14.061 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
Die WAK-S beantragt entgegen dem Beschluss des Nationalrates die Schaffung einer Kompetenzgrundlage zur Einführung von Positionslimiten für Warenderivate. In der Gesamtabstimmung stimmt sie dem FinfraG mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

1. 14.061 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Die WAK-S hat die Detailberatung des FinfraG fortgeführt und abgeschlossen. Mit 9 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission die Aufnahme einer Bestimmung, wonach der Bundesrat für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person halten darf, Limiten einführen kann, soweit die Einführung von Positionslimiten internationalen Standards entspricht und in der Schweiz zusätzlich ein konkreter Handlungsbedarf zur Herstellung der Konvergenz zwischen Derivatmarkt und Basismarkt notwendig wird. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Aufnahme der Bestimmung insbesondere im Hinblick auf die internationalen Standards und die Regulierung in der EU und den USA als sinnvoll. Damit soll zum einen vermieden werden, dass Derivatgeschäfte auf Handelsplattformen in der Schweiz verschoben werden, um ausländische Positionslimiten zu umgehen, was für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz schädlich wäre. Zum andern sei dies auch für Äquivalenzanerkennung wichtig, da der Schweiz so nicht vorgehalten werden könne, in Bezug auf Positionslimiten keine Vorkehrungen getroffen zu haben. Eine Minderheit lehnt eine Einführung von Positionslimiten zum jetzigen Zeitpunkt ab und kritisiert, dass die Bestimmung den Markteilnehmern im Rahmen der Vernehmlassung zum FinfraG nicht zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Weiter beantragt die WAK-S mit 7 zu 3 Stimmen die Annahme einer Ausnahmeregelung für Rohstoffderivate (Art. 93 Abs. 3). Damit sollen Derivate, bei denen es sich um aufgeschobene Kaufgeschäfte für Rohwaren handelt, nicht den Pflichten im Derivatehandel unterstellt werden.
Das FinfraG wird in der Sommersession im Ständerat beraten.

2. 15.021 Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln. Volksinitiative

Die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ der JUSO verlangt, dass Banken, Versicherungen, Effektenhändler, Fonds usw. nicht in Finanzinstrumente investieren dürfen, welche sich auf Nahrungsmittel beziehen. Ausgenommen von diesem Verbot wären alle Händler und Produzenten von Nahrungsmitteln, welche sich über Derivate absichern.

Als Einstieg in die Beratung führte die Kommission eine Anhörung mit Vertretern des Initiativkomitees, der economiesuisse, der Firma Reinhart AG, der Swiss Trading & Shipping Association (STSA) und der Wissenschaft durch. Die Kommission stellte den Anhörungsteilnehmern nicht nur zur Initiative Fragen, sondern auch zum Thema Positionslimiten, welche der Bundesrat innerhalb des FinfraG beantragt hatte (vgl. Punkt 1).

Für die Kommission ist klar, dass das Anliegen der Initiative mit einer ethischen und moralischen Frage verknüpft ist: Letztlich geht es um die Frage, wie die Armut und der Hunger in der Welt beseitigt werden können. Die Mehrheit der Kommission sieht das Vorgehen der Initiative jedoch nicht als den richtigen Weg an, um dieses Ziel zu erreichen. Die langfristige Preisentwicklung von Nahrungsmitteln werde gemäss wissenschaftlichen Studien von der klar kurzfristig ausgerichteten Spekulation nicht beeinflusst. Ferner wurde der Nutzen des Verbots in Frage gestellt, da die Börsen für Rohstoffe nicht in der Schweiz sondern hauptsächlich in den USA und in Asien liegen. Die Initiative könnte hingegen die Standortattraktivität der Schweiz schädigen. Praktische Lösungen zur Reduktion der Armut seien besser über die internationalen Organisationen (z.B. FAO) und die Entwicklungshilfe zu finden. Die Kommission beantragt deshalb mit 9 zu 4 Stimmen, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.

Eine Minderheit beantragt die Annahme der Initiative zu empfehlen und argumentiert, es sei moralisch nicht vertretbar, dass neben Finanzinstituten auch Pensionskassen Spekulation mit Nahrungsmittel betreiben. Die Spekulation habe Einflüsse auf die Volatilität der Nahrungsmittelpreise, was zu verhindern sei. Es gäbe alternative Anlagemöglichkeiten zu Derivaten, die auf Nahrungsmittel basieren.

3. 10.538 Pa.Iv. Bourgeois. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen

Mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die WAK-S ihrem Rat, auf die vom Nationalrat am 6. Mai 2015 verabschiedete Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich damit der Position des Bundesrats an. Aus ihrer Sicht hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip nach wie vor ein Potenzial für die Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und es wäre verfrüht, bereits abschliessend festzustellen, dass es seine Wirkung nicht entfalten könne. Das Festhalten am Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel sei auch als Zeichen zu werten, dass man den Schweizer Markt gegenüber der EU nicht abschotten wolle. Eine Minderheit will auf die Vorlage eintreten und verweist auf eine Studie des Seco vom April 2013, wonach das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Bereich Lebensmittel weder für den Handel noch für die Konsumenten eine spürbare Wirkung entfaltet habe. Es verursache lediglich einen grossen administrativen Aufwand, insbesondere für die Kantone. Als störend empfindet die Minderheit zudem die fehlende Reziprozität mit der EU.

4. 12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision

Mit 7 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung stimmt die WAK-S einem Rückkommensantrag ihrer Schwesterkommission zu und ermöglicht damit, dass die WAK-N im Nationalrat im laufenden Differenzbereinigungsverfahren einen Antrag für ein Alternativkonzept als Ersatz zur Ausbeutebesteuerung einbringt. Die WAK-S hält jedoch fest, dass es sich hiermit um eine rein formelle Zustimmung handelt. Sie wird den neuen Vorschlag – sofern er im Nationalrat eine Mehrheit findet – einer strengen inhaltlichen Prüfung unterziehen und behält sich insbesondere auch vor, diesen allenfalls abzuändern oder abzulehnen.

 

Die Kommission hat am 19. Mai 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 20. Mai 2015 Parlamentsdienste