Die Kommission hat mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung einer Kommissionsinitiative (17.498) zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative 17.060 «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» zugestimmt.

​Die Kommission hat im Rahmen der Beratung der Volksinitiative 17.060 das Initiativkomitee und diverse Vertreter und Vertreterinnen aus Kreisen der Wissenschaft und der Wirtschaft angehört. Sie hat sich intensiv mit der Frage eines Gegenentwurfs befasst und ist zum Schluss gekommen, zur Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf in Form eines Erlassentwurfs auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Die wichtigsten inhaltlichen Eckwerte des indirekten Gegenentwurfs hat die Kommission in der Kommissionsinitiative 17.498 festgehalten. Der indirekte Gegenentwurf soll die Kernanliegen der Konzernverantwortungsinitiative auf Gesetzesstufe konkretisieren und offen gehaltene Formulierungen des Initiativtextes präzisieren. Damit soll eine ausgewogene und konkrete Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass die Wirtschaft die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektiert. Die Kommission orientiert sich dabei an den UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und möchte mit dem indirekten Gegenentwurf deren verbindliche Umsetzung garantieren. Weiter beabsichtigt die Kommission, Sanktionsmechanismen sowie eine Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen zu prüfen. Die Kommissionsinitiative und damit die Ausarbeitung des indirekten Gegenentwurfs verlangt die Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates, welche voraussichtlich in einer Kommissionssitzung während der Wintersession darüber befinden wird.

Weiter hat die Kommission eine Delegation des Initiativkomitees der Selbstbestimmungsinitiative angehört und Kenntnis genommen von den Kernanliegen der Initianten (17.046 s Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative). Volksinitiative). Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung vor der inhaltlichen Beratung der Initiative noch zusätzlich Vertretungen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft anhören.

Die Kommission hat zudem entschieden, ihrem Rat die Fristverlängerung für eine parlamentarische Initiative zu beantragen ( 12.450 s Pa.Iv. Abate. Erbenaufruf. Änderung von Artikel 555 Absatz 1 ZGB). Sie hält den Handlungsbedarf nach wie vor für gegeben, möchte aber im Sinne einer koordinierten Gesetzgebung die vom Bundesrat angekündigte Vorlage zur Erbrechtsrevision abwarten.

Die Kommission hat am 13. November 2017 unter dem Vorsitz ihres Vizepräsidenten Ständerat Robert Cramer (Grüne, GE) in Bern getagt.