Auf der Tagesordnung der Kommissionssitzung standen die drei Motionen Zuberbühler 24.3194 («Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten [UNRWA]»), APK-N 24.3469 («Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza») und APK-N 24.3815 («Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser»), die Genfer Standesinitiative 24.309 («Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen») sowie die Petitionen 24.2013 (Amnesty International. «Für einen Waffenstillstand und die UNO-Hilfe in Gaza») und 24.2023 (CENAC. «10 Forderungen für Gaza!»).
Die APK-S hat auf Ersuchen von Bundesrat Ignazio Cassis mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, über die genannten Vorstösse erst nach den von der Schweiz präsidierten UNO-Sitzungen der kommenden Woche zu befinden. Diesem Beschluss voraus ging eine lange Diskussion über die dramatische Lage im Nahen Osten und über die diesbezügliche Haltung des Bundesrates. Für die Sistierung sprach letztlich, dass die internationalen Debatten der kommenden Wochen neue politische und rechtliche Aspekte zutage bringen könnten. Die Kommission wird am 21. November 2024 unter anderem auf der Grundlage der zusätzlichen Informationen, die ihr der Bundesrat vorlegt, über die genannten Geschäfte befinden.
Zur Standesinitiative 24.309 hat die APK-S im Übrigen eine Delegation des Grossen Rates des Kantons Genf angehört. Sie hat einstimmig beschlossen, auch die Beschlussfassung über diese Initiative auf den 21. November zu verschieben.
Im Weiteren ist die Kommission zur dritten Tranche des Kredits «Humanitäre Aktionen» für den Nahen Osten konsultiert worden. Diese beläuft sich auf 13 Millionen Franken und ist für 17 in der Region tätige nationale und internationale Organisationen bestimmt, zu denen das UNRWA nicht gehört. Sie hat dieser Tranche mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und zudem einstimmig die zusätzlichen Zahlungen in Höhe von 7 Millionen Franken für die Bevölkerung im Libanon und in Syrien, die der Bundesrat am 9. Oktober beschlossen hatte und die unter denselben Kredit fallen, genehmigt.
24.069 Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Indien. Genehmigung
Die APK-S spricht sich mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Genehmigung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Republik Indien aus. Sie weist darauf hin, dass die Schweiz ein Exportland ist und der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dem bevölkerungsreichsten Land der Welt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exporte in dieses Land stärken und gleichzeitig den Zugang der Schweiz zu diversifizierten Märkten verbessern würde. Mit 9 zu 2 Stimmen hat sie einen Antrag abgelehnt, der verlangte, die Behandlung des Geschäfts zu sistieren und mit dem Beschluss abzuwarten, bis der Bundesratsbericht über die Revision des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen (in Erfüllung des Postulats 23.4320) vorliegt.
24.076 Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zugunsten der Ukraine und Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE
Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft einen Verpflichtungskredit über 96,11 Millionen Franken für die Beteiligung an der hauptsächlich dem Wiederaufbau der Ukraine dienenden Kapitalerhöhung der EBWE (Entwurf 1). Zudem beantragt er, die Anpassung des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE zu genehmigen, die es der Bank ermöglichen soll, ihre Tätigkeit schrittweise auf Subsahara-Afrika und den Irak auszudehnen (Entwurf 2).
Die APK-S befürwortet die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und hat dem Entwurf 1 der Botschaft mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommission hält fest, dass der multilateralen Unterstützung eine grosse Bedeutung für die Aussenwirtschaftspolitik und die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zukommt und dass die EBWE die grösste institutionelle Investorin in der Ukraine ist. Sie erachtet die Kapitalerhöhung der EBWE deshalb als wirksame Finanzmassnahme zur Unterstützung der Ukraine. Mit 9 zu 2 Stimmen hat sie hingegen beschlossen, die Bundesverwaltung erst einmal um detaillierte Informationen zur Erweiterung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE zu ersuchen, bevor sie über die Ausdehnung des Mandats der Bank auf Subsahara-Afrika und den Irak (Entwurf 2) befindet. Die APK-S wird den Entwurf 2 der Botschaft an ihrer nächsten Sitzung am 21. November 2024 behandeln.
Teilnahme der Schweiz an den Friedensförderungseinsätzen der EU
Die APK-S ist gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentzsgesetzes (ParlG) zur Erweiterung des Verhandlungsmandats für den Abschluss eines Abkommens mit der EU über die vereinfachte Teilnahme der Schweiz an zivilen Friedensmissionen der EU konsultiert worden. Sie befürwortet es mit 8 zu 3 Stimmen, dass dieses Verhandlungsmandat auf den Militärbereich ausgedehnt wird.
In einem zweiten Schritt hat sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Motion 23.4031 (Matter Michel) Weber («Teilnahme der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen der EU. Aufnahme von Verhandlungen angesichts eines auslaufenden Rahmenabkommens») abgelehnt.
Weitere Beschlüsse
Mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. allgemeinen Quotenüberprüfung (24.050) genehmigt.
Im Weiteren ist die Kommission gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zum Mandat des Bundesrates für die UN-Klimakonferenz 2024 in Baku (COP 29) konsultiert worden. Mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen heisst sie dieses Mandat wie ihre Schwesterkommission gut. Darüber hinaus hat sie mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Bundesrat per Schreiben aufzufordern, am Rande der Konferenz in Baku die aserbaidschanischen Behörden auf die Lage in Bergkarabach anzusprechen und sich bei diesen für eine friedliche Lösung des dortigen Konflikts einzusetzen.