​Ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen sollen bei der Einbürgerung gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern nicht länger benachteiligt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat zu einer entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderung die Vernehmlassung eröffnet.

​Mit ihrer aufgrund von fünf gleich lautenden parlamentarischen Initiativen der Grünliberalen Fraktion, der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei, der Grünen Fraktion, der Sozialdemokratischen Fraktion sowie von Nationalrätin Doris Fiala (RL, ZH) (13.418, 13.419, 13.420, 13.421, 13.422) ausgearbeiteten Vorlage beabsichtigt die SPK, im Bereich des Bürgerrechts eine vollständige Rechtsgleichheit von eingetragenen Partnerschaften und Ehen herzustellen.

Durch eine Änderung der Bundesverfassung soll dem Bund die Kompetenz zugewiesen werden, nebst der Einbürgerung infolge Abstammung, Heirat und Adoption auch den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte kraft der Eintragung einer Partnerschaft einheitlich zu regeln. Parallel dazu soll das Bürgerrechtsgesetz so revidiert werden, dass die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung fortan auch auf ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer anwendbar sind.

Der Verfassungs- und Gesetzesentwurf, dem die SPK in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt hat, sorgt dafür, dass dem verfassungsmässigen Diskriminierungsverbot auch bei der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in einer eingetragenen Partnerschaft Nachachtung verschafft wird.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. Juli 2015. Der Entwurf der SPK-NR kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

 

Die Kommission tagte am 26. März 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.

 

Bern, 30. März 2015 Parlamentsdienste