Differenzen bestehen nur noch beim Einbezug beider Elternteile bei der gemeinsamen Kinderbetreuung. Der Ständerat will hier das Modell der alternierenden Obhut ausdrücklich in der Vorlage erwähnen. Die grosse Mehrheit der Kommission ist anderer Auffassung. Sie will Art. 298 Abs. 2bis und 2ter sowie Art. 298b Abs. 3bis und 3ter E-ZGB streichen und an der ursprünglichen Version des Bundesrates festhalten. Eine Minderheit will hier dem Ständerat folgen. Ein anderes Problem, das der Ständerat aufgegriffen hat, ist die Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Es gibt Fälle, bei denen der Unterhaltsschuldner den Unterhaltsbeitrag nicht bezahlt, sich gleichzeitig aber sein Vorsorgekapital ausbezahlen lässt. Hier sollen nun mit einem Massnahmenpaket Personen mit Alimentenanspruch besser geschützt werden. Die Inkassobehörden sollen neu auf das ausbezahlte Vorsorgekapital greifen können. Die grosse Mehrheit der Kommission ist der gleichen Ansicht des Ständerates und will dieses Massnahmenpaket in die Vorlage integrieren. Eine Minderheit lehnt dies ab.
Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen
Die Kommission sprach sich mit 19 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen für die Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen (14.021) aus. Der Bundesrat will mit der Ratifizierung dieser Änderungen die Respektierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots verbessern und die Begehung von Kriegsverbrechen eindämmen.
Die Kommission hat am 22. und 23. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.
Bern, 26. Januar 2015 Parlamentsdienste