Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat eine erste allgemeine Aussprache über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» geführt. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung über die weiteren Schritte befinden.

Die Volksinitiative 24.092 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» verlangt, dass eine Definition des Begriffs «Neutralität» in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Der Ständerat beschloss in der Sommersession, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Die Kommission hat eine erste ausführliche Diskussion über die Neutralität geführt und sich dabei intensiv mit der Initiative und der Zweckmässigkeit eines direkten Gegenentwurfs befasst. Die Kommission entscheidet an ihrer Sitzung vom 25. und 26. August 2025 – insbesondere nach Kenntnisnahme vom Mitbericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) – über die Optionen, die ihr zur Verfügung stehen.

Verwendung des Kredits «Humanitäre Aktionen» im Nahen Osten 2025 (UNRWA). Konsultation

Die APK-N ist zu einem Gesamtbetrag von 11 Millionen Franken für die UNRWA konsultiert worden. 10 Millionen Franken sind für deren Programm in Jordanien, im Libanon und in Syrien vorgesehen und 1 weitere Million Franken für die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Colonna-Bericht zur Stärkung der Unparteilichkeit der Agentur. Die Konsultation ist in Erfüllung des Auftrags erfolgt, den das Parlament mit dem Voranschlag 2025 erteilte. Die Kommission unterstützt den Antrag des Bundesrates (Medienmitteilung) mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Im Rahmen ihrer Beratungen hat die APK-N mit 15 zu 10 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der einerseits wollte, dass die Mittel der UNRWA ohne geografische Einschränkungen zugesprochen werden, damit sie von der UNRWA entsprechend der Dringlichkeit der Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung eingesetzt werden können, und andererseits angesichts der zunehmend akuten Bedürfnisse der Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten verlangte, im Rahmen des Nachtragskredits II zusätzliche 10 Millionen Franken für die notleidende Bevölkerung vorzusehen.

Ausserdem hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der den Bundesrat auffordert, sämtliche Zahlungen an die UNRWA so lange auszusetzen, bis eine von der Schweiz beauftragte unabhängige Prüfstelle bestätigt, dass die Empfehlungen des Colonna-Berichts vollständig umgesetzt sind und kein UNRWA-Personal Verbindungen zu terroristischen Organisationen aufweist. Nicht freigegebene Mittel hätten bei Bedarf zweckgleich an neutrale UNO-Partner umgeleitet werden sollen.

Im Weiteren hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Antrag angenommen, der Teil ihrer Stellungnahme in der Konsultation ist. Dieser Antrag fordert den Bundesrat auf, unverzüglich alles dafür zu tun, den Zugang zur humanitären Hilfe in Gaza sicherzustellen und gleichzeitig auf einen Waffenstillstand und die Freilassung der Geiseln hinzuwirken. Zudem soll die Schweiz von jeglicher direkten und indirekten Zusammenarbeit mit der «Gaza Humanitarian Foundation» absehen.

Internationale Aktualität

Die Kommission hat sich über die jüngsten Entwicklungen im eskalierenden Konflikt zwischen Israel und dem Iran orientieren lassen. Sie hat in diesem Zusammenhang insbesondere über die Auswirkungen auf die Operationen in Gaza diskutiert, wo die humanitäre Lage nach wie vor dramatisch ist. Thematisiert wurden auch das bilaterale und multilaterale Engagement der Schweiz für eine Friedenslösung im Nahen Osten sowie die Möglichkeiten, dieses zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hat sich die APK-N auch über die UN-Konferenz zur Zweistaatenlösung unterrichten lassen, die vom 17. bis zum 20. Juni 2025 stattfinden sollte, aber verschoben wurde. Die Kommission hat mit 15 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen beschlossen, gestützt auf Artikel 152 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes den Bundesrat in einem Schreiben zu ersuchen, sie zu seinem Verhandlungsmandat zu konsultieren. Ferner hat sich die APK-N mit der Roadmap für den «Neuen demokratischen Pakt für Europa» des Europarates befasst, mit welchem die Demokratie gestärkt werden soll. Die Kommission wird sich regelmässig über den Stand dieses Dossiers informieren.

Aussenwirtschaftspolitik

Die Kommission hat zudem das Änderungsprotokoll zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile (25.031) beraten. Sie ist ohne Gegenstimme auf den Bundesbeschluss eingetreten und hat diesen in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 3 Stimmen angenommen. Die APK-N hat namentlich über die langfristige Versorgung der Schweiz mit strategischen Rohstoffen wie Lithium und Kupfer diskutiert.

In einem zweiten Schritt hat die APK-N einstimmig die Motion 25.3947 angenommen, die den Bundesrat beauftragt, bei der Aushandlung und Modernisierung von Freihandelsabkommen verbindlich die Sicherheit der Versorgung mit strategisch wichtigen Rohstoffen und Halbfabrikaten zu thematisieren und entsprechende Bestimmungen in die Abkommen aufzunehmen. Zu guter Letzt hat sich die Kommission über den Stand der Verhandlungen über die US-Zölle sowie über das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur orientieren lassen.

Schweizer OSZE-Vorsitz im Jahr 2026

Nach 1996 und 2014 übernimmt die Schweiz 2026 zum dritten Mal den Vorsitz der OSZE. Der Bundesrat hat die APK-N zu den thematischen Prioritäten für diesen Vorsitz konsultiert. Mit 14 zu 9 Stimmen fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Rüstungskontrolle zu einer zusätzlichen Priorität zu machen. In einer Gesamtbeurteilung unterstützt die APK-N mit 14 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Prioritäten des Bundesrates.

Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe

Die Kommission hat sich bei Expertenanhörungen eine konkrete Vorstellung vom Einbezug der Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine machen können. Nach den Anhörungen hat sie mit 13 zu 12 Stimmen die Motion 24.3824 angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe zu unterbreiten, die auf einem Gesetz basiert.

Finanzielle Massnahmen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit

Die Kommission hat sich mit den Herausforderungen und Auswirkungen der finanziellen Massnahmen befasst, die von der Bundesversammlung letztes Jahr im Rahmen der Budgetdebatte beschlossen worden waren. Sie hat zudem über die Folgen der Budgetkürzungen bei USAID für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz diskutiert. Die Kommission wird weiterhin aufmerksam verfolgen, was in dieser wichtigen Frage passiert.

Internationale Finanz- und Steuerdossiers

Die Kommission hat sich vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen über den Entscheid der G7 informieren lassen, die USA von der OECD-Mindestbesteuerung auszunehmen. Im Gegenzug verzichten die USA auf die «Section 899», von der in erster Linie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen gewesen wären. Die konkrete Umsetzung dieser Einigung wird in der OECD noch verhandelt werden, wobei die Kommission ihr besonderes Augenmerk auf die möglichen Folgen für die Schweiz richten wird. Im Weiteren hat sich die Kommission mit dem Dialog zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Finanzmarktregulierung befasst. Sie wird die Entwicklungen in den internationalen Finanz- und Steuerdossiers aufmerksam verfolgen.