14.089 Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Volksinitiative
​Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates lehnt es mit 9 zu 4 Stimmen ab, die Beratung der Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» bis zum Vorliegen des Entwurfs zur Einrichtung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) auszusetzen. Sie beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese Volksinitiative abzulehnen und rasch dem Volk zum Entscheid vorzulegen.

​Die am 10. März 2014 eingereichte Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (14.089) verlangt, die gesamte Mineralölsteuer auf Treibstoffen für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu verwenden. So sollen die absehbaren Finanzierungsprobleme in diesem Bereich gelöst werden. Heute wird die Hälfte dieser Steuereinnahmen für den Strassenverkehr verwendet, der Rest fliesst in die allgemeine Bundeskasse.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Dies namentlich deshalb, weil die Initiative für den Bundeshaushalt mit finanziellen Einbussen in Höhe von 1,5 Milliarden Franken verbunden wäre, wodurch die Erfüllung anderer Aufgaben des Bundes beeinträchtigt würde.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees, der Kantone, der Verkehrs- sowie der Wirtschaftsverbände angehört. Anschliessend lehnte sie mit 9 zu 4 Stimmen den Antrag ab, die Volksinitiative gemeinsam mit dem Entwurf zur Einrichtung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) zu behandeln, der voraussichtlich Ende Februar vom Bundesrat verabschiedet wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass so schnell wie möglich Klarheit über die Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr geschaffen werden muss und das Volk deshalb so bald wie möglich über die Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen entscheiden soll. Die Minderheit wiederum ist der Meinung, dass es aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen zwischen der Volksinitiative und dem NAF-Entwurf sinnvoll ist, beide Geschäfte gleichzeitig zu behandeln. Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Volk die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Sie begründet diesen Entscheid mit den finanziellen Einbussen, welche die Annahme der Volksinitiative für den Bundeshaushalt mit sich brächte. Auch würde damit der koordinierten Verkehrspolitik des Bundes geschadet, da die Initiative zu einer Ungleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs auf der einen und der Autofahrerinnen und Autofahrer auf der anderen Seite führen würde.
Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» kann nun in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt werden.

Nach 2010 und 2012 hat der Bundesrat Ende 2014 im Auftrag der beiden KVF einen weiteren Bericht zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt vorgelegt und damit den Startschuss zur Anpassung des Fernmeldegesetzes gegeben. Bis Ende 2015 wird das UVEK eine entsprechende Vorlage erarbeiten. Nach einer Diskussion über diesen Bericht und die gesetzgeberischen Herausforderungen im Fernmeldebereich hatte die Kommission über verschiedene Motionen zu dieser Thematik zu befinden. 

Sie beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die beiden Motionen Nationalrat (Wyss Ursula). Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland (11.3524) und Nationalrat (Fuchs/Rickli) Faire Handy- und SMS-Gebühren auch für Schweizerinnen und Schweizer (11.3472) anzunehmen. Nachdem sich die Kommission bei früheren Diskussionen in dieser Thematik jeweils gegen eine Regulierung ausgesprochen und stattdessen auf die sich rasch entwickelnden neuen technischen Möglichkeiten und Preismodelle verwiesen hatte, ist sie nun mehrheitlich der Ansicht, dass es sich nicht mehr rechtfertigen lässt, in dieser Frage den Marktkräften zu vertrauen. Die Mehrheit der Kommission erinnert daran, dass im Hinblick auf das Roaming schon lange Preissenkungen angekündigt wurden, diese aber nicht im versprochenen Umfang erfolgt sind. Insbesondere würden sich neue Angebote wie Flatrate-Tarife nur für Vielnutzer lohnen, weshalb Preissenkungen nicht pauschal beziffert werden können. Deshalb soll mit den vorliegenden Motionen nun der politische Druck auf die Fernmeldedienstanbieter erhöht werden. Die Minderheit hingegen erachtet eine einseitige Festlegung von Preisobergrenzen nach wie vor als nicht sachgerecht, weil sie nur die Endkundenpreise, nicht aber die Vorleistungspreise der ausländischen Partnerfirmen erfassen würde und ist ihrerseits der Meinung, dass die technologischen Neuerungen sehr wohl Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden gebracht haben.

Weiter beantragt die KVF-S ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion Nationalrat (Glättli). Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität (12.4212) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit macht geltend, dass es in der Schweiz keine Verletzungen der Netzneutralität gibt und dass die bisherige Entwicklung des Internet ohne regulatorische Eingriffe stattgefunden hat. Deshalb genügen in ihren Augen die vom Bundesrat mit der Revision des Fernmeldegesetzes geplanten Massnahmen zur Stärkung der Markttransparenz. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass die Beeinflussung des Datentransfers durch die Zugangsprovider die Informations- und Meinungsfreiheit bedroht.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 5 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Nationalrat (Büchel). Zahlungsverkehr. Grundversorgung für Auslandschweizer sicherstellen (12.4264) abzulehnen. Die Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat durch ein Postulat (14.3752) bereits den Auftrag erhalten hat, die Problematik genauer zu prüfen. Eine gesetzliche Regelung im Sinne der Motion wäre hingegen kaum realisierbar, weil die Postfinance die unterschiedlichen Rechtsordnungen von etwa 200 Ländern kennen und ihre Angebote an die verschiedenen Vorgaben anpassen müsste.

 

Bern, 13. Januar 2015 Parlamentsdienste