Energiestrategie 2050
​Die Energiekommission hat im Rahmen ihrer Beratungen zur Energiestrategie 2050 beschlossen, weder eine Laufzeitbeschränkung noch ein Langzeitbetriebskonzept für Kernkraftwerke ins Gesetz aufzunehmen. Neue Kernkraftwerke sollen auch nach dem Willen der Kommission keine gebaut werden dürfen.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, sowohl auf eine Laufzeitbeschränkung wie auch auf ein Langzeitbetriebskonzept im Kernenergiegesetz (KEG) zu verzichten. Der Nationalrat hatte diese Bestimmungen in der Wintersession in die Vorlage der Energiestrategie 2050 eingebracht (13.074; Art. 25a KEG). Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, die geltende Regelung im KEG sei ausreichend. Eine Beschränkung der Laufzeit sei nicht nötig, die geltende Aufsichtsregelung gewähre den jederzeit sicheren Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke, ist die Mehrheit überzeugt. Das Langzeitbetriebskonzept bringe keine Verbesserungen, sondern bewirke im Gegenteil eine Rechts- und Investitionsunsicherheit bei den Betreibern der Kernkraftwerke. Die Minderheit beantragt hingegen, am Langzeitbetriebskonzept gemäss Nationalrat festzuhalten. Dieses stärke das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bei der Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit, indem es eine bessere gesetzliche Grundlage böte, damit die notwendigen sicherheitstechnischen Massnahmen für den Langzeitbetrieb umgesetzt werden. Dieser verstärkte politische Rückhalt für das Ensi sei besonders in der kommenden Phase des Ausstiegs aus der Kernenergie nötig, unterstreicht die Minderheit. Weitere Minderheiten fordern, die Laufzeit der ältesten Kernkraftwerke auf 50 resp. 60 Jahre zu beschränken (Art. 106a KEG).
Schliesslich unterstützt die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen klar den Bundesrat, dass keine Rahmenbewilligungen für den Bau von neuen Kernkraftwerken erteilt werden dürfen.

Im Bereich der Steuergesetzgebung (Ziff. 2a und 2b des Anhangs) ist die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen der Idee des Nationalrates gefolgt, energetische Sanierungen im Gebäudebereich, die einen Mindeststandard erfüllen, über steuerliche Abzugsmöglichkeiten zu fördern. Sie möchte damit zusätzliche Anreize schaffen, das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz noch besser zu nutzen. Um Mehrfachförderungen zu vermeiden, hat die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat jedoch entschieden, bei Ersatzneubauten nur die Hälfte der Rückbaukosten als abzugsberechtigt anzurechnen und keine Immobilien aus Geschäftsvermögen in die steuerliche Förderung einzubeziehen. Eine Minderheit erachtet die steuerlichen Bestimmungen als Eingriff in die Hoheit der Kantone und möchte beim geltenden Recht bleiben.

Noch ausstehend sind unter anderem die Beschlüsse im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserkraft. Die Kommission sieht vor, die Beratungen zur Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. August abzuschliessen.

Die Kommission hat am 10./11. und 12. August 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt. 

 

 

Bern, 12. August 2015 Parlamentsdienste