Die Kommission widmete einen grossen Teil ihrer Sitzung dem jüngsten Ausbruch von Gewalt in Israel und im Gazastreifen. Eine Delegation der Verwaltung, angeführt von Bundesrat Cassis, informierte die APK-N über die Ziele der vom Bundesrat eingesetzten Taskforce, die Hindernisse für die humanitäre Hilfe und mögliche kurz- und mittelfristige Szenarien. Die Kommission hat sich auch über die militärische Lage und die Aktivitäten an der Front der multilateralen Diplomatie sowie über die Absichten und Interessen der regionalen Akteure informiert.
Die APK-N begrüsst die Auffassung des Bundesrates, wonach die Hamas als terroristische Organisation einzustufen ist, sowie die rasche Einsetzung einer Taskforce. Letztere wird sich insbesondere mit der Frage befassen, ob Sanktionen verhängt werden sollen und aus welchen Quellen die humanitären Aktivitäten in der Region finanziert werden. Die Kommission, die auch die Beschlüsse der SiK-N begrüsst, wird an ihrer Sitzung vom 13. und 14. November eine weitere ausführliche Diskussion führen. In diesem Rahmen wird sie sich auch mit mehreren Anträgen befassen, deren Behandlung sie mit 16 zu 8 Stimmen ausgesetzt hat. Sie möchte nämlich die ersten Überlegungen der Taskforce abwarten, da sich die Situation in der Zwischenzeit wahrscheinlich wesentlich weiterentwickeln wird.
Weitere Themen und Beschlüsse
Mit 14 zu 10 Stimmen nahm die Kommission ein Postulat an (23.4320), das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und darüber zu berichten, wie das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201) und die einschlägigen Gesetze dahingehend zu ändern sind, dass materielle und prozessuale Grundsätze und Prinzipien für die Aufnahme von Verhandlungen und den Abschluss von Abkommen definiert werden. Sie beschloss zudem mit 14 zu 10 Stimmen, den Beschluss über ihre
parlamentarische Initiative 23.426 «Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes» zu sistieren, bis das Postulat im Nationalrat behandelt wird.
Die APK-N hat den
Beitrag der Schweiz an den Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit (RST) des Internationalen Währungsfonds (23.044) begrüsst. Sie hat die bundesrätliche Botschaft für eine Garantieverpflichtung im Umfang von 750 Millionen Franken beraten und den dazugehörigen Bundesbeschluss einstimmig verabschiedet. Der Ständerat hatte als Erstrat dem Entwurf des Bundesrates anlässlich der Herbstsession bereits einstimmig zugestimmt.
Die APK-N ist einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates für ein
Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (22.084) eingetreten. Die Detailberatung ist an der nächsten Sitzung der Kommission vorgesehen.
Die APK- N hat sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für das umfassende
Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen ausgesprochen (23.035). Die Kommissionsmehrheit stellt fest, dass das Abkommen Schutz vor politischen Risiken für Schweizer Investitionen in Indonesien gewährt und begrüsst auch die Tatsache, dass dieses Abkommen auf einem für die Schweiz neuen Verhandlungsansatz beruht. Die Minderheit hält fest, dass sich dieses Abkommen in einem demokratiepolitisch heiklen Bereich bewegt. Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um die neuen Streitbeilegungsverfahren, die nach Ansicht der Minderheit multinationale Unternehmen begünstigen. Die Kommission unterstützt die Vorlage mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die APK-N hat einstimmig eine Kommissionsmotion
(23.4321 «Modernisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea») verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Republik Korea zu modernisieren.
Schliesslich hat die APK-N mit 18 zu 6 Stimmen dem
Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation für die 28. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP28) zugestimmt. Die Klimakonferenz wird vom 30. November bis zum 12. Dezember 2023 in Dubai stattfinden. Die Kommissionsmehrheit begrüsst die Schwerpunktsetzung auf den Ausstieg aus fossilen Energieträgern, die Sicherung der für die Erreichung der Ziele notwendigen Finanzierung und die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Bekämpfung von Extremereignissen infolge des Klimawandels. Für die Minderheit sind die Ziele des Mandats, die Methoden zur Berechnung der Emissionen in der Landwirtschaft sowie die Auswirkungen eines Abkommens auf die Landwirtschaft nicht klar genug.