​Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) will daran festhalten, dass sich die Kantone bei der Ausgestaltung ihres Wahlrechts an gewisse Grundsätze wie die Beachtung der Wahlrechtsgleichheit halten müssen. Sie lehnt deshalb zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Zug und Uri ab, welche den Kantonen völlige Freiheit bei der Ausgestaltung ihres Wahlrechts zusichern wollen.

​Mit ihren Standesinitiativen fordern die Kantone Zug und Uri, dass die Bundesverfassung den Kantonen die freie Ausgestaltung ihres Wahlrechts garantieren soll (14.307 s Kt.Iv. Zug. Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung / 14.316 s Kt.Iv. Uri. Souveränität bei Wahlfragen). Aufgrund verschiedener Bundesgerichtsurteile hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates Handlungsbedarf gesehen und den Initiativen Folge gegeben (vgl. Medienmittelung der SPK-S vom 23. Juni 2015). Die Nationalratskommission beantragt nun jedoch ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, den Initiativen keine Folge zu geben. Die Kommission bekräftigt somit ihre Haltung, welche sie bereits 2013 bei der Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz eingenommen hat: Sieht ein Kanton das Proporzwahlrecht vor, dann ist dieses so auszugestalten, dass die Regeln des Proporzes auch wirklich zur Anwendung gelangen. Sind z.B. die Wahlkreise zu klein, so ist mit Wahlkreisverbänden oder speziellen Verteilungsregeln zwischen den Wahlkreisen ein Ausgleich herzustellen. Verschiedene Kantone haben denn auch nach entsprechenden Bundesgerichtsentscheiden ihr Wahlrecht angepasst. Nun soll nicht wieder ein Schritt in die andere Richtung gemacht werden. Die Kommissionsminderheit hingegen sieht die kantonale Organisationsautonomie in Frage gestellt, wenn das Bundesgericht den Kantonen bei der Ausgestaltung ihres Wahlrechts so wenig Handlungsspielraum belässt.

 

Festhalten an der Idee eines Verordnungsvetos

Die Kommission hat einmal mehr zur Kenntnis genommen, dass die Idee eines Vetos des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates im Ständerat auf steinigen Boden fällt. Sie ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass die Bundesversammlung ein Instrument haben müsste, mit welchem sie wirksam eingreifen kann, wenn Verordnungen den Willen des Gesetzgebers nicht korrekt umsetzen. Nachdem die SPK des Ständerates dem Beschluss der SPK des Nationalrates, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge zu geben, nicht zugestimmt hat, beantragt die Kommission nun ihrem Rat mit 17 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung, der Initiative Folge zu geben (14.422 n Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung eines Verordnungsvetos.)

 

Sollen 16-Jährige Volksinitiativen lancieren und unterschreiben dürfen?

Die Forderung einer Petition der Jugendsession, wonach Volksinitiativen lancieren und unterschreiben darf, wer das 16. Altersjahr vollendet hat, wurde in der Kommission lebhaft diskutiert. Die einen erachten dies als Chance, den Jugendlichen eine Tür zur vermehrten Mitbestimmung zu öffnen. Die anderen betrachten die politischen Rechte jedoch als nicht teilbar. Der Antrag, eine entsprechende Motion einzureichen, fand schliesslich mit 13 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung keine Mehrheit. 

 

Asylsuchende und Flüchtlinge sollen sich weiterhin in der Schweiz aufhalten dürfen

Mit 17 zu 6 Stimmen hat die SPK eine parlamentarische Initiative (15.421 n Asyl. Kein Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz) von Nationalrat Luzi Stamm (V, AG) abgelehnt, welche die Bundesverfassung so ändern will, dass Asylsuchende und Flüchtlinge keinen Anspruch auf die Einreise und den Verbleib in der Schweiz haben. So sollen Bund und Kantone in Zusammenarbeit mit anerkannten internationalen Organisationen in sicheren Drittstaaten der Herkunftsregion Zentren betreiben, in denen Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge längerfristig untergebracht werden können. Die Kommission erachtet die Initiative als untauglich: Zum einen unterscheidet sie nicht zwischen Asylsuchenden und Flüchtlingen, zum anderen bräuchte es internationale Anstrengungen zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in den Herkunftsregionen der Asylsuchenden. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass eine geordnete extraterritoriale Unterbringung in der Herkunftsregion zu einer Abnahme von Wanderungsbewegungen nach Europa führen würde.

 

Nothilfe soll nach wie vor allen Bedürftigen gewährt werden

Schliesslich lehnt die SPK mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung die Forderung einer weiteren parlamentarischen Initiative der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (15.431 n Keine staatlichen Leistungen für illegal Anwesende) ab, wonach ausländische Personen, die sich nach dem Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung illegal in der Schweiz aufhalten, keinen Anspruch auf Nothilfe haben sollen. Die Kommission hält daran fest, dass das verfassungsmässige Recht auf Hilfe in Notlagen für alle sich in der Schweiz aufhaltenden Personen - ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus - gelten soll. Damit bestätigt sie ein Leiturteil des Bundesgerichts, in dessen Folge das Parlament im Jahr 2005 auf eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes verzichtet hatte. Die Kommissionsminderheit erachtet es als stossend, wenn illegal Anwesende auch noch staatliche Unterstützung erhalten.

 

Über die Verfassungs- und Gesetzesänderung für die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe im Einbürgerungsverfahren (13.418/13.419/13.420/13.421/13.422) wurde mit separater Medienmitteilung orientiert.

 

Die Kommission tagte am 5./6. November 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.

 

 

Bern, 6. November 2015 Parlamentsdienste