Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) hat nach Anhörung des Initiativkomitees der Transparenz-Initiative beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, Möglichkeiten für einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative aufzuzeigen.

Die am 10. Oktober 2017 eingereichte Transparenz-Initiative verlangt, dass Parteien und Komitees ihre Finanzen transparent machen müssen. Parteien würden dazu verpflichtet, jährlich ihre Bilanz und ihre Erfolgsrechnung sowie die Herkunft der Spenden über 10'000 Fr. gegenüber der Bundeskanzlei offenzulegen. Ebenfalls müssten Personen und Komitees, die in einer Kampagne mehr als 100'000 Fr. einsetzen, ihr Budget offenlegen und Grossspenden deklarieren. Die Bundeskanzlei wäre verantwortlich für die jährliche Veröffentlichung dieser Informationen (18.070 s Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative).

Die SPK-SR hat mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten für einen Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zu prüfen. Im Januar will die Kommission entscheiden, ob sie einen direkten oder einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausarbeiten möchte. Die Kommission anerkennt einen Handlungsbedarf im Bereich der Transparenz der Parteien- und Komiteefinanzierung, sie stellt sich aber die Frage, ob die mit der Initiative vorgeschlagenen Regelungen zielführend sind. So ist zum Beispiel die Frage zu stellen, ob bei einer Offenlegungspflicht wie von den Initiantinnen und Initianten gefordert, nicht das Risiko besteht, dass sich Spenderinnen und Spender zurückziehen. Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob sich diese Vorschriften beispielsweise durch das Einschalten von Mittelspersonen oder mit Hilfe von juristischen Personen nicht leicht umgehen lassen.

Die Kommissionsminderheit hat sich gegen weitere Abklärungen ausgesprochen, da sie keinen Handlungsbedarf sieht. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der Einfluss des Geldes zur Beeinflussung von Abstimmungen und Wahlen nicht überschätzt werden sollte. Auf Grund dessen sei eine solch weitreichende Initiative nicht zielführend.

Auch Ständeratskommission gegen Zustimmung zu UNO-Migrationspakt

Wie schon die Schwesterkommission des Nationalrates hat sich auch die SPK des Ständerates zum Globalen Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration (GCM) konsultieren lassen. Sie ist dabei zu den gleichen Schlüssen gekommen wie die SPK des Nationalrates. Wie diese hat sie dem Bundesrat mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung die Empfehlung abgegeben, diesem Pakt an der Konferenz vom 10./11. Dezember in Marokko nicht zuzustimmen. Auch in der Ständeratskommission ist die Unsicherheit bezüglich der politischen Auswirkungen dieses Paktes zu gross, so dass mit einer Zustimmung abgewartet werden sollte.

In diesem Sinn hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen (18.4103 s), die gleich lautet wie die von der SPK des Nationalrates eingereichte Motion (18.4093 n). Diese Motion beauftragt den Bundesrat, dem UNO-Migrationspakt nicht wie beabsichtigt zuzustimmen, sondern dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die Bundesversammlung zu diesem Pakt äussern kann. Ob dieser Bundesbeschluss dann auch dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll, ist noch offen.

Die Minderheit der Kommission hat sich gegen diese Motion ausgesprochen, weil die Zustimmung zum Migrationspakt in der Zuständigkeit des Bundesrates liegt und dieser deshalb entscheiden solle.

Die Kommission tagte am 8. November 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) in Bern.