Die parlamentarische Initiative von
Nationalrat Marco Chiesa (SVP/TI) fordert, dass nur Personen in den Bundesrat
gewählt werden können, die ausschliesslich über die Schweizer
Staatsbürgerschaft verfügen (17.468 n Pa.Iv. Chiesa. Bundesrat soll nur werden,
wer ausschliesslich die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt). Die Kommission
lehnt die von der Initiative geforderte Einschränkung der Wählbarkeit mit 13 zu
9 Stimmen ab. Gemäss Bundesverfassung sind alle Stimmberechtigten in den
Bundesrat wählbar. Ca. 20% der Schweizerinnen und Schweizer besitzen heute zwei
Staatsbürgerschaften. Es besteht kein Anlass, diesen Personen generell eine
mangelnde Loyalität gegenüber der Schweiz zu unterstellen. Die Mitglieder der Bundesversammlung
haben die Aufgabe, alle Eigenschaften einer Person bei ihrem Wahlentscheid zu
berücksichtigen. Ob eine doppelte Staatsbürgerschaft bei diesem Entscheid eine
wesentliche Rolle spielt, soll jedes Ratsmitglied für sich entscheiden können.
Die doppelte Staatsbürgerschaft von
Bundesräten wurde vorgängig zur letzten Bundesratswahl diskutiert, als der
heutige Vorsteher des Aussendepartements Ignazio Cassis freiwillig die
italienische Staatsbürgerschaft abgab. Demgegenüber machte ein weiterer Bundesratskandidat,
Pierre Maudet, die Rückgabe seines französischen Passes von der Wahl in den
Bundesrat abhängig.
Eine Minderheit unterstützt die Initiative
Chiesa, da Bundesräte die Schweiz auch in internationalen Gremien vertreten und
gerade dort die Loyalität, das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit von grosser
Bedeutung sind. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft könnten diese
Eigenschaften eines Regierungsmitglieds in Frage gestellt werden.
Offenlegung der Staatsangehörigkeiten von Mitgliedern des
Parlaments
Die Kommission behandelte mit der
parlamentarischen Initiative für die Offenlegung der Staatsangehörigkeiten von
Mitgliedern des Parlaments einen weiteren Aspekt der doppelten
Staatsbürgerschaft (18.406 n Pa.Iv. Chiesa. Transparenz bei der Bekanntgabe der
Staatsangehörigkeiten). Die Kommission stimmt dieser Initiative mit 15 zu 7
Stimmen zu. Während die Initiative für die Unwählbarkeit von Doppelbürgern in
den Bundesrat eine Verfassungsänderung verlangt, kann diese zweite Initiative
durch eine kleine Gesetzesänderung umgesetzt werden. Die Transparenz für die
Wählerinnen und Wählern der Ratsmitglieder spricht für diese
Offenlegungspflicht. Ausserdem reiht sich diese Verpflichtung ein in die
bereits bestehende Pflicht zur Offenlegung des Berufes und der Interessenbindungen
von Parlamentarierinnen und Parlamentariern.
Die Kommission wird die nötige Ergänzung
des Parlamentsgesetzes ausarbeiten können, falls auch die Schwesterkommission
des Ständerates der Initiative zustimmt.
Transparenz in der Parteienfinanzierung
Mit ihrer parlamentarischen Initiative will
Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) erreichen, dass nur noch jene
Fraktionen Fraktionsbeiträge erhalten, deren Parteien jährlich die Herkunft und
Beträge ihrer Zuwendungen offenlegen (17.490 Pa.Iv. Anreize für mehr
Transparenz in der Parteienfinanzierung). Die Kommission spricht sich mit 14 zu
8 Stimmen gegen die Initiative aus. Das Schweizer Stimmvolk wird in naher
Zukunft über die Transparenz-Initiative abstimmen können, weswegen gegenwärtig
kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Nach einer allfälligen Annahme der
Transparenz-Initiative würde man die von der parlamentarischen Initiative
geforderte Regelung bei der Umsetzung der Volksinitiative wieder diskutieren
können. Für eine Minderheit ist die parlamentarische Initiative ein erster
Schritt in Richtung einer weitergehenden Transparenz. Man würde damit den
Anstoss geben für einen Kulturwandel, der in den Kantonen bereits begonnen hat:
in den Kantonen Tessin, Genf und Neuenburg sind entsprechende Regelungen
bereits in Kraft, in den Kantonen Freiburg und Schwyz sind im März 2018
kantonale Transparenz-Initiativen angenommen worden.
Administrativhaft von Minderjährigen
Die Kommission lehnt die Initiative von
Nationalrätin Lisa Mazzone (GPS/GE) mit 14 zu 9 Stimmen ab, wonach das
Ausländergesetz dahingehend geändert werden soll, dass die Administrativhaft
für Migrantinnen und Migranten unter 18 Jahren verboten wird (17.486 n Pa.Iv.
Kindswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen). Für die
Kommission wird mit der aktuellen Gesetzgebung der Situation der minderjährigen
Migrantinnen und Migranten ausreichend Rechnung getragen. Auf dieser Grundlage
hat der Bundesrat die Kantone auch bereits angewiesen, Alternativen zur
Administrativhaft zu prüfen. Die Kommission verweist auf den Bericht der GPK-N vom 26. Juni 2018 zur Administrativhaft
im Asylbereich, welcher festhält, dass die Administrativhaft für unter
15jährige verboten ist und die Haft für Minderjährige über 15 Jahren lediglich
als letztes Mittel und stets verhältnismässig einzusetzen ist. Eine
Kommissionsminderheit betrachtet die Administrativhaft als nicht
verhältnismässig und bemängelt die unterschiedliche Vollzugspraxis in den
Kantonen.
UNO-Migrationspakt soll dem Parlament unterbreitet werden
Die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen eine
Motion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragt, dem UNO-Migrationspakt
nicht wie vom Bundesrat beabsichtigt am 10./11. Dezember 2018 in Marrakech zuzustimmen,
sondern dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses
zu unterbreiten. Zweck der Motion ist es insbesondere, vom Bundesrat bis zur
Wintersession eine Stellungnahme zu erhalten, welche die Tragweite dieses
«Migrationspakts» näher erläutert. Die Kommission hat ausserdem beschlossen,
sich an ihrer nächsten Sitzung vom 1./2. November 2018 vom Bundesrat zum
«Migrationspakt konsultieren zu lassen.
Die Kommission tagte am 18./19. Oktober
2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in
Bern.