Nach dem Erlassentwurf sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze einfach, rasch und einheitlich mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Vorgesehen ist eine Ausweitung u.a. auf das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Auf eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Ordnungsbussengesetzes auf den öffentlichen Verkehr wurde einstweilen verzichtet. Die Kommission hat stattdessen eine Kommissionsmotion eingereicht. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung der einschlägigen Gesetzgebung (u.a. Personenbeförderungsgesetz, Eisenbahngesetz sowie Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr) zu unterbreiten.
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Die Kommission hat den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (13.105) in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Für die Umsetzung des Übereinkommens soll das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt ins Schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Ausserdem ist die Errichtung eines Netzwerks zwischen Bund und Kantonen vorgesehen, welches das rasche Auffinden von Personen in einem Freiheitsentzug ermöglicht.
Adoptionsrecht
Die Kommission hat Anhörungen zur Vorlage 14.094 betreffend die Änderung des Adoptionsrechts durchgeführt. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung weiterfahren.
Subsidiaritätsprinzip
Die Kommission hat die Motion 15.3335 beraten und beantragt mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion anzunehmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, sich auf allen relevanten Ebenen, insbesondere beim Europarat, vermehrt für die Einhaltung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips und die Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einzusetzen.
Standesinitiativen zum Strafrecht
Die beiden Räte hatten 2011 die Beratung einer Standesinitiative des Kantons Genf (08.322) und einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen (09.318) sistiert, die verschiedene Änderungen des Strafrechts verlangen. Sie waren der Meinung, es sei nicht sinnvoll, über Initiativen gesetzgeberisch tätig zu werden, während verschiedene Vorlagen zu diesem Thema hängig oder vom Bundesrat angekündigt seien. Die Kommission beantragt ihrem Rat nun ohne Gegenstimme, diesen Initiativen keine Folge zu geben. Das Anliegen des Kantons Genf und gewisse Punkte der Initiative des Kantons St. Gallen wurden im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts berücksichtigt, die von den eidgenössischen Räten am 19. Juni 2015 verabschiedet wurde. Weiteren Punkten wird demnächst Rechnung getragen (Entwurf für ein Strafregistergesetz ist in den Räten hängig; Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen sollte den Räten 2016 unterbreitet werden; Revision der Strafprozessordnung ist für 2018 in Aussicht gestellt).
Verjährung
Die Kommission hat die Detailberatung zur Verjährungsvorlage 13.100 fortgesetzt. Dabei hat sie sich vertieft mit der Problematik der Spätschäden bei Asbestopfern und den Folgen des EGMR-Urteils Howald Moor vs. Schweiz beschäftigt. Im Vordergrund der Debatte stand die Frage einer übergangsrechtlichen Sonderregelung für Asbestopfer. Diese Diskussion wird an der nächsten Sitzung weitergeführt.
Die Kommission hat am 8. und 9. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.
Bern, 9. Oktober 2015 Parlamentsdienste