Parlamentarische Initiativen zur Sicherheit im Strassenverkehr
​Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Regazzi keine Folge zu geben. Damit setzt die Kommission den 2012 eingeschlagenen Weg im Bereich der Verkehrssicherheit fort und bekennt sich zum damals verabschiedeten Via sicura Massnahmenpaket.

​Die Sicherheit im Strassenverkehr sorgt immer wieder für politische Diskussionen. Insbesondere die Debatte über die Bestrafung von Rasern wurde über Jahre sehr kontrovers und emotional geführt. Ihr vorläufiges Ende erreichte sie 2012 mit der Annahme des Via sicura Massnahmenpaketes. Die parlamentarische Initiative (15.413 n Pa.Iv. Regazzi. Via sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts) greift nun die Raserthematik wieder auf. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich die 2012 beschlossene gesetzliche Regelung, mit der Inhalte der Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ sowie zahlreicher parlamentarischer Vorstösse übernommen wurden, bewährt hat und nicht bereits wieder angepasst werden soll. Daher beantragt sie mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit hingegen argumentiert, dass die Verhältnismässigkeit der Strafen wiederhergestellt und ungewollt geschaffene Härten beseitigt werden müssen.

Die parlamentarische Initiative (15.456 n Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr) hat ebenfalls die Sicherheit im Strassenverkehr zum Gegenstand. Die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts sollen dahingehend geändert werden, dass die Schweizer Senioren-Autofahrer gegenüber ihren Altersgenossen in den umliegenden Nachbarländern nicht diskriminiert werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung nicht diskriminierend ist und zum richtigen Zeitpunkt erfolgt. Damit leistet die Untersuchung einen wichtigen präventiven Beitrag zum Erhalt der Fahrtauglichkeit älterer Autolenker. Die Kommission beantragt daher mit 15 zu 9 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit spricht sich mit Verweis auf die Unfallstatistik für die Heraufsetzung der periodischen Kontrolluntersuchung auf das 75. Altersjahr aus.

Auch der parlamentarischen Initiative. Mörgeli. Gleiche Sicherheitsmargen (Toleranzen) bei Radar- und Lasermessgeräten im Strassenverkehr (14.465) will die KVF mit 15 zu 9 Stimmen keine Folge geben.

Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 8 respektive 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den beiden Standesinitiativen Kt.Iv. BE  Prioritäre Berücksichtigung der Engpassbeseitigung Bern-Wankdort-Muri (14.313) und Kt.Iv. AG  Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität (14.319) keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Frage der Engpassbeseitigung vom Parlament wie bis anhin im Rahmen eines langfristigen Gesamtkonzepts (Step Nationalstrassen) erörtert werden soll, ohne gewisse Strecken auszuklammern und separat zu diskutieren.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (AZG) (15.037) hat der Bundesrat dem Parlament eine sanfte Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vorgeschlagen. Namentlich der Geltungsbereich des Gesetzes und diverse Arbeitszeitregelungen sollen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Kommission hat Vertreter der Arbeitgeber (VöV, VSG, VSBTU) und der Arbeitnehmer (sev, Unia) angehört. Der Anpassungsbedarf war unter den Anhörungsteilnehmern im Grundsatz unbestritten. Uneinigkeit bestand in Bezug auf die Unterstellung von Dritten unter das AZG. VöV und sev befürworteten hier eine weitergehende Lösung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. VSG, VSBTU und Unia möchte bei der heute geltenden Lösung bleiben. Die Kommission hat sich für die heutige Lösung entschieden und beantragt ihrem Rat mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung den Absatz 3 von Artikel 2 zu streichen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat wird sie voraussichtlich in der Frühjahrssession 2016 beraten.

Die Behandlung der parlamentarischen Initiative Candinas. Keine Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren (15.432) hat die Kommission auf nächstes Jahr verschoben, um die Beratung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (15.025) abzuwarten.

 

 

Bern, 17. November 2015 Parlamentsdienste