Zulassung zum Zivildienst
​Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates verzichtet auf eine Einschränkung des Zeitraums, in dem ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst eingereicht werden kann. Sie folgt somit dem Bundesrat, der am heutigen System festhalten will.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag abgelehnt, wonach das Gesuch um Zulassung zum Zivildienst zwingend bis zu sechs Wochen vor Beginn der Rekrutenschule einzureichen gewesen wäre oder nach deren Ende, sofern der Person keine Beförderung vorgeschlagen wurde. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass es nicht verfassungskonform gewesen wäre, den Zeitraum, in dem ein solches Gesuch gestellt werden kann, einzuschränken. Die Mehrheit befürchtete einen Boomerang-Effekt für die Armee und eine starke Zunahme der Personen, die aus medizinischen Gründen, d. h. auf dem «blauen Weg», aus der Militärdienstpflicht entlassen worden wären. Nach Meinung der Minderheit ist eine Verschärfung des Gesetzes notwendig, um der in ihren Augen freien Wahl Grenzen zu setzen. Die Kommission hat nun die Beratung des Entwurfs zur Änderung des Zivildienstgesetzes (14.059) abgeschlossen und beantragt mit 17 zu 5 Stimmen dessen Annahme. Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Sondersession in den Nationalrat.

Polizeiliche Zusammenarbeit und polizeiliche Informatiksysteme

Die SiK beantragt einstimmig, den Kredit für die Fernmeldeüberwachung zu Strafverfolgungszwecken (14.065) zu bewilligen. Diese Investitionen von 99 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2021 sind ihrer Auffassung nach notwendig, um die Systeme zu ersetzen, welche am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind, und um die Systemarchitektur an die technologische Entwicklung anzupassen. Auch soll damit gewährleistet werden, dass die Informatiksysteme mit dem Dienstleistungsangebot der Fernmeldedienstanbieter Schritt halten und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes an die jüngsten technischen Entwicklungen angepasst werden können. Die SiK-N ist der Meinung, dass es sich hier um ein IKT-Schlüsselprojekt des Bundes handelt, das sowohl auf technischer als auch auf finanzieller Ebene einer verstärkten Kontrolle bedarf. Für die Kommission ist klar, dass dieser Kredit später nach unten korrigiert wird, sollte der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nicht die zusätzlichen Kompetenzen erhalten, die in der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; 13.025) vorgesehen sind. Sie hat jedoch mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, diese Bedingung nicht im Bundesbeschluss festzuschreiben. Des Weiteren beantragt die Kommission die Annahme zweier Abkommen zur polizeilichen Zusammenarbeit: jenes mit Italien wurde mit 24 zu 0 Stimmen gutgeheissen, jenes mit Kosovo mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Reaktion auf die Anschläge in Paris

In Reaktion auf die Anschläge in Paris hat die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen eine Motion (15.3004) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, schnellstmöglich eine Telefonhotline für besorgte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern von sich radikalisierenden Jugendlichen einzurichten oder diese national zu koordinieren. Ansonsten ist sie der Ansicht, dass die im neuen Nachrichtendienstgesetz (14.022, ZNDG) vorgesehenen Massnahmen das Risiko solcher Taten bereits berücksichtigen. Sie wünscht ein möglichst rasches Inkrafttreten dieses Gesetzes, welches vom Nationalrat im März beraten werden soll.

Kriegsmaterialausfuhr

Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen den Antrag auf eine Motion abgelehnt, mit welcher der Bundesrat veranlasst werden sollte, jegliche Lieferung von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien zu stoppen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweiz in diesem Bereich über eine der strengsten Gesetzgebungen Europas verfügt und dass die aktuelle Praxis, die auf den vom Parlament als Reaktion auf die Motion der SiK-S (13.3662) gefällten Beschlüssen beruht, beibehalten werden sollte. Diese Praxis besteht darin, dass Lieferungen von Fall zu Fall genehmigt werden können, sofern das exportierte Material keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation im betreffenden Land hat.

Die Kommission hat am 26. und 27. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Hurter (SVP, SH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.

 

Bern, 27. Januar 2015 Parlamentsdienste