Wie an ihrer Sitzung vom 10./11. Januar 2022 beschlossen, hat die APK-N, gestützt auf Art. 152 Abs. 5 ParlG, eine Konsultation zur Aussenwirtschaftsstrategie durchgeführt. Die Kommission hat die Strategie mit 10 zu 0 Stimmen bei 14 Enthaltungen grundsätzlich unterstützt. Die Kommission bedauert, dass der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen nicht frühzeitig und proaktiv zur Aussenwirtschaftsstrategie konsultiert hat. Weiter bemängelt sie, dass wichtige wirtschaftspolitische Beziehungen und Bereiche zu wenig Beachtung fanden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die APK-N dem Bundesrat mit 18 zu 6 Stimmen, die Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik mit einer Strategie zu den wirtschaftspolitischen Beziehungen zur EU zu ergänzen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis empfiehlt die APK-N, die bundesrätliche Strategie um ein Kapitel Afrika zu erweitern. Schliesslich lehnte es die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen ab, die Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen Schweiz-EU aus der Strategie zu streichen.
Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2021
Die APK-N hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2021 einschliesslich Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2021 (22.008). In diesem Zusammenhang ist die Kommission auch auf folgende zwei Bundesbeschlüsse eingetreten, die sie dann in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen hat:
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 2/2021 des gemischten Handelsausschusses Schweiz–Vereinigtes Königreich zur Änderung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich;
- Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen im Jahr 2021.
Die APK-N hat bei der Beratung dieses Berichts unter anderem über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die Aktivitäten der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und die Freihandelspolitik diskutiert. Sie hat sich auch mit dem Kapitel über die Wirtschaftsbeziehungen mit der Europäischen Union befasst. Einige Kommissionsmitglieder sind der Auffassung, dass dieses Kapitel um einen Umsetzungs- und Verhandlungsplan für die Zukunftsfähigkeit des bilateralen Weges ergänzt werden sollte. Ein entsprechender Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Evaluation zur Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law
Im Auftrag der Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) eine Evaluation zur Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law durchgeführt. Im Rahmen dieser Evaluation wurden insbesondere die Zweckmässigkeit der parlamentarischen Mitwirkung im Bereich von Soft Law und die diesbezügliche Praxis der Bundesverwaltung beleuchtet. Weiter wurden die Mitwirkungsrechte des Schweizer Parlamentes im internationalen Vergleich analysiert. Wie schon ihre Schwesterkommission hat auch die APK-N ohne Gegenstimme entschieden, den Evaluationsbericht der PVK sowie das dazugehörige Rechtsgutachten von Prof. Anna Petrig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Weitere Beschlüsse
- Die APK-N hat die Motion 21.3595 «Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmen. Investitionen in chinesische Unternehmen ermöglichen (Reziprozität)» der APK-S mit 15 zu 9 Stimmen angenommen.
- Der parlamentarischen Initiative 18.466 «Soft Law durch die Bundesversammlung genehmigen lassen» hat die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen keine Folge gegeben.
- Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission entschieden, die Motion 22.3012 «Dringliche Massnahmen zu Gunsten des Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationsstandorts» einzureichen.