Die Kommission hat zunächst über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU diskutiert und sich in diesem Zusammenhang insbesondere über den Stand der Arbeiten betreffend die vom Bundesrat geforderten Präzisierungen zum institutionellen Rahmenabkommen informieren lassen. Ein weiteres Thema war die Nichtgewährung der Börsenäquivalenz und wie diese mit anderen offenen Dossiers zusammenhängt. Ebenfalls zur Sprache kamen die potentiellen Folgen einer Nichtanpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) im Bereich der Medtech-Produkte. Ausserdem hat sich die APK-N im Hinblick auf den Brexit über die Beziehungen zwischen der EU und Grossbritannien sowie über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien orientieren lassen.
Unter dem Traktandum
internationale Aktualitäten hat sich die Kommission für die zunehmenden Spannungen zwischen dem Iran und den USA interessiert und dabei namentlich für die Rolle, welche die Schweiz in dieser Angelegenheit als die von beiden Ländern bevorzugte Vermittlerin spielt. Im Rahmen der Diskussion zur humanitären Krise im Norden Syriens hat sich die Kommission mit dem eingeschränkten Zugang zur humanitären Hilfe sowie mit der Unterstützung befasst, welche die Schweiz in dieser Sache anbieten kann. Ebenfalls thematisiert wurden der Konflikt im Jemen und die Praxis der Schweiz in Bezug auf Lieferbewilligungen für bestimmte Waffenersatzteile.
19.082 Schweizer Beteiligung an der KFOR. Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes
Die Kommission hat sich mit der Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) beschäftigt. Das aktuelle Mandat für den Einsatz der Swisscoy (Swiss Company) im Rahmen der KFOR läuft am 31. Dezember 2020 aus. Der Bundesrat beantragt eine Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis am 31. Dezember 2023. Die APK-N hat einen Mitbericht zuhanden der federführenden Sicherheitskommission erstellt, worin sie ihre Einschätzung zur Einsatzverlängerung festhält. Mit 20 zu 5 Stimmen hat sie einen Antrag auf Nichteintreten abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, welcher den Maximalbestand der Swisscoy auf 165 Angehörige der Armee beschränken wollte; dies mit 15 zu 10 Stimmen. Insgesamt, unterstützt die Kommission den Einsatz der Swisscoy sowie die Verlängerung um drei Jahre gemäss dem Antrag des Bundesrates mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Standesinitiativen
Die Kommission hat drei Standesinitiativen vorgeprüft, welche den Ausschluss von Palmöl vom Freihandelsabkommen mit Indonesien und von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit Malaysia fordern. Die Initiativen der Kantone Freiburg (18.320) und Bern (18.317) verlangen, dass Palmöl aus einem allfälligen Freihandelsabkommen mit Malaysia ausgeschlossen wird, die Initiative des Kantons Jura (18.325) fordert zudem einen Palmölausschluss vom Abkommen mit Indonesien. Nachdem die Kommission Kenntnis genommen hat vom Stand der Verhandlungen zum Abschluss eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Malaysia und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), welcher die Schweiz angehört, ist die Mehrheit der Kommission überzeugt, dass sich der Bundesrat der Probleme bewusst ist, welche die Palmölproduktion für die nachhaltige Entwicklung und die Einhaltung der Menschenrechte mit sich bringt. Eine Zustimmung zu den Standesinitiativen erachtet sie als kontraproduktiv. Aus Sicht der Kommissionsminderheit sind die bisherigen Bemühungen ungenügend. Die Kommission hat mit den nachfolgend aufgeführten Stimmenverhältnissen beschlossen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben: 18.325 Kanton Jura mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen, 18.320 Kanton Freiburg mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung und 18.317 Kanton Bern mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Parlamentarische Mitwirkung in der Aussenpolitik
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 18.466 der SVP-Fraktion «Soft Law durch die Bundesversammlung genehmigen lassen» vorberaten. Im Rahmen der Vorprüfung hat sie sich auch mit dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 18.4104 der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) «Konsultation und Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law» auseinandergesetzt. Sie tat dies im Wissen über den
Beschluss der APK-S vom 13. Januar 2020, eine Subkommission einzusetzen, welche prüfen wird, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch im Zusammenhang mit Soft Law zu gewährleisten. Die APK-N sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Hinsichtlich der kommenden Kommissionsarbeiten unterstrich sie die Wichtigkeit eines koordinierten Vorgehens zusammen mit der APK-S. In diesem Bewusstsein und in Kenntnis der Arbeiten der APK-S hat sie mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Bezüglich der Umsetzung der Initiative hielt sie weiter fest, dass diese in einem ergebnisoffenen Prozess realisiert werden soll.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informierte die APK-N über den Stand der Arbeiten in der OECD zum Projekt «Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft». Die ursprünglich durch die Digitalisierung der Wirtschaft ausgelöste internationale steuerpolitische Diskussion hat sich mittlerweile zu einem bedeutenden Projekt von OECD und G20 zur Änderung der Besteuerungsregeln für multinationale Konzerne im Allgemeinen ausgeweitet. Die Kommission informierte sich über den Projektstand, die Strategie der Schweiz sowie deren Möglichkeiten zur Einflussnahme. Sie erkundigte sich namentlich nach den voraussichtlich betroffenen Branchen und dem Ausmass der potenziellen Steuerausfälle. Zum weiteren innerstaatlichen Vorgehen hielt die Kommission ausdrücklich fest, dass sie von Bundesrat und Verwaltung eine möglichst frühzeitige und umfassende Information und Einbezugnahme erwartet.
19.2019 Petition. Plattform für Frieden und Demokratie. Ratifikation des Freihandelsabkommen mit der Türkei sistieren!
Die Kommission hat ihre Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei sowie die völkerrechtswidrige Invasion durch die Türkei in Syrien zum Ausdruck gebracht. Die Kommission hat jedoch mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Petition keine Folge gegeben. Dies in Kenntnis der Haltung des Bundesrates, wonach er die Notifikation der Ratifikation des aktualisierten Freihandelsabkommens aufgrund der aktuellen Situation in der Türkei sistiert hat. Die Kommission hat festgehalten, dass sie vorgängig über die Aufhebung dieser Sistierung vom Bundesrat konsultiert werden will.