Krankenversicherung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) beantragt, nicht auf die Vorlage zur Trennung von Grund- und Zusatzversicherung in der Krankenversicherung einzutreten. Sie lehnt zudem einen Adoptionsurlaub ab.

​Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, nicht auf die Vorlage des Bundesrates „KVG. Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung“ (13.080) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, es gebe keinen Handlungsbedarf mehr, nachdem im vergangenen Jahr das Parlament die Verfeinerung des Risikoausgleichs sowie das neue Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung verabschiedet habe und die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ abgelehnt worden sei. Synergien zwischen Grund- und Zusatzversicherung müssten genutzt werden, um die Verwaltungskosten zu stabilisieren. Zudem vereinfache dieses System die Abläufe für die Zusatzversicherten, von denen 80 Prozent die Grund- und Zusatzversicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen hätten. Die Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten, weil insbesondere Finanzflüsse zwischen Grund- und zur Zusatzversicherung nicht wirksam kontrolliert werden könnten, solange diese nicht zumindest juristisch getrennt seien. 14 der 59 Versicherer bieten die Grund- und Zusatzversicherung in der gleichen juristischen Einheit an; sie haben 1,1 Millionen Versicherte in der Grundversicherung.

Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die SGK-SR, der Standesinitiative des Kantons Neuenburg „Mutterschaftsurlaub bei Adoption“ (14.309 s) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass im Erwerbsersatzgesetz (EOG) ein dem Mutterschaftsurlaub entsprechender Urlaub für Adoptivmütter eingeführt werden soll. Nach Auffassung der Kommission sprechen primär gesellschaftspolitische Überlegungen gegen dieses Anliegen: wer ein Kind adoptiert, soll dafür auch die gesamte Verantwortung übernehmen.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Verschreibung von Ritalin (13.3013) abzulehnen. Nachdem sich die Kommission über den Bericht des Bundesrates vom 6. November 2014 über leistungssteigernde Arzneimittel hatte informieren lassen, kam sie zum Schluss, dass die vom Bundesrat in diesem Bericht angekündigten Massnahmen zum Monitoring und zur Qualitätssicherung genügten.

Die Kommission hat ihre Beratungen zur Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) mit breit angelegten Anhörungen begonnen. Eingeladen waren: Prof. Monika Bütler (Uni SG), Prof. Jacques-André Schneider (Uni Lausanne), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Schweizerische Städteverband (SSV), Pro Senectute Schweiz, der Schweizerische Arbeitgeberverband, economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), das Netzwerk für Arbeitnehmerräte in Pensionskassen (ARPIP), Travail.Suisse, Alliance F, der Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, Integration Handicap, der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP), der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, der Sicherheitsfonds BVG, die Schweizerische Aktuarvereinigung (SAktV). Die Anhörungen werden an der nächsten Sitzung vom 10. Februar fortgesetzt.

Die Kommission tagte am 15./16. Januar 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.^

 

Bern, 16. Januar 2015 Parlamentsdienste