Am 18. Februar 2015 hat der Bundesrat die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) verabschiedet. Der NAF soll dazu dienen, strukturelle Mängel zu beheben sowie die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft zu sichern. Der Fonds soll in der Verfassung verankert und mit bestehenden und neuen Einnahmen zweckgebunden alimentiert werden. Um die sich abzeichnende Finanzierungslücke zu decken, sollen dem NAF gemäss Entwurf des Bundesrates die Erträge aus der Automobilsteuer zufliessen und der Mineralölsteuerzuschlag um 6 Rappen pro Liter erhöht werden.
Nach Anhörung von Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte, Gemeinden und Berggebiete, sowie von Strassen- und Wirtschaftsverbänden ist die KVF-S einstimmig auf alle vier Erlassentwürfe eingetreten. Sie wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung im Mai aufnehmen. Mit einer Behandlung der Vorlage im Ständerat ist voraussichtlich anlässlich der Herbstsession 2015 zu rechnen.
Mit seiner Botschaft vom 30. April 2014 hat der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes erfüllt und eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche vorgelegt (14.036 Totalrevision des Gütertransportgesetzes). Der Bundesrat beantragt mit verschiedenen Massnahmen die historisch gewachsenen Fördermittel zu bündeln und zu stärken. Dabei soll der Bund künftig insbesondere Infrastrukturen zur Förderung des Schienengüterverkehrs bereitstellen und mit organisatorischen Massnahmen wie Netznutzungs- und Netzzugangsplänen für einen Ausgleich der Interessen und für eine grösstmögliche Kapazität sorgen. Der Nationalrat hat als Erstrat in der Frühjahrssession in einzelnen Punkten eine Ausdehnung des Förderbereichs und gleichzeitig eine Erhöhung des Rahmenkredites um 40 auf 250 Millionen Franken beschlossen.
Der Handlungsbedarf war in der Kommission unbestritten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Sie wird die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung im Mai fortsetzen und voraussichtlich abschliessen.
Die Bahnverbindung Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse (CEVA) umfasst in der Schweiz den Bau einer neuen Bahnlinie von rund 14 Kilometern Länge bis zur französischen Grenze, den Umbau von zwei bestehenden Bahnhöfen und den Neubau von vier Stationen. In Frankreich wird ein zwei Kilometer langer Streckenabschnitt bis in den Bahnhof Annemasse erstellt. Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf Schweizer Seite auf 1'567 Millionen Franken. Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung wurde 2011 zwischen dem Kanton Genf, dem Bund und den SBB unterschrieben. Zur Regelung des Baus des Streckenabschnitts auf französischem Boden und zur Anpassung des Bahnhofes Annemasse hat der Bundesrat im Jahr 2014 mit Frankreich ein Abkommen geschlossen (14.071 Modernisierung und Betrieb der Bahnlinie Annemasse–Genf. Abkommen mit Frankreich). Im März 2015 hat der Nationalrat den Bundesbeschluss zur Genehmigung dieses Abkommens mit 147 zu 28 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen und einen zusätzlichen, einmaligen Pauschalbetrag von 15,7 Millionen Euro für die baulichen Massnahmen auf französischem Staatsgebiet zu gewähren.
Mit der Vorlage «Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung» (13.036) hatte der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes erfüllt und drei Varianten für eine allgemeine Verfassungsbestimmung unterbreitet. Im September 2014 sprach sich der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten für die Variante A aus, welche den Behörden lediglich einen Handlungsauftrag erteilt. Der Nationalrat lehnte es an der vergangenen Frühjahrssession mit 101 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, auf die Vorlage einzutreten. Das Geschäft liegt somit für die Differenzbereinigung erneut bei der KVF-S. Sie beantragt ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der Variante A festzuhalten. Sie hält es für wichtig, das Prinzip der Grundversorgung in der Verfassung zu verankern. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie in diesem Bereich keinen Rechtsetzungsbedarf erkennt.
Bern, 14. April 2015 Parlamentsdienste