Angesichts der bereits laufenden Abklärungen der Geschäftsprüfungsdelegation und nach Anhörung des Bundesrats, hat es das Büro des Nationalrats abgelehnt, selbst eine parlamentarische Initiative für die Einsetzung einer PUK einzureichen. Ein Antrag zur Einreichung einer parlamentarischen Initiative für eine PUK wurde mit 8 Nein zu 5 Ja-Stimmen abgelehnt. Den Fraktionen und Ratsmitgliedern steht das Instrument der parlamentarischen Initiative für die Einsetzung einer PUK jedoch weiterhin offen.
Eine allfällige PUK kann, gemäss Art. 169 der Bundesverfassung, ausschliesslich die Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung und die eidgenössischen Gerichte ausüben, jedoch nicht das Funktionieren der Geschäftsprüfungsdelegation zum Gegenstand haben.