Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (18.051) eingetreten und hat sich insbesondere gegen die Aufnahme von Minderheitsmeinungen in die schriftlichen Entscheide ausgesprochen.

Mit knapper Mehrheit (13 zu 11 Stimmen) ist die Kommission auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes eingetreten. Ziel dieser Vorlage ist in erster Linie die Entlastung des Bundesgerichts von einfachen Fällen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, da die Vorlage in ihren Augen keine angemessene Antwort auf die Überlastung des Bundesgerichts liefert und den Rechtsschutz bestimmter Personengruppen gefährden könnte.

Mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit der Erwähnung von abweichenden Meinungen in Urteilen ab («dissenting opinions»). Dem Anliegen wird ihrer Meinung nach bereits heute mit der Durchführung öffentlicher Beratungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten entsprochen. Nach angeregter Diskussion hat die Kommission überdies mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zwei Anträge abgelehnt, welche die Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde verlangten. Die Mehrheit teilt die Auffassung des Bundesrats, wonach diese Beschwerde ein bewährter Pfeiler des schweizerischen Rechtsschutzsystems darstellt und exemplarisch für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat steht. Eine Minderheit will dieses Rechtsmittel abschaffen. Die Kommission wird die Beratung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen; die getroffenen Entscheide stehen noch unter dem Vorbehalt der Gesamtabstimmung.

Kommission hält am bundesrätlichen Konzept zur Verbreitung der digitalen Identität fest

Die Kommission hat bereits an ihrer letzten Sitzung die im bundesrätlichen Entwurf zum E-ID-Gesetz vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Anbietern im Grundsatz befürwortet und es abgelehnt, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen (18.049). Die Rolle des Bundes bei der Ausstellung von elektronischen Identitäten soll sich auf die Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person beschränken. Eine  Minderheit möchte darüber hinaus im Gesetz verankern,  dass der Bund selbst ein E-ID-System betreiben oder sich an Unternehmen beteiligen kann, welche zum Zweck haben, E-IDs auszustellen (entsprechende Anträge wurden mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt).

Wie der Bundesrat hält die Kommission daran fest, dass das Gesetz explizit den Grundsatz statuieren soll, wonach eine E-ID persönlich und nicht übertragbar ist (12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine Minderheit ist der Ansicht, dass diese Bestimmung unnötig ist.

Anders als der Bundesrat will die Kommission im Gesetz explizit verankern, dass die privaten Anbieter verpflichtet sind, elektronische Identitäten allen Personen auszustellen, welche die im Gesetz verankerten persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus möchte die Kommission jedoch den Anbietern keine weiteren Vorschriften auferlegen. Sie hat es insbesondere abgelehnt, im Gesetz Vorgaben zur Ausgestaltung der Preise für die Ausstellung einer E-ID zu machen (13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung). In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 14 zu 7 Stimmen angenommen.

Eintreten auf die Vorlage zur Revision des Enteignungsrechts

Die Kommission hat Anhörungen betreffend die Revision des Bundesgesetzes über die Enteignung (18.057) durchgeführt. Gestützt auf die Erkenntnisse aus den Anhörungen hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen entschieden, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung wird sie an einer ihrer kommenden Sitzungen aufnehmen.

Die Kommission tagte am 24./25. Januar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.