Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates, die Motion 18.3394 der BDP-Fraktion abzulehnen. Nachdem der Bundesrat jüngst den Verzicht auf die Änderung der Kriegsmaterialverordnung bekannt gegeben hatte, betrachtet sie die Motion als hinfällig. Sie möchte zudem an der bestehenden Kompetenzordnung festhalten und stellt sich insbesondere gegen die von der Motion geforderte Angleichung der Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes an das Kriegsmaterialgesetz.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit stellt die Annahme der Motion im Nationalrat eine Gegenreaktion auf die vom Bundesrat im Juni bekanntgegebene Anpassung der Kriegsmaterialverordnung dar. Da der Bundesrat inzwischen entschieden hat, auf diese Verordnungsänderung zu verzichten, betrachtet sie die Motion als hinfällig. Zudem möchte sie an der bestehenden Kompetenzordnung festhalten. Wesentliche Fragen der Bewilligungskriterien – wie die Einhaltung des Völkerrechts, der internationalen Verpflichtungen und der aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz – seien bereits jetzt im Kriegsmaterialgesetz festgehalten. Die genaue Einzelfallprüfung dieser Kriterien obliege der Exekutive und deren Verwaltung, die über das nötige Fachwissen verfüge. Im Übrigen sei auch der Bundesrat, anders als in der Motion dargestellt, demokratisch legitimiert. Insbesondere stellt sich die Mehrheit gegen die geforderte Angleichung der Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes an das Kriegsmaterialgesetz, da dies weitere Wirtschaftsbranchen (z. B. die Maschinen- und die chemische Industrie) betreffen würde und somit einen Frontalangriff auf die Schweizer Exportwirtschaft darstelle.

Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Aus ihrer Sicht seien berechtigte Fragen und Sensibilitäten zu den prozeduralen Aspekten der Exportbewilligungen aufgeworfen worden, denen man mit der Motion Rechnung tragen könne. Durch die Umsetzung der Motion würde im Parlament und in der Öffentlichkeit eine breitere Debatte ermöglicht und künftige Exportentscheide könnten besser abgestützt werden.

Die Motion 18.3394 will den Bundesrat damit beauftragen, die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte aus der Kriegsmaterialverordnung zu streichen und in das Kriegsmaterialgesetz aufzunehmen. Ebenso seien die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes sinngemäss denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes anzugleichen.

Der Ständerat entscheidet in der Wintersession über das Geschäft.

Grenzwachtkorps

Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 18.3385 ihrer Schwesterkommission abzulehnen. Letztere verlangt vom Bundesrat, das Grenzwachtkorps (GWK) um 44 Vollzeitstellen aufzustocken und die nötigen Mittel im Voranschlag 2019 (VA) und Finanzplan einzustellen. Vor ihrem Entscheid wurde die Kommission ausführlich über das Programm DaziT informiert, mit dem die Eidgenössische Zollverwaltung tiefgreifend reorganisiert wird.

Die Kommissionsmehrheit bringt vor, dass die Motion nicht in der vorgegebenen Frist umgesetzt werden kann, da der VA bereits in der Wintersession verabschiedet wird. Weiter gelte es auf die laufenden Transformationsprozesse zu setzen: durch das Programm DaziT sollen Effizienzsteigerungen erzielt und Ressourcen freigespielt sowie die Ausbildung der Grenzwacht und des Zollwesens von Grund auf reformiert werden. Es sei nicht zielführend, zum jetzigen Zeitpunkt neues GWK-Personal anzustellen und auszubilden, welches dann wenig später umgeschult werden müsse. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion anzunehmen, da sie Handlungsbedarf sieht und den Anliegen der Grenzkantone, bereits jetzt Rechnung tragen will.

Ihren Beschluss über die Standesinitiative 17.311, die ebenfalls eine Aufstockung des GWK verlangt, vertagte die Kommission auf Anfang 2019, um die Ergebnisse der Budgetberatungen abzuwarten.

Spesenprozesse im VBS

Die Kommission liess sich vom Chef des VBS über die Spesenprozesse im Departement informieren. Sie nahm Kenntnis von den getroffenen Massnahmen, namentlich, dass Anfang September 2018 ein neues Spesenreglement in Kraft getreten ist. Weiter haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der Thematik angenommen, die in der Frage zuständig sind. Die Kommission unterstützt die getroffenen Massnahmen und erwartet, dass der Kulturwandel in Spesenfragen konsequent und transparent vollzogen wird.

Die Kommission hat am 13. November 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, sowie von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.