An ihrer Sitzung vom 14. April 2015 ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) eingetreten. Nach einer ersten Diskussion im Mai hat sie nun die Detailberatung aufgenommen.
Die Bundesversammlung hatte am 10. Dezember 2012 entschieden, zusätzliche Strecken in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aufzunehmen und das bestehende Nationalstrassennetz dadurch um rund 400 Kilometer zu erweitern. Die damit verknüpfte Vorlage zur Erhöhung des Vignettenpreises wurde indessen in der Referendumsabstimmung verworfen und der Netzbeschluss konnte dadurch nicht in Kraft treten. Die KVF hat sich nun in einem Grundsatzentscheid mit 10 zu 2 Stimmen dafür ausgesprochen, diese zusätzlichen 400 Kilometer mit dem NAF wieder in das Nationalstrassennetz aufzunehmen. Finanziert werden soll diese Erweiterung durch eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 70 Franken sowie durch eine Kostenbeteiligung der Kantone. Zu einigen Punkten dieser Finanzierungslösung benötigt die Kommission allerdings noch zusätzliche Informationen der Verwaltung. Daher wird sie den definitiven Entscheid über den Netzbeschluss und seine Finanzierung an ihrer nächsten Sitzung im August fällen.
Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die KVF ausserdem, dass der Umfang der Zweckbindung der Mineralölsteuer zugunsten des Strassenverkehrs von 50 auf 55 Prozent erhöht werden soll. Dazu soll vom Anteil der Mineralölsteuer, welcher heute der allgemeinen Bundeskasse zugewiesen wird, 5 Prozent dem NAF zugeteilt werden. Die Mehrheit ist der Meinung, dass sich die Bundeskasse etwas stärker am NAF beteiligen soll und dafür die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags abgemildert werden kann. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt sie in der Konsequenz den Mineralölsteuerzuschlag um lediglich 4 Rappen pro Liter (auf 34 Rappen) zu erhöhen. Je eine Minderheit beantragt in diesen beiden Punkten dem Bundesrat zu folgen und den Zuschlag um 6 Rappen zu erhöhen, respektive am heute geltenden Umfang der Zweckbindung bei der Mineralölsteuer von 50/50 (50 Prozent in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr und 50 Prozent in die Bundeskasse) festzuhalten.
Weiter beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Automobilsteuer, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, für den NAF zweckgebunden werden soll. Die Mehrheit weist darauf hin, dass zwischen der Steuer und dem Verwendungszweck ein enger Sachzusammenhang besteht und mit dieser Massnahme ausserdem eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags abgemildert werden kann. Die Kommissionsminderheit hingegen möchte im Hinblick auf das bereits angekündigte Sparprogramm diese Mittel der allgemeinen Bundeskasse nicht entziehen.
Schliesslich beantragt die KVF mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf Gesetzesstufe (MinVG) festzuhalten, dass der Bund die Kantone bei grossen Sanierungen und Wiederherstellungen von Passstrassen von nationaler Bedeutung unterstützen kann.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung im August abschliessen, so, dass das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden kann.
Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die KVF dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der pa.Iv. Mörgeli. Gleiche Sicherheitsmargen (Toleranzen) bei Radar- und Lasermessgeräten im Strassenverkehr (14.465) Folge zu geben, nicht zugestimmt. Sie zeigt zwar durchaus Verständnis für das Anliegen gleicher Sicherheitsmargen für beide Messverfahren. Allerdings beurteilt die Kommissionsmehrheit die Umsetzung auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als nicht zweckmässig, weil dafür lediglich die Änderung einer Verordnung notwendig wäre. Die Initiative geht damit zurück an die KVF des Nationalrates.
Die gute Abstimmung einer langfristiger Planung und einer langfristigen Finanzierung sind im regionalen Personenverkehr angesichts der verschiedenen Akteure – Bund, Kantone, Regionen und Transportunternehmen – eine grosse Herausforderung. Die Kommission hat mit Vertretern der Kantone (KöV), Vertretern der Transportunternehmen (VöV) und mit den Verantwortlichen des Bundesamtes für Verkehr diesbezüglich eine Aussprache geführt. Die Kommission unterstützt alle Beteiligten in der Absicht, längerfristig eine mehrjährige und gut abgestimmte Planung und Finanzierung einzuführen. Kurzfristig muss das Ziel sein, eine gemeinsame Anstrengung zu unternehmen, damit die geplanten und zugesicherten Projekte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten von Bund und Kantonen realisiert werden können.
Bern, 30. Juni 2015 Parlamentsdienste