Strafregistergesetz
​Die Kommission hat die Detailberatung zum Strafregistergesetz (14.053) begonnen. Dabei ist sie dem Ständerat gefolgt, wonach kein Strafregister für Unternehmen geschaffen werden soll.

​Mit 13 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission auf die Vorlage eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Ein Kernstück des Entwurfs bilden die Bestimmungen zur Schaffung eines Unternehmensstrafregisters. Mit 13 zu 8 Stimmen will die Kommission darauf verzichten. Eine Minderheit will hingegen dem Bundesrat folgen und ein Strafregister auch für Unternehmen einführen. Die Kommission wird an der nächsten Sitzung die Detailberatung fortsetzen.

 

Schutz vor häuslicher Gewalt

Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Ist- und Bedarfsanalyse betreffend Frauenhäuser in der Schweiz, die INFRAS im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann erstellt hatte. Zudem hat sie Kenntnis genommen von zwei Berichten des Bundesrates von Januar 2015, der eine zur «Eindämmung der häuslichen Gewalt», der andere zum Thema  «Gewaltvorfälle in der Schweiz». Sie wurde über die laufenden Arbeiten auf Kantons- und auf Bundesebene informiert.

Mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative 13.454 Folge zu geben. Diese verlangt, im Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten vorzusehen, dass die Kantone für genügend Plätze in Institutionen sorgen, die Menschen Schutz vor Gewalt aus dem nahen sozialen Umfeld bieten. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit zeigen die laufenden Arbeiten, dass Gesetzgebungsbedarf besteht und die parlamentarische Initiative unterstützt werden sollte. Die Minderheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. In ihren Augen gehen die laufenden Arbeiten, namentlich jene im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in die gewünschte Richtung und sind ausreichend.

 

Beurkundung des Personenstands und Grundbuch

Die Kommission hat zur Vorlage des Bundesrates vom 16. April 2014 (14.034), mit der die Beurkundung des Personenstands und das Grundbuch modernisiert werden sollen, die betroffenen Kreise angehört und wird ihre Beratung nach der Herbstsession 2015 fortsetzen.

 

Ungerechtfertigte Betreibung

Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrer Vorlage vom 19. Februar 2015 (09.530) zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs Kenntnis genommen. Mit dieser Änderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ungerechtfertigte Betreibungen rasch aus dem Betreibungsregister gelöscht werden können. Die Kommission hält mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Vorschlag fest, die Frist, innerhalb welcher der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung begehren kann, auf sechs Monate zu verkürzen. Eine Minderheit schliesst sich dem Bundesrat an, welcher diese Frist auf 12 Monaten belassen möchte (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Der Nationalrat wird die Vorlage am 23. September 2015 behandeln.

 

Internationales Übereinkommen über Erbsachen

Die Kommission beantragt mit 15 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 14.4285 abzulehnen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Möglichkeiten zum Abschluss eines internationalen Übereinkommens über Erbsachen zu untersuchen oder andere Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die Schweiz vom Rechtsraum ausgeschlossen wird, den die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) schafft. Die Kommission geht davon aus, dass der Bundesrat sich der in der Motion aufgeworfenen Fragestellung bewusst ist. Zudem sind Revisionsarbeiten bezüglich des Erbrechtes in Gang, wo auch auf bilateralem Weg versucht wird, das Problem zu regeln.

 

Die Kommission hat am 27. und 28. August 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) in Bern getagt.

 

 

Bern, 28. August 2015 Parlamentsdienste