Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates ist auf die Vorlage 18.071 des Bundesrates eingetreten. Da sie neben Anpassungen im Strafrecht in erster Linie eine Erweiterung der präventiven Massnahmen als zentral erachtet, hat die Kommission aber entschieden, die Detailberatung zu sistieren und die Vorlage gemeinsam mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zu behandeln. Mit diesem Vorgehen möchte sie eine Gesamtsicht auf die Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung ermöglichen.

In Anbetracht der anhaltenden terroristischen Bedrohung sieht die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) grossen Handlungsbedarf. Aufgrund dessen ist sie einstimmig auf die Vorlage 18.071 Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates eingetreten. Die Vorlage sieht namentlich die Anpassung des Strafrechts und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit vor. Darüber hinaus misst die Kommission besonders der Erweiterung der präventiven Massnahmen grosse Bedeutung bei, was in der Vorlage über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorgesehen ist. Das PMT ist wie die Vorlage 18.071 und der «Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» (NAP) Teil der Umsetzung der Strategie zur Terrorismusbekämpfung. Um präventive und strafrechtliche Massnahmen gemeinsam anzugehen und die Gesamtsicht zu wahren, hat die Kommission als Konsequenz entschieden, die Detailberatung zur Vorlage 18.071 zu sistieren, bis voraussichtlich im dritten Quartal 2019 die PMT-Vorlage vorliegt.

Im Vorfeld der Beratung der Vorlage 18.071 führte die SiK-S umfangreiche Anhörungen mit Vertretern der KKJPD, der KKPKS, der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, des Schweizerischen Anwaltsverbands, des Bundesstrafgerichts und der Meldestelle für Geldwäscherei durch. Vor diesem Hintergrund forderte die Kommission zusätzliche Informationen und erteilte dem EJPD Aufträge zur eingehenden Prüfung juristischer Formulierungen sowie zu weiteren Abklärungen in Bezug auf die Rechtshilfe, den Rechtsschutz und die personellen Auswirkungen.

Weiter beantragt die SiK-S ihrem Rat einstimmig, der parlamentarischen Initiative 15.407 keine Folge zu geben. Letztere fordert eine zusätzliche Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch. Da die Revision der betreffenden Strafartikel Gegenstand der Vorlage 18.071 ist, erachtet die Kommission die Ausarbeitung einer zusätzlichen Vorlage über den Weg der parlamentarischen Initiative nicht als zielführend. Den Entscheid über die Initiative musste sie aus parlamentsrechtlichen Gründen bis zur Frühjahrssession fällen.

Neben der Behandlung von weiteren Geschäften führte die Kommission mit der neuen Chefin des VBS einen ersten Meinungsaustausch und liess sich über Aktualitäten orientieren, darunter die Abrechnungen der RUAG.

Die SiK-S hat am 10. und 11. Januar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und erstmals im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, und von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, in Bern getagt.