Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will sicherstellen, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt und der Persönlichkeitsschutz gestärkt wird, wenn das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei den Versicherern Daten über alle Versicherten erhebt. Sie erarbeitete eine entsprechende Gesetzesänderung.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hiess die Kommission ihren Vorentwurf über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gut. Sie setzt damit die parlamentarische Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» (16.411; Eder) um. Gemäss dem Vorentwurf soll das BAG die Daten gruppiert erheben, damit einzelne Versicherte nicht identifiziert werden können. Nur unter genau definierten Voraussetzungen soll es anonymisierte Daten pro einzelnen Versicherten verlangen dürfen. Noch im laufenden Monat wird die Kommission das Vernehmlassungsverfahren eröffnen.

Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Individualdaten. Es nutzt diese Daten, um die generelle Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Um die Gründe des Kostenanstiegs besser zu verstehen, soll das BAG neu auch Individualdaten nach Art und Erbringer der medizinischen Leistungen erheben dürfen. Weitergehenden Plänen zur Datenerhebung will die Mehrheit der Kommission jedoch einen Riegel schieben. Eine Minderheit will solche Erhebungen zulassen, damit das BAG zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände überprüfen kann.

Im Zusammenhang mit der Datenthematik beschloss die Kommission einstimmig das Postulat «Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen». Sie will den Bundesrat beauftragen, eine Datenstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, die Transparenz in der OKP zu verbessern und wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung zu identifizieren.

Indirekter Gegenentwurf zur Vo.Iv. Vaterschaftsurlaub bereit für Vernehmlassung

Die Kommission hat die Detailberatung zum indirekten Gegenentwurf (18.441) zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (18.052) abgeschlossen. Die Vorlage, die einen zwei- statt wie von der Volksinitiative gefordert vierwöchigen Vaterschaftsurlaub vorsieht, wurde in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen angenommen. Als nächstes wird nun Ende der nächsten Woche die Vernehmlassung eröffnet. Es bleibt weiterhin das Ziel, die Volksinitiative und den indirekten Gegenentwurf in der Sommersession 2019 im Ständerat zu behandeln.

Breite Auslegeordnung zur Pflegefinanzierung

Die Kommission beschäftigte sich im Rahmen eines thematischen Schwerpunktes mit verschiedenen Fragen zur aktuellen Pflegefinanzierung und hörte dazu die Kantone, die Verbände der Städte und Gemeinden, die Verbände der Krankenversicherer sowie die Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung an. Ausgangspunkt für diese Debatte bildeten die Evaluation der Pflegefinanzierung, die der Bundesrat im Juli vorgestellt hatte, sowie ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts zur Frage der Restfinanzierung der Pflegekosten. Zudem informierte sich die Kommission über die Situation bei der Vergütung von Pflegematerial der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) nach den einschlägigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017. Die Kommission stellte fest, dass die Herausforderungen an die Finanzierung der Pflegekosten vielfältig sind und insbesondere auch die Frage der Abrechnung der Pflegematerialen im MiGeL-Bereich vertieft zu diskutieren sei. Sie wird deshalb den konkreten Handlungsbedarf zu den verschiedenen Themen an ihrer nächsten Sitzung diskutieren und die entsprechenden Beschlüsse fassen. Ebenfalls später wird sich die Kommission mit der Frage der Finanzierung von Hospizen beschäftigen, zu der sie den Dachverband Hospize Schweiz angehört hatte.

Weitere Geschäfte

Wenn der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission zur Pa.Iv. SGK-NR. Befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Artikel 55a KVG (18.440 ns) wie erwartet annimmt, wird die Kommission dem Ständerat einstimmig Zustimmung beantragen. Es ist vorgesehen, dass beide Räte in der Wintersession über die Vorlage beschliessen.

Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat im Hinblick auf eine weitergehende Entflechtung der Verbundaufgaben von Bund und Kantonen insbesondere die Bereiche Ergänzungsleistungen und individuelle Prämienverbilligung ins Auge fasst. Die Kommission wird die Resultate dieser Prüfung abwarten und vor dem Sommer 2019 in Kenntnis der konkreten Beschlüsse des Bundesrates das Thema nochmals aufnehmen. Vor diesem Hintergrund wurde die Mo. Dittli. Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen (16.4087 s) zurückgezogen.

Einstimmig beantragt die Kommission zudem, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen (18.3031 n) abzulehnen. Sie verweist darauf, dass im Rahmen der laufenden EL-Revision und weiterer Reformvorlagen zusätzliche Instrumente vorgesehen sind, um Missbräuche effizient zu bekämpfen.

Die Kommission wird sich an einer der nächsten Sitzungen vertieft über das Thema «Einkommen der Ärztinnen und Ärzte» informieren. Sie wird sich dabei die Resultate sowohl der vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie des Büro BASS als auch der bereits im April vom Bundesamt für Statistik publizierten Erhebung vorstellen lassen und die Ärzteschaft anhören. All dies im Bemühen um eine möglichst breite und sachliche Diskussion.

Die Kommission tagte am 6. November 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG).