Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2023 im Rahmen der Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative 23.446 einen Entwurf zur Ergänzung des Geschäftsreglements des Nationalrates verabschiedet. Mit der beantragten Änderung möchte sie ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich der Übernahme von EU-Recht festigen, indem sie eine ständige Subkommission für Europafragen einsetzt.

Die APK-N hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni einen Antrag ihrer Subkommission «Übernahme von EU-Recht. Mitwirkungsrechte des Parlaments» auf Ergreifung einer Kommissionsinitiative zur Einsetzung einer ständigen Subkommission der APK-N für Europafragen beraten und diesem mit 17 zu 5 Stimmen Folge gegeben (vgl, 23.446 «Ständige Subkommission für Europafragen der APK-N»).

Die Mehrheit der APK-N ist zum Schluss gekommen, dass trotz des Scheiterns des Institutionellen Rahmenabkommens Handlungsbedarf im Bereich der parlamentarischen Mitwirkung in der Aussenpolitik besteht. Dieser Handlungsbedarf bezieht sich insbesondere auf die Verfahren zur Übernahme von EU-Recht in Anwendung des Schengen-Assoziierungsvertrags, des Luftverkehrsabkommens (partieller Integrationsvertrag) oder durch die Beteiligung an gemeinsamen Unternehmen der EU. Sie ist daher der Auffassung, dass die für die Schweiz wichtigen und sich anbahnenden Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union durch ein parlamentarisches Organ aktiver und vertiefter verfolgt werden müssen. Vor diesem Hintergrund prüfte die von der APK-N eingesetzte Subkommission verschiedene Varianten und schlug der APK-N schliesslich vor, eine ständige Subkommission für Europafragen der APK-N einzusetzen. Eine solche ständige Subkommission hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu einer Plenarkommission flexibler gearbeitet werden kann. Somit können politisch komplexere Probleme rasch auch vertiefter angegangen werden. Schliesslich kann eine ständige Subkommission regelmässiger tagen und demzufolge die Rechtsentwicklung und die Vorhaben in der Europäischen Union auch zeitnaher mitverfolgen und zuhanden der Plenarkommission beurteilen.

Die Kommissionsminderheit sieht in der Einsetzung einer ständigen Subkommission einen Wildwuchs in der Aussenpolitik. In ihren Augen ist es nicht an einer ständigen Subkommission sich mit Rechtsentwicklungen in der EU auseinanderzusetzen. Ferner ist die Minderheit mit dem vorgesehenen Verteilschlüssel der ständigen Subkommission (1 Mitglied pro Fraktion) nicht einverstanden. Der Verteilschlüssel sollte sich in ihren Augen nach der Fraktionsstärke richten. Schliesslich ist die Minderheit gegen die allfällige Erhöhung der Ressourcen der Parlamentsdienste die mit den Arbeiten dieser Subkommission einhergehen könnte.

Mit der Zustimmung der APK-N, welche auf eine Ergänzung des nationalrätlichen Geschäftsreglements abzielt, befindet sich die Kommissionsinitiative 23.446 auch gleich in der zweiten Phase. Um dem Willen ihrer Subkommission nachzukommen, das Geschäft bereits in der Herbstsession abzuschliessen, hat die APK-N auch gleich den Berichts- und Erlassentwurf beraten. Eintreten wurde mit 17 zu 5 Stimmen beschlossen. Der Erlassentwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Da der Entwurf der Kommission bloss das Geschäftsreglement des Nationalrates betrifft, wird dieser nur im Nationalrat behandelt.

Die Kommission hat ferner auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf verzichtet, da dieser vorwiegend die Organisation oder das Verfahren von Bundesbehörden betrifft und keine wesentlichen Auswirkungen auf Dritte hat. Der Entwurf geht noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor er in der Herbstsession 2023 vom Nationalrat beraten wird. Die Vorlage der Kommission wird veröffentlicht.