Vorprüfung der Pa.Iv. 15.451 / protokollarische Aufwertung zum Vizepräsidenten
​Die GPK-N unterstützt die Forderung nach einer Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen durch die Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Dagegen erachtet sie eine Bezeichnung der Bundesratsmitglieder bei ihren internationalen Auftritten als Vizepräsidenten, ohne dass dem jeweiligen Mitglied diese Funktion nach Schweizer Recht auch zukommt, nicht als adäquates Mittel dafür, den Anliegen und Interessen der Schweiz besser Gehör zu verschaffen.

​Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat im Rahmen der Vorprü-fung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Joder (15.451) zur Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen Folge gegeben. Im Rückblick auf ihre Tätigkeit in der zu Ende gehenden Legislatur und als Folge verschiedener Vorkommnisse in der Bundesverwaltung (wie z.B. die Korruptionsaffäre im Seco, das fehlgeschlagene IT-Projekt Mistra im Bundesamt für Strassen, Probleme bei der zentralen Ausgleichsstelle der AHV in Genf oder das Scheitern des Informatikprojekts Insieme) schliesst sie sich der Beurteilung ihres Präsidenten an und erachtet eine Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht insbesondere durch einen Ausbau ihrer eigenen Mittel und eine verbesserte Koordination mit den übrigen Aufsichtsorganen des Bundes für notwendig.

So ist die Kommission der Ansicht, dass die personellen Ressourcen ihres Sekretariats und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) aufgestockt werden müssen. Dies ist nur schon aufgrund des Wachstums der Bundesverwaltung notwendig. Bleiben die bestehenden Ressourcen unverändert, wird die GPK – als logische Konsequenz – laufend geschwächt. Im Weiteren sind nach Ansicht der Kommission der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen der GPK und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu verstärken und gesetzlich zu verankern. Schliesslich sollte auch die Koordination zwischen der Oberaufsicht über die Geschäftsführung durch die GPK und die Finanzoberaufsicht durch die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation wesentlich verbessert und enger gestaltet werden. Die Abgrenzung der beiden Prüfungsbereiche im Parlamentsgesetz erachtet die Kommission für unscharf; eine detailliertere Regelung von Aufgaben und Kompetenzen für sinnvoll.

Daneben befasste sich die Kommission mit der neueren Praxis des Bundesrates, einzelne seiner Mitglieder bei höchstrangigen, internationalen Anlässen nicht als Bundesräte sondern – im Sinne einer protokollarischen Aufwertung – als Vizepräsidenten anzukündigen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass seine Mitglieder bei internationalen Konferenzen weiter vorne auf die Rednerliste gesetzt werden. Die GPK-N erachtet eine solche Praxis aber als nicht angebracht. Sie sieht auch keine Notwendigkeit für eine solche protokollarische Aufwertung der Mitglieder des Bundesrates für Auslandkontakte. So fordert sie den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass seine Mitglieder international einzig unter der Funktionsbezeichnung auftreten, die das jeweilige Mitglied auch innehat.

 

Die Kommission hat am 19. und 20. November 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) in Bern getagt.

 

 

Bern, 24. November 2015 Parlamentsdienste