Terrorismusbekämpfung
​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates erachtet es derzeit nicht für notwendig, die rechtlichen Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung zu erweitern. In ihren Augen ist es zunächst einmal wichtig, dass das neue Nachrichtendienstgesetz und das revidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zügig in Kraft treten. Mittelfristig werden im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus zusätzliche Strafnormen eingeführt werden. Eine erneute Lagebeurteilung ist im kommenden Jahr vorgesehen.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) ist der Ansicht, dass die geltenden Rechtsvorschriften genügen, um terroristische Handlungen zu verfolgen. Es bestehen bereits Normen, die terroristische Organisationen, terroristische Handlungen sowie entsprechende Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellen. Hinzu kommen die Bestimmungen über die Terrorismusfinanzierung sowie das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, welches vom Parlament im Dezember 2014 verabschiedet wurde. In den Augen der SiK-S reichen diese Instrumente derzeit aus. Der Fokus müsse nun auf Massnahmen zur Terrorismusprävention gelegt werden. Ein zügiges Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) und des revidierten Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sei unerlässlich, um dem Nachrichtendienst des Bundes sowie den Strafverfolgungsbehörden Mittel zur Informationsbeschaffung an die Hand zu geben, die der Bedrohungslage und dem Stand der Technik gerecht werden.

Zudem werden mittelfristig im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus sowie des entsprechenden Zusatzprotokolls weitere Strafnormen eingeführt. Die vom Parlament in der Motion 14.4187 geforderte Ratifizierung dieses Übereinkommens sollte 2016 erfolgen. Angesichts der laufenden Arbeiten hat die SiK-S einstimmig beschlossen, die Behandlung der von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative 15.407, welche die Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung verlangt, zu sistieren. Im Vorfeld zur Diskussion über diese Initiative wurde die Kommission darüber informiert, welche Massnahmen die Bundesbehörden als Reaktion auf die tragischen Anschläge in Paris ergriffen haben. Sie nahm ausserdem Kenntnis von den Arbeiten der Task-Force TETRA zum dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz.

 

Nein zu Militärausgaben in Höhe von mindestens 1,2 Prozent des BIP

Die Kommission lehnt einstimmig das Anliegen der Standesinitiative 15.307 des Kantons Bern ab, wonach in der Bundesverfassung festgeschrieben werden soll, dass die Militärausgaben in den nächsten zehn Jahren mindestens 1,2 Prozent des BIP betragen. Die Verfassung sei formal gesehen der falsche Ort zur Verankerung dieser Forderung. Inhaltlich gesehen hält die Kommission fest, dass dieses Anliegen, das eine Erhöhung des Militärbudgets auf rund 7,5 Milliarden Franken bedeuten würde, nicht realisierbar ist. In ihren Augen muss der Weiterentwicklung der Armee (14.069) Priorität eingeräumt werden. Diese sieht vor, mit einem Rahmenkredit von 5 Milliarden Franken der Bereitschaftsgrad der Armee zu erhöhen, die Ausbildung zu verbessern und die Einheiten mit einer modernen Ausrüstung auszustatten.

 

Die Kommission hat am 17. November 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in Bern getagt.

 

 

Bern, 18. November 2015 Parlamentsdienste