Die am 10. Oktober 2017 eingereichte
Transparenz-Initiative verlangt, dass Parteien und Komitees ihre Finanzen
transparent machen müssen. Parteien würden dazu verpflichtet, jährlich ihre
Bilanz und ihre Erfolgsrechnung sowie die Herkunft der Spenden über 10'000 Fr.
gegenüber der Bundeskanzlei offenzulegen. Ebenfalls müssten Personen und
Komitees, die in einer Kampagne mehr als 100'000 Fr. einsetzen, ihr Budget
offenlegen und Grossspenden deklarieren. Die Bundeskanzlei wäre verantwortlich
für die jährliche Veröffentlichung dieser Informationen (18.070 s Für mehr
Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative).
Die SPK-SR hat mit 5 zu 4 Stimmen
beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten für einen
Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zu prüfen. Im Januar will die
Kommission entscheiden, ob sie einen direkten oder einen indirekten
Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausarbeiten möchte. Die Kommission anerkennt
einen Handlungsbedarf im Bereich der Transparenz der Parteien- und
Komiteefinanzierung, sie stellt sich aber die Frage, ob die mit der Initiative vorgeschlagenen
Regelungen zielführend sind. So ist zum Beispiel die Frage zu stellen, ob bei
einer Offenlegungspflicht wie von den Initiantinnen und Initianten gefordert,
nicht das Risiko besteht, dass sich Spenderinnen und Spender zurückziehen. Des
Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob sich diese Vorschriften beispielsweise
durch das Einschalten von Mittelspersonen oder mit Hilfe von juristischen
Personen nicht leicht umgehen lassen.
Die Kommissionsminderheit hat sich gegen
weitere Abklärungen ausgesprochen, da sie keinen Handlungsbedarf sieht. Die
Vergangenheit habe gezeigt, dass der Einfluss des Geldes zur Beeinflussung von
Abstimmungen und Wahlen nicht überschätzt werden sollte. Auf Grund dessen sei
eine solch weitreichende Initiative nicht zielführend.
Auch Ständeratskommission gegen Zustimmung
zu UNO-Migrationspakt
Wie schon die Schwesterkommission des
Nationalrates hat sich auch die SPK des Ständerates zum Globalen Vertrag für
sichere, geordnete und geregelte Migration (GCM) konsultieren lassen. Sie ist
dabei zu den gleichen Schlüssen gekommen wie die SPK des Nationalrates. Wie
diese hat sie dem Bundesrat mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung die
Empfehlung abgegeben, diesem Pakt an der Konferenz vom 10./11. Dezember in
Marokko nicht zuzustimmen. Auch in der Ständeratskommission ist die
Unsicherheit bezüglich der politischen Auswirkungen dieses Paktes zu gross, so
dass mit einer Zustimmung abgewartet werden sollte.
In diesem Sinn hat die Kommission mit 7 zu
4 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen (18.4103 s), die gleich lautet wie
die von der SPK des Nationalrates eingereichte Motion (18.4093 n). Diese Motion
beauftragt den Bundesrat, dem UNO-Migrationspakt nicht wie beabsichtigt
zuzustimmen, sondern dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines
Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die
Bundesversammlung zu diesem Pakt äussern kann. Ob dieser Bundesbeschluss dann
auch dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll, ist noch offen.
Die Minderheit der Kommission hat sich
gegen diese Motion ausgesprochen, weil die Zustimmung zum Migrationspakt in der
Zuständigkeit des Bundesrates liegt und dieser deshalb entscheiden solle.
Die Kommission tagte am 8. November 2018
unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG)
in Bern.