Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hiess die Kommission
ihren Vorentwurf über die Datenweitergabe der Versicherer in der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gut. Sie setzt damit die
parlamentarische Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der
Aufsicht über die Krankenversicherung» (16.411; Eder) um. Gemäss dem
Vorentwurf soll das BAG die Daten gruppiert erheben, damit einzelne Versicherte
nicht identifiziert werden können. Nur unter genau definierten Voraussetzungen
soll es anonymisierte Daten pro einzelnen Versicherten verlangen dürfen. Noch
im laufenden Monat wird die Kommission das Vernehmlassungsverfahren eröffnen.
Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte
Individualdaten. Es nutzt diese Daten, um die generelle Kostenentwicklung in
der Grundversicherung zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Um
die Gründe des Kostenanstiegs besser zu verstehen, soll das BAG neu auch
Individualdaten nach Art und Erbringer der medizinischen Leistungen erheben
dürfen. Weitergehenden Plänen zur Datenerhebung will die Mehrheit der
Kommission jedoch einen Riegel schieben. Eine Minderheit will solche Erhebungen
zulassen, damit das BAG zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und Qualität der
Leistungen im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände
überprüfen kann.
Im Zusammenhang mit der Datenthematik beschloss die
Kommission einstimmig das Postulat «Kohärente Datenstrategie für das
Gesundheitswesen». Sie will den Bundesrat beauftragen, eine Datenstrategie
zu erarbeiten mit dem Ziel, die Transparenz in der OKP zu verbessern und
wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung zu identifizieren.
Indirekter Gegenentwurf zur Vo.Iv. Vaterschaftsurlaub bereit für
Vernehmlassung
Die Kommission hat die Detailberatung zum indirekten
Gegenentwurf (18.441) zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen
Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (18.052) abgeschlossen. Die
Vorlage, die einen zwei- statt wie von der Volksinitiative gefordert
vierwöchigen Vaterschaftsurlaub vorsieht, wurde in der Gesamtabstimmung mit 7
zu 4 Stimmen angenommen. Als nächstes wird nun Ende der nächsten Woche die
Vernehmlassung eröffnet. Es bleibt weiterhin das Ziel, die Volksinitiative und
den indirekten Gegenentwurf in der Sommersession 2019 im Ständerat zu
behandeln.
Breite Auslegeordnung zur Pflegefinanzierung
Die Kommission beschäftigte sich im Rahmen eines
thematischen Schwerpunktes mit verschiedenen Fragen zur aktuellen Pflegefinanzierung
und hörte dazu die Kantone, die Verbände der Städte und Gemeinden, die Verbände
der Krankenversicherer sowie die Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung an.
Ausgangspunkt für diese Debatte bildeten die Evaluation der Pflegefinanzierung,
die der Bundesrat im Juli vorgestellt hatte, sowie ein Grundsatzurteil des
Bundesgerichts zur Frage der Restfinanzierung der Pflegekosten. Zudem
informierte sich die Kommission über die Situation bei der Vergütung von
Pflegematerial der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) nach den einschlägigen
Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017. Die Kommission stellte
fest, dass die Herausforderungen an die Finanzierung der Pflegekosten
vielfältig sind und insbesondere auch die Frage der Abrechnung der
Pflegematerialen im MiGeL-Bereich vertieft zu diskutieren sei. Sie wird deshalb
den konkreten Handlungsbedarf zu den verschiedenen Themen an ihrer nächsten
Sitzung diskutieren und die entsprechenden Beschlüsse fassen. Ebenfalls später
wird sich die Kommission mit der Frage der Finanzierung von Hospizen
beschäftigen, zu der sie den Dachverband Hospize Schweiz angehört hatte.
Weitere Geschäfte
Wenn der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission zur Pa.Iv.
SGK-NR. Befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Artikel 55a KVG
(18.440 ns) wie erwartet annimmt, wird die Kommission dem Ständerat einstimmig
Zustimmung beantragen. Es ist vorgesehen, dass beide Räte in der Wintersession
über die Vorlage beschliessen.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat im
Hinblick auf eine weitergehende Entflechtung der Verbundaufgaben von Bund und
Kantonen insbesondere die Bereiche Ergänzungsleistungen und individuelle
Prämienverbilligung ins Auge fasst. Die Kommission wird die Resultate dieser
Prüfung abwarten und vor dem Sommer 2019 in Kenntnis der konkreten Beschlüsse
des Bundesrates das Thema nochmals aufnehmen. Vor diesem Hintergrund wurde die Mo.
Dittli. Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen
(16.4087 s) zurückgezogen.
Einstimmig beantragt die Kommission zudem, die Mo.
Nationalrat (SGK-NR). Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der
Ergänzungsleistungen (18.3031 n) abzulehnen. Sie verweist darauf, dass im
Rahmen der laufenden EL-Revision und weiterer Reformvorlagen zusätzliche
Instrumente vorgesehen sind, um Missbräuche effizient zu bekämpfen.
Die Kommission wird sich an einer der nächsten Sitzungen
vertieft über das Thema «Einkommen der Ärztinnen und Ärzte» informieren.
Sie wird sich dabei die Resultate sowohl der vom Bundesamt für Gesundheit in
Auftrag gegebenen Studie des Büro BASS als auch der bereits im April vom
Bundesamt für Statistik publizierten Erhebung vorstellen lassen und die
Ärzteschaft anhören. All dies im Bemühen um eine möglichst breite und sachliche
Diskussion.
Die Kommission tagte am 6. November 2018 in Bern unter dem
Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG).