Die Kommission hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU mit dem zweiten Schweizer Beitrag an die erweiterte EU beschäftigt. Der Beitrag stützt sich auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, welches vom Parlament anlässlich der Herbstsession 2016 genehmigt wurde. Die APK-N hat insbesondere intensiv über die politischen Zusammenhänge zwischen den Kohäsionszahlungen, der nur befristet gewährten Börsenäquivalenz und dem institutionellen Rahmenabkommen diskutiert. Im Anschluss an die Diskussion ist die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen auf die beiden Bundesbeschlüsse eingetreten.
Wie auch der Ständerat ist die Kommission der Ansicht, dass der zweite Schweizer Kohäsionsbeitrag von der Verbesserung der Beziehungen zur EU abhängig gemacht werden soll. In Ergänzung der ständerätlichen Version beantragt die Kommission, dass Verpflichtungen aufgrund dieser Rahmenkredite erst eingegangen werden dürfen, wenn die Vollassoziierung der Schweiz an Horizon Europe gewährleistet ist und die EU die Börsenäquivalenz der Schweizer Börse unbefristet gewährt sowie keine weiteren diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.
Ferner beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Bundesbeschluss zum Rahmenkredit Kohäsion eine Ergänzung im Zusammenhang mit der Berufsbildungsstärkung in den EU-13-Ländern. Der Bundesrat soll verpflichtet werden, der Bundesversammlung gemäss dem Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung spätestens im Jahre 2020 einen Kredit zur erneuten Assoziierung der Schweiz ab 1.1.2021 am EU-Programm zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung (Erasmus+) zu beantragen.
Kommission befasst sich mit Rahmenabkommen Schweiz–EU
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat eine erste Diskussion über die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen geführt. Sie wird ihre Beratungen an ihrer Sitzung vom 25. und 26. März 2019 fortsetzen.
Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 beschlossen, eine Konsultation zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU durchzuführen, in deren Rahmen auch die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte Gelegenheit zur Stellungnahme haben. In Anwesenheit des Vorstehers des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, hat sich die APK-N zunächst mit Verfahrensfragen wie dem Zeitplan der laufenden Konsultationsphase oder mit dem Handlungsspielraum, den die Verhandlungsergebnisse lassen, befasst. In einem zweiten Schritt hat sie dem EDA im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeiten Fragen zum Inhalt des Abkommens gestellt, unter anderem zur Unionsbürgerrichtlinie und zu den flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen. Angesichts der Bedeutung dieses Themas wird die APK-N an ihrer kommenden Sitzung – bis zu der auch die Antworten auf ihre Fragen vorliegen sollten – noch einmal über das Rahmenabkommen diskutieren, bevor sie dem Bundesrat ihre Stellungnahme vorlegt.
19.009 Aussenpolitischer Bericht 2018
Die APK-N hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates, der einen Überblick über die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz im Jahr 2018 gibt. Sie begrüsst, dass der Bericht kurz gehalten wurde und nicht ausschliesslich Fakten, sondern auch analytische Komponenten enthält. Insbesondere das Hauptthema des diesjährigen Berichts – die guten Dienste der Schweiz – wurde positiv aufgenommen. Bei der Detailberatung des Berichts hat die Kommission u. a. über die Aktivitäten der Schweiz in der OSZE – namentlich vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen Russland und der Ukraine –, aber auch über die Schweizer Wissenschaftsdiplomatie und über die Umsetzung einer kohärenten Politik diskutiert. Was die Friedensförderung anbelangt, wurde zudem der Stand der Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen thematisiert. Besonderes Augenmerk wurde ferner auf den Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2015–2018 gelegt, der dem Aussenpolitischen Bericht als Anhang beigefügt ist.
19.008 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2018
Im Rahmen der Beratung des Aussenwirtschaftsberichts 2018 hat die Kommission eine Auslegeordnung der aussenwirtschaftlichen Aktualitäten und Entwicklungen im Berichtsjahr gemacht. Die Kommission befasste sich insbesondere mit der internationalen Handelskrise und den Handlungsmöglichkeiten der Schweiz.
Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und beantragt ihrem Rat die darin enthaltenen Bundesbeschlüsse einstimmig zur Annahme. Die Bundesbeschlüsse betreffen die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Georgien über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der geographischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und Herkunftsangaben sowie die Ermächtigung des Bundesrates zur selbständigen Genehmigung von Änderungen an den Anhängen des Abkommens zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen und die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen.