Wie National- und Ständerat hat sich die KVF in den letzten Jahren mehrfach für die indirekte Presseförderung via Abgeltung an die Schweizerische Post ausgesprochen. Die Motion Bulliard-Marbach (13.3048 n Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative), wendet sich gegen die Streichung dieser Presseförderung im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP 12.101). In der Zwischenzeit ist das KAP von beiden Räten definitiv verabschiedet worden und auf die Streichung der indirekten Presseförderung wurde verzichtet. Nachdem die Auseinandersetzung um diese Presseförderung zwischen Bundesrat und beiden Räten nun seit Jahren geführt wurde, hat die Kommission beschlossen, auch für die Zukunft Klarheit zu schaffen. Mit 9 zu 1 Stimme beantragt sie ihrem Rat, die Motion in geänderter Form anzunehmen und würde damit den Bundesrat beauftragen, davon abzusehen, „in künftigen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaketen die Aufhebung der indirekten Presseförderung aufzunehmen […]“. Zumindest solange keine echte Alternative besteht. Die Kommission unterstreicht damit die Bedeutung dieser Fördermassnahmen für die heimischen Medien, gerade in den strukturschwachen Rand- und Bergregionen.
Die Kommission hat Vertreter des Kantons Genf zur Standesinitiative 15.304 Stopp den Chlortransporten zum Schutz der Bevölkerung und zum Bau von Wohnungen angehört. Gemäss Ausführungen der Verwaltung befasst sich zurzeit eine Expertengruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der verschiedenen betroffenen Unternehmen mit dieser ebenso heiklen wie wichtigen Thematik. Anfang 2016 sollten aus dieser Expertengruppe erste Resultate vorliegen. Die Kommission hat deshalb beschlossen, ihren Entscheid, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht oder nicht, erst in Kenntnis dieser Resultate zu fällen.
Die Motion Chopard-Acklin (14.3800 n Einsätze von Blaulichtorganisationen. Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung) beabsichtigt, das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass die Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges auf einer dringlichen Dienstfahrt auch dann von einer Strafe wegen Missachtung der Verkehrsregeln befreit werden können, wenn sie auf Warnsignale verzichtet haben. Inzwischen wurde das in der Motion formulierte Anliegen im Rahmen der Revision des Zollgesetzes (15.029) aufgenommen. Der revidierte Artikel 100, Ziffer 4 des Strassenverkehrsgesetzes wurde anlässlich dieser Revision vom Ständerat bereits angenommen und auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt ihrem Rat einstimmig die Annahme dieser Bestimmung. Obschon sie das Ziel der Motion, dem Personal von Blaulichtorganisationen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung mehr Rechtssicherheit zu gewähren, grundsätzlich befürwortet, beantragt die KVF ihrem Rat deshalb mit 11 zu 1 Stimme, die Motion abzulehnen.
Ausserdem hat sich die Kommission von der Verwaltung über die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens von Swisscom, SRG und Ringier zur Vermarktung von Werbeinhalten informieren lassen. Die KVF nimmt Kenntnis von den laufenden Verfahren des Bakom und der WEKO und wird sich auch in Zukunft mit der Thematik befassen.
Bern, 6. November 2015 Parlamentsdienste