​Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) lehnt einen zwingenden Entzug des Bürgerrechts von Doppelbürgerinnen und –bürgern ab, welche im In- oder Ausland an terroristischen Aktivitäten oder kriegerischen Handlungen teilnehmen. Das Strafrecht und das Bürgerrecht bieten bereits heute die notwendigen Instrumente, um diese Aktivitäten zu bekämpfen.

​Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SPK einer parlamentarischen Initiative (14.450 n Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner) von Nationalrat Toni Brunner (V, SG) keine Folge gegeben, welche schweizerisch-ausländischen Doppelbürgerinnen und -bürgern, die in der Schweiz oder im Ausland extremistische Gewalttaten verüben oder an Kampfhandlungen teilnehmen, zwingend das Bürgerrecht aberkennen will.

Die Kommission erkennt durchaus die Bedrohung durch den Djihadismus und die Notwendigkeit von Abwehrmassnahmen. Der Vorschlag der Initiative ist aber eine bloss symbolische Massnahme, die keinen Djihadisten von seinen verbrecherischen Absichten abhält und die keinen Sicherheitsgewinn für die Schweiz bringt. Im Gegenteil, der Entzug des Bürgerrechts könnte zur Folge haben, dass eine Person, die im Ausland oder in der Schweiz Straftaten begangen hat, nicht mehr in die Schweiz ausgeliefert wird. Das Strafgesetzbuch bietet genügende Instrumente, um eine Person der Strafverfolgung zuzuführen, welche im Ausland Straftaten begangen hat. Auch bestimmte Vorbereitungshandlungen und die blosse Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation sind bereits mit Strafe bedroht. Auch das Bürgerrechtsgesetz sieht bereits heute vor, dass das Staatssekretariat für Migration mit Zustimmung des Heimatkantons einer Person das Bürgerrecht aberkennen kann, wenn ihr Verhalten den Interessen und dem Ansehen des Landes zuwiderläuft. Die Initiative geht insofern weiter, als sie einen zwingenden Entzug des Bürgerrechts fordert. Die Kommission lehnt einen derartigen Automatismus grundsätzlich ab: Die Gewaltenteilung verlangt, dass der Gesetzgeber den Vollzugsbehörden einen bestimmten Spielraum offen lässt, damit diese den spezifischen Umständen von Einzelfällen Rechnung tragen können.

Gemäss Auskunft der Verwaltung wären von der neuen Vorschrift, welche die Initiative fordert, zurzeit 4 Personen potenziell betroffen.

In den Augen der Kommissionsminderheit sind diese Personen als Staatsbürger nicht weiter tragbar, weil sie ein grosses Gefahrenpotential für das Land und seine Bevölkerung darstellen und der Schweiz einen grossen Imageschaden zufügen.

Personendaten sollen Eigentum der Personen werden

Die Menschen können heute nicht mehr darauf vertrauen, dass die von Wirtschaft und Staat über sie gesammelten Daten korrekt verwendet werden. Dieses grundlegende Vertrauen soll wieder hergestellt werden. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einer von Nationalrat Fathi Derder (RL, VD) eingereichten parlamentarischen Initiative (14.434 Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern) Folge gegeben, welche persönliche digitale Daten als Eigentum definieren und dadurch die Bürgerinnen und Bürger vor deren missbräuchlichen Verwendung schützen will. Die SPK hatte im August 2014 bereits einer parlamentarischen Initiative (14.413 n) von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) zugestimmt, die das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung explizit als persönliches Freiheitsrecht in der Bundesverfassung verankern will (s. Medienmitteilung der SPK-NR vom 29.8.2014). Falls die ständerätliche Schwesterkommission den positiven Vorprüfungen beider Initiativen zustimmt, wird die SPK mit der Ausarbeitung einer Verfassungsvorlage beginnen können. Mit diesem Vorgehen verbindet die SPK auch die Hoffnung, dass auch der Bundesrat sich der gravierenden Herausforderungen des Datenschutzes mit grösserer Intensität als bisher annimmt.

Neuer Anlauf für die Einführung eines Verordnungsvetos

Einmal mehr hatte sich die Kommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative (14.422 n Pa.Iv. Aeschi. Einführung eines Verordnungsvetos) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bundesversammlung ein Veto gegen bundesrätliche Verordnungen einlegen können soll. Die Kommission sprach sich auch dieses Mal wieder mit 18 zu 4 Stimmen deutlich dafür aus. Die Bundesversammlung muss ein Instrument haben, mit dem sie wirkungsvoll reagieren kann, wenn eine Verordnung des Bundesrates dem Willen des Gesetzgebers widerspricht. Diese Ansicht hat die Kommission schon wiederholt vertreten, allerdings teilte die Schwesterkommission des Ständerates diese Auffassung jeweils nicht. Die Tatsache, dass im Ständerat eine in die gleiche Richtung zielende parlamentarische Initiative eingereicht worden ist (14.421 s Pa.Iv. Fournier. Genehmigung bundesrätlicher Verordnungen durch das Parlament), lässt die SPK des Nationalrates hoffen, dass das Anliegen in der ständerätlichen Kommission diesmal gnädiger aufgenommen wird.

Die Kommission tagte am 15./16. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.

 

Bern, 16. Januar 2015 Parlamentsdienste