Mit knapper Mehrheit (13 zu 11 Stimmen) ist
die Kommission auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes
eingetreten. Ziel dieser Vorlage ist in erster Linie die Entlastung des
Bundesgerichts von einfachen Fällen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten,
da die Vorlage in ihren Augen keine angemessene Antwort auf die Überlastung des
Bundesgerichts liefert und den Rechtsschutz bestimmter Personengruppen
gefährden könnte.
Mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt
die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit der Erwähnung von
abweichenden Meinungen in Urteilen ab («dissenting opinions»). Dem Anliegen
wird ihrer Meinung nach bereits heute mit der Durchführung öffentlicher
Beratungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten entsprochen. Nach angeregter
Diskussion hat die Kommission überdies mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung
zwei Anträge abgelehnt, welche die Abschaffung der subsidiären
Verfassungsbeschwerde verlangten. Die Mehrheit teilt die Auffassung des
Bundesrats, wonach diese Beschwerde ein bewährter Pfeiler des schweizerischen
Rechtsschutzsystems darstellt und exemplarisch für das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat steht. Eine Minderheit will dieses
Rechtsmittel abschaffen. Die Kommission wird die Beratung an einer ihrer
nächsten Sitzungen fortführen; die getroffenen Entscheide stehen noch unter dem
Vorbehalt der Gesamtabstimmung.
Kommission hält am bundesrätlichen Konzept zur Verbreitung
der digitalen Identität fest
Die Kommission hat bereits an ihrer letzten
Sitzung die im bundesrätlichen Entwurf zum E-ID-Gesetz vorgesehene
Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Anbietern im Grundsatz befürwortet
und es abgelehnt, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen (18.049). Die
Rolle des Bundes bei der Ausstellung von elektronischen Identitäten soll sich
auf die Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person beschränken.
Eine Minderheit möchte darüber hinaus im Gesetz verankern, dass der Bund
selbst ein E-ID-System betreiben oder sich an Unternehmen beteiligen kann,
welche zum Zweck haben, E-IDs auszustellen (entsprechende Anträge wurden mit 18
zu 7 Stimmen abgelehnt).
Wie der Bundesrat hält die Kommission daran
fest, dass das Gesetz explizit den Grundsatz statuieren soll, wonach eine E-ID
persönlich und nicht übertragbar ist (12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Eine Minderheit ist der Ansicht, dass diese Bestimmung unnötig ist.
Anders als der Bundesrat will die
Kommission im Gesetz explizit verankern, dass die privaten Anbieter
verpflichtet sind, elektronische Identitäten allen Personen auszustellen,
welche die im Gesetz verankerten persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Darüber
hinaus möchte die Kommission jedoch den Anbietern keine weiteren Vorschriften
auferlegen. Sie hat es insbesondere abgelehnt, im Gesetz Vorgaben zur
Ausgestaltung der Preise für die Ausstellung einer E-ID zu machen (13 zu 7
Stimmen bei 1 Enthaltung). In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 14 zu 7
Stimmen angenommen.
Eintreten auf die Vorlage zur Revision des
Enteignungsrechts
Die Kommission hat Anhörungen betreffend
die Revision des Bundesgesetzes über die Enteignung (18.057) durchgeführt.
Gestützt auf die Erkenntnisse aus den Anhörungen hat die Kommission mit 16 zu 7
Stimmen entschieden, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung wird sie
an einer ihrer kommenden Sitzungen aufnehmen.
Die Kommission tagte am 24./25. Januar 2019
unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.