Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem institutionellen Rahmenabkommen diskutiert und sich vertieft mit der Regionalstrategie für den Mittleren Osten und Nordafrika befasst.

Die Kommission führte im Nachgang der Abstimmung zur Begrenzungsinitiative eine ausführliche Diskussion zu den weiteren Schritten des Rahmenabkommens. Die aktuelle Debatte brachte insbesondere zum Ausdruck, dass die Kommission vom Bundesrat hinsichtlich ihrer nächsten Sitzung eine Klärung des weiteren Vorgehens erwartet. Die Kommission betonte die Gesamtverantwortung des Bundesrates und die Notwendigkeit der Einleitung des ordentlichen demokratischen Prozesses.

Um die Wahrung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte des Parlaments bei der Umsetzung des Rahmenabkommens sicherzustellen, hat die APK-N einstimmig entschieden, eine Subkommission einzusetzen, welche die Erarbeitung konkreter, auf das Abkommen abgestimmter Mitwirkungsrechte angehen soll. Zu diesem Zweck lädt die APK-N ihre Schwesterkommission ein, ihrerseits eine Subkommission einzusetzen und sich an der gemeinsamen Erarbeitung konkreter Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu beteiligen.

Bezüglich der Kooperationsabkommen Horizon und Erasmus+ wurde die Kommission vom Bundesrat über den vorgesehenen Fahrplan und die nächsten Schritte informiert. Die Kommission hat entschieden, die Konsultation zum Verhandlungsmandat auf ihre November-Sitzung zu verschieben, da sie weitere Informationen zum Vorgehen bezüglich Erasmus+ möchte, bevor sie das Verhandlungsmandat zu Horizon berät.

Im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurde die APK-N zum Verhandlungsmandat des Bundesrates über ein Abkommen mit der EU zur Regelung der Beteiligung der Schweiz an zivilen Krisenbewältigungsmissionen konsultiert und hat dieses mit 19 zu 6 Stimmen gutgeheissen.

Fokus Naher und Mittlerer Osten

Die APK-N hat eine Standortbestimmung zum Nahen und Mittleren Osten vorgenommen. Ausgangspunkt der Diskussionen bildete eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrates für den Mittleren Osten und Nordafrika (MENA-Strategie). Weiter hat die Kommission die Berichte «UNWRA. Rückblick und Ausblick nach 70 Jahren» (Postulat 18.3557) sowie «Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit» (Postulat 18.3820 und Motion 16.3289) beraten und zur Kenntnis genommen. Schliesslich hat die Kommission entschieden, den drei Petitionen 19.2018 «Gaza – Kriegsverbrechen gehören vor Gericht», 18.2027 «Für eine konsequente friedensorientierte Nahostpolitik der Schweiz» und 18.2013 «Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem» keine Folge zu geben.

Situation in Berg-Karabach und Weissrussland

Die APK-N liess sich vom Bundesrat über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Berg-Karabach und den Unruhen nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus informieren. Die Kommission zeigt sich besorgt über das massive Vorgehen der belarussischen Sicherheitskräfte gegenüber Demonstranten sowie die anhaltenden Kämpfe in Berg-Karabach.

Zuletzt hat die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, sich zur Erneuerung des Migrationsabkommens mit China konsultieren zu lassen.