AHV, IV und Ergänzungsleistungen
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will im Falle von ausländischen Staatsangehörigen die Voraussetzungen für den Bezug einer AHV-Rente, von Leistungen der IV und von Ergänzungsleistungen überprüfen und gegebenenfalls verschärfen. In diesem Sinne gab sie drei parlamentarischen Initiativen der SVP-Fraktion Folge.

​Mit dem Stichentscheid des Präsidenten (bei 12 zu 12 Stimmen) gab die Kommission der Pa. Iv. Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen (14.429 n) Folge. Die Initiative verlangt, dass schweizerische und ausländische Staatsangehörige mindestens zwei Jahre (statt ein Jahr) lang Beiträge bezahlt haben, bevor sie eine AHV-Rente erhalten. Die Kommission will die Voraussetzungen für einen Rentenbezug international umfassend vergleichen, vertieft prüfen und gegebenenfalls anpassen um zu verhindern, dass ausländische Staatsangehörige kurz vor der Pensionierung in die Schweiz einwandern, um von einer Rente zu profitieren.

Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gab die Kommission der Pa. Iv. Karenzfrist für Ergänzungsleistungen (14.427 n) Folge. Die Initiative verlangt insbesondere, dass Staatsangehörige der EU und Efta sowie Flüchtlinge wie andere Ausländer zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben müssen, bevor sie Ergänzungsleistungen erhalten können.

Mit Stichentscheid des Präsidenten (bei 11 zu 11 Stimmen) gab die SGK-NR der Pa.Iv. Voraussetzung für den IV-Rentenbezug für Ausländer (14.426 n) Folge. Die Initiative verlangt, dass ausländische Staatsangehörige erst Anspruch auf Leistungen der IV haben, nachdem sie mindestens zwei Jahre (statt ein Jahr) Beiträge geleistet haben. In einem nächsten Schritt muss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates zu den drei Initiativen Stellung nehmen.

Die Kommission liess sich über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zum Entwurf der Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung informieren, in dem breitgefächerte Kritik geübt worden war. Sie nahm zur Kenntnis, dass die Verwaltung bereit ist, der Kritik in mehreren Punkten Rechnung zu tragen. Die Kommission will am 22./23. Oktober 2015 nochmals prüfen, inwiefern sie dem Bundesrat im Rahmen ihres Konsultationsrechts (Art. 151 Parlamentsgesetz) Empfehlungen zum Verordnungsentwurf abgeben will.

Die Kommission führte am 27./28. August 2015 die traditionelle Auswärtssitzung im Heimatkanton ihres Präsidenten, Guy Parmelin (SVP, VD), durch. Sie tagte im Château de Prangins (VD), das Teil des Schweizerischen Nationalmuseums ist.

Teil des Programms waren auch eine Führung durch die aktuelle Ausstellung des Museums und ein Besuch der CR Equipements SA in Coppet, die Prothesen herstellt und eng mit dem IKRK zusammenarbeitet. Den Abend verbrachte die Kommission auf Einladung der Regierung des Kantons Waadt in Mont-sur-Rolle.

 

 

Bern, 28. August 2015 Parlamentsdienste