Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) diskutierte mit IKRK-Präsidentin Spoljaric Egger die riesigen Herausforderungen des IKRK. Aufgrund der rückläufigen internationalen humanitären Hilfsbudgets muss das IKRK einschneidende Kosteneinsparungen bei seinen Programmen und im Personalbestand vornehmen. Gleichzeitig entbrennen weltweit viele besorgniserregende Krisenherde, in welchem die Zivilbevölkerung sehr stark leidet und daher auf die humanitäre Hilfe des IKRK angewiesen wäre. Das IKRK steuert deshalb eine universellere Ausrichtung seiner Geldgeber an, um trotz sinkender staatlicher Beiträge flexibel auf immer häufiger auftretende und schwere Krisen reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund erläuterte IKRK-Präsidentin Spoljaric Egger die dramatischen Folgen, welche der bewaffnete Konflikt in Israel, im Gazastreifen und in den betroffenen Nachbarländern für die Zivilbevölkerung hat. Insbesondere rief sie in Erinnerung, dass es unabdingbar sei, dass die Parteien ihren Pflichten gemäss dem humanitären Völkerrecht nachkommen und bei Militäreinsätzen Zivilpersonen verschont werden müssen. Die APK-N würdigte den unermüdlichen Einsatz des IKRK in diesen schwierigen Zeiten.
Die Kommission setzte ihre Diskussion über die Lage im Nahen Osten mit Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), fort. Dabei wurden die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Schutz der Zivilbevölkerung thematisiert. In diesem Zusammenhang nahm die Kommission den Antrag des Bundesrates an das Parlament zur Kenntnis, weitere 90 Millionen Franken zur Unterstützung in der Region einzusetzen.
Aus diplomatischer Sicht drehte sich die Diskussion weiter um die Nahost-Resolution der UNO-Generalversammlung vom 27. Oktober, die von der Schweiz unterstützt wurde. Diese Resolution fordert einen sofortigen humanitären Waffenstillstand, den raschen, ungehinderten und sicheren humanitären Zugang zum Gazastreifen und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien. Die Kommission stellte mehrheitlich fest, dass die Schweiz in ihrer zusätzlichen Erklärung zur Abstimmung bedauert hat, dass die Terroranschläge der Hamas nicht ausdrücklich verurteilt wurden. Ferner nahm die APK-N zur Kenntnis, dass die Resolution zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts aufrufe und dass dieses Ziel unterstützt werden müsse. In den Augen einiger Mitglieder der APK-N fehlte im Resolutionstext die Erwähnung und Verurteilung des Angriffs der Hamas, weshalb sich die Schweiz entweder enthalten oder die Resolution hätte ablehnen sollen. Dabei wurde zudem der Nichteinbezug des Parlaments kritisiert.
Im Rahmen der Diskussion zu Nahost nahm die Kommission folgende Vorstösse an:
- mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten: eine Motion (23.4338), die den Bundesrat unter anderem beauftragt, die Beiträge der Schweiz an Organisationen und Institutionen im Nahen Osten zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nicht zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht werden können.
- mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen: ein Postulat (23.4339), das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob und wie sich terroristische Gruppierungen sowie nichtstaatliche Akteure, die das Völkerrecht verletzen oder dies in der Vergangenheit getan haben, allenfalls über die Schweiz finanzieren.
- Einstimmig (mit 22 Stimmen): ein Postulat (23.4340), das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, welche Massnahmen dazu dienen, der aussenpolitischen Dimension des zunehmenden Antisemitismus in der Schweiz zu begegnen.
Aussenpolitische Strategie 2024-2027
Die APK-N wurde zur Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 konsultiert. Die Kommission hat sich mit den Grundzügen der Strategie zufrieden gezeigt. Sie begrüsst insbesondere die Analyse der zunehmend komplizierten internationalen Situation, in der sich die Schweiz bewegt, sowie die thematischen Prioritäten, die unter anderem auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung von Frieden und Sicherheit gelegt werden. Verschiedene Stimmen aus der Kommission haben sich kritischer geäussert und bedauert, dass der Schutz von Frauen nicht im Fokus steht oder dass der Neutralität zu wenig Bedeutung beigemessen wird. Die Kommission beschloss mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Bundesrat zu beantragen, seine Definition der Aussenpolitik dahingehend zu ergänzen, dass Aussenpolitik auch Wertepolitik und nicht nur Interessenpolitik ist.
Weitere Themen
Die Kommission wurde über die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der Europäischen Union und die Grundzüge des künftigen Verhandlungsmandats informiert, welches der Bundesrat im Laufe des Dezembers vorlegen wird. Sie wird die Arbeiten im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der EU weiterhin sehr genau und eng verfolgen. Die Konsultation zum Entwurf des Verhandlungsmandats sollte Anfangs 2024 erfolgen.
Ferner wurde die Kommission zu einem Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union für den Abschluss eines Abkommens über den Austausch von Informationen über Fluggastdaten konsultiert. Zusammen mit einer gesetzlichen Grundlage, für die der Bundesrat im kommenden Februar eine Botschaft vorlegen wird, soll das Abkommen verhindern, dass die Schweiz zu einem Loch in der europäischen Sicherheitsarchitektur wird. Die Kommission hat dem Verhandlungsmandat einstimmig zugestimmt. Einem weiteren Verhandlungsmandat für eine Revision des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch mit der EU im Finanzbereich wurde mit 19 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
Mit 15 zu 6 Stimmen hat die Kommission beschlossen, den Bundesrat mit einem Schreiben zu bitten, sich für die Austragung der COP16 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Oktober/November 2024 zu bewerben. Die Mehrheit ist überzeugt, dass die Schweiz auf diese Weise ihre Infrastruktur und ihre Kompetenzen in der Organisation internationaler Konferenzen zur Verfügung stellen könnte, um bei der Suche nach Lösungen zur Erhaltung der Biodiversität zu helfen. Sie betont auch, dass die Schweizer Hochschulen bei der Erforschung der Ursachen des Biodiversitätsrückgangs einen ausgezeichneten Ruf geniessen. Die Minderheit ihrerseits ist besorgt über die Kosten, die mit der Organisation einer solchen internationalen Konferenz verbunden sind.
Zuletzt hat die APK-N dem Entwurf des Bundesrates für ein Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (22.084) ohne Änderung zugestimmt und das Geschäft in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.