Der Direktor der EFK informierte die
Finanzdelegation über den Gegenstand und den Zeitplan der Prüfung, die sie
gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e des Finanzkontrollgesetzes (FKG) im
Frühjahr 2019 bei der Ruag Aviation durchführen wird. Ziel der Prüfung ist,
Transparenz zu schaffen über die Höhe der Gewinnmargen bei Aufträgen der
Schweizer Luftwaffe und über die Einhaltung der Gewinnvereinbarung 2013-2017
des Bundes mit der Ruag. Die Finanzdelegation begrüsst, dass die Ruag der EFK
einen freien und direkten Zugang zu allen Informationen ermöglichen und die
Prüfhandlungen aktiv unterstützen will. Sobald die Prüfergebnisse und die
Stellungnahme der Ruag – voraussichtlich Mitte 2019 – vorliegen, wird sich die
Finanzdelegation mit dem Prüfbericht befassen. Anschliessend werden die EFK und
die Ruag die wesentlichen Ergebnisse veröffentlichen.
Parallel zur Prüfung der EFK wird die
Finanzdelegation unter anderem eine Aussprache mit der Vorsteherin des
Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) zur Frage führen, wie der Bund seine Rolle als Eigner der Ruag wahrnimmt
und wie die Gewinnmargen der Ruag Aviation bei Aufträgen des Bundes festgelegt
werden. Es ist in erster Linie Aufgabe des Bundesrats bzw. des VBS als
Eignervertreter, die Aufsicht über die Ruag aktiv wahrzunehmen.
Die Finanzdelegation tagte am 16. und 17.
Januar 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, NR Albert Vitali (FDP/LU), in Bern.