Abgeschlossen hat die Kommission die Detailberatung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes (14.036). An ihrer letzten Sitzung ist sie klar auf die Vorlage eingetreten und hat sich im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates angeschlossen. Dies tat die Mehrheit der Kommission auch heute. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft beantragt, die Verpflichtung der SBB zur Erbringung von Dienstleistungen im Güterverkehr zu lockern (Art. 3 SBBG). Die Kommission hat sich mit 8 zu 5 Stimmen für das geltende Recht ausgesprochen. Der Nationalrat ist in der Frühjahrssession einen Schritt weitergegangen als der Bundesrat und wollte diesen mittels Motion (14.3998 Mo. KVF-NR. Weiterentwicklung von SBB Cargo) beauftragen, direkt eine Vorlage zur Ausgliederung der Cargosparte aus dem SBB-Konzern vorzulegen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung diese Motion abzulehnen. Stattdessen hat sie mit 8 zu 0 Stimmen ein Postulat deponiert (15.3496 Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten der SBB Cargo), welches den Bundesrat beauftragt, verschiedene Varianten gründlich abzuklären.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem totalrevidierten Gütertransportgesetz mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Den Finanzrahmen hat sie mit 6 zu 4 Stimmen aus finanzpolitischen Gründen bei 210 Millionen Franken festgesetzt und will damit dem Bundesrat folgen.
Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Kommission zudem ein Postulat (15.3497) beschlossen, welches den Bundesrat beauftragen will, weitere Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Transport von Gefahrengut, insbesondere Chlorgas, zu prüfen.
An ihrer Sitzung vom 14. April 2015 ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) eingetreten. Sie hat nun eine erste Diskussion über gewisse Fragestellungen geführt und wird die eigentliche Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung Ende Juni aufnehmen. Das Geschäft kann voraussichtlich anlässlich der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden.
Bern, 19. Mai 2015 Parlamentsdienste