Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat entschieden, die Beratung der von ihr eingereichten parlamentarischen Initiative 14.459 n Pa.Iv. WBK-NR. Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule mit 15 zu 10 Stimmen zu sistieren. Der Bundesrat erklärte, dass er die Situation nahe mitverfolge und er auch einen engen Austausch mit der EDK pflege. Er bestätigt, dass er im Falle eines definitiven Entscheides in einem der Kantone handeln werde. Dies habe er bereits mehrfach in Antworten auf verschiedene Vorstösse (14.3153 ; 14.3182 ; 14.3287 ; 14.4151) betont.

​Die Mehrheit der Kommission sprach sich für eine Sistierung des Geschäfts aus und will nun primär dem Bundesrat den Lead überlassen. Spätestens im Herbst 2016 muss die WBK-N einen definitiven Entscheid fällen. Die parlamentarische Initiative 14.459 sieht eine Ergänzung des Sprachengesetzes vor, die in die Bildungshoheit und die Gestaltung des Sprachenunterrichts der Kantone eingreifen würde. Sie will den Beginn des Unterrichts in der zweiten Landessprache auf spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule im Gesetz festschreiben.

Die Kommission hat zudem mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die parlamentarische Initiative 14.460 n Pa.Iv. WBK-NR. Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten zurückzuziehen.

 

Fachkräfteinitiative

Die Kommission hat sich zudem mit der 2011 lancierten Fachkräfteinitiative befasst. In Antwort auf eine Motion der WBK-NR (14.3380) hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann der Kommission einen Bericht zum Stand der Umsetzung vorgestellt und einen Ausblick auf die künftigen Arbeiten geliefert. Mit insgesamt 30 Massnahmen soll das weiterhin grosse Potenzial an inländischen Fachkräften verstärkt ausgeschöpft werden. Die Kommission zeigt sich mit den Arbeiten des Bundesrates grundsätzlich zufrieden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt erhofft sich die Kommission eine rasche und noch konkretere Umsetzung.

 

Strategie zur Modernisierung der Familienpolitik

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, welche auch für Generations-, Gesellschafts- und Gleichstellungsfragen zuständig ist, hatte sich an ihrer letzten Sitzung über den Bericht des Bundesrates zur Modernisierung des Familienrechts informieren lassen und heute mit 14 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion (15.4081) einzureichen. Die Kommission möchte den Bundesrat beauftragen, eine Strategie zur „Modernisierung des Familienrechts“ zu erarbeiten, die sich auf nationale wie internationale wissenschaftliche Erkenntnisse von gesellschaftlichen Entwicklungen stützt.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Gesetzgebung den gesellschaftlichen Realitäten in der Familienpolitik hinterherhinkt und möchte, dass der Bundesrat die weiteren Schritte für ein modernes Familienrecht skizziert.

Ausserdem hat die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat (15.4082) eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der einen „Pacs“ nach schweizerischer Art prüft. Dabei soll die Eintragung einer Partnerschaft als Rechtsinstitut ausserhalb der Ehe und unabhängig der Geschlechterzusammensetzung ermöglicht werden.

 

Der Kommission hat am 5. November 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.

 

 

Bern, 5. November 2015 Parlamentsdienste