Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eingehend über die Zölle von 39 Prozent diskutiert, die seit dem 7. August 2025 auf Schweizer Warenexporte in die USA erhoben werden.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Hintergründen und Ergebnissen der Washington-Reise von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin vom 5. und 6. August 2025. Sie hat zudem zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Diskussionen mit den US-Behörden fortsetzen will, da die Schweizer Warenexporte in die USA einen grossen Anteil an den Schweizer Exporten insgesamt ausmachen. Die APK-S hat sich im Hinblick auf eine rasche Senkung der US-Zölle auf Schweizer Produkte mit möglichen Lösungsansätzen befasst. Thematisiert wurden auch die Auswirkungen der Zölle auf die verschiedenen Schweizer Wirtschaftszweige, die unterschiedlich stark betroffen sind. In diesem Zusammenhang wurde auch darüber gesprochen, ob nicht wirtschaftliche Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen – darunter die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung – ergriffen werden sollten.

Die Kommission ist besorgt über die Auswirkungen der US-Zölle und möchte die Schritte des Bundesrates zur Entschärfung der Situation unterstützen. Daher hat sie beschlossen, den Bundesrat in einem Schreiben zu bestärken, im Rahmen der laufenden Verhandlungen – gestützt auf das bestehende oder bei Bedarf angepasste Mandat – das bestmögliche Angebot im Interesse der Schweiz zu unterbreiten. Der Bundesrat soll dabei über einen grossen Verhandlungsspielraum verfügen, wobei allfällige Zugeständnisse im langfristigen Interesse unseres Landes liegen und verantwortbar sein müssen.

Im Rahmen dieser Diskussion hat die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung das Postulat 25.3952 beschlossen, das verlangt, in einem Bericht darzulegen, wie in einer Phase von disruptiver Aussenwirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner internationale Regulierung ins Schweizer Recht übernommen werden kann.

Beteiligung der Schweiz an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank (25.045)

Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) spielt eine zentrale Rolle in der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Im Mai 2024 haben die Gouverneure der AfDB beschlossen, das Garantiekapital zu erhöhen, um die höchste Bonität der Bank zu sichern. Garantiekapital ist eine Eventualverbindlichkeit, die nur unter ausserordentlichen Umständen abgerufen werden kann, was bisher noch nie vorgekommen ist. Der Bundesrat will sich an der Erhöhung des Garantiekapitals beteiligen und beantragt dem Parlament daher, einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,56 Milliarden Franken zu genehmigen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die APK-S dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat dem Verpflichtungskredit zugestimmt. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Schweiz mit ihrem risikoarmen Beitrag den Einfluss in der AfDB stärken und einen Beitrag an eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung in Afrika leisten kann.

Schweizer OSZE-Vorsitz im Jahr 2026

Nach 1996 und 2014 übernimmt die Schweiz 2026 zum dritten Mal den Vorsitz der OSZE. Der Bundesrat hat die APK-S zu den thematischen Prioritäten für diesen Vorsitz konsultiert. In einer Gesamtwürdigung befürwortet die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Prioritäten einstimmig.

Aussenpolitischer Bericht 2024

Die Kommission hat vom Aussenpolitischen Bericht 2024 des Bundesrates Kenntnis genommen. Sie hat sich insbesondere mit der aktuellen Lage des Multilateralismus und in diesem Zusammenhang hauptsächlich mit der Umsetzung der Agenda 2030 befasst.

Weitere Beschlüsse

Nachdem die Kommission darüber diskutiert hatte, welche rechtlichen und politischen Voraussetzungen für eine Anerkennung Palästinas als Staat erfüllt sein müssen, hat sie mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Genfer Standesinitiative 24.328 («Für eine Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz») keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass der Bundesrat für die Anerkennung des Staates Palästina zuständig ist und dass das Instrument der Standesinitiative ungeeignet ist. In den Augen der Minderheit muss die Schweiz die aktuelle Dynamik unterstützen und sich den Ländern anschliessen, die den Staat Palästina anerkannt haben oder dies demnächst tun wollen.

Ferner hat die APK-S einstimmig beschlossen, der Genfer Standesinitiative 24.321 («Annexion von Bergkarabach. Freilassung der politischen Gefangenen in Aserbaidschan») keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bundesversammlung ist, Forderungen an Aserbaidschan zu stellen, und hält die Initiative für einseitig. Die Kommission hat zudem mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag auf eine Motion abgelehnt, welche die Freilassung armenischer Gefangener in Aserbaidschan und den Schutz des armenischen Kulturerbes in Bergkarabach verlangte.

Zu guter Letzt hat die Kommission – ebenfalls einstimmig – beschlossen, die Behandlung der Genfer Standesinitiative 25.308 («Für die Verteidigung und Förderung der Schweiz als globales Zentrum für Multilateralismus und Diplomatie») zu sistieren. Sie möchte die Initiative gleichzeitig mit der Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026–2029 (25.061) beraten.