Unter der Vielzahl von Geschäften, mit denen sich die Finanzdelegation 2015 befasste, stand die Informatik im Vordergrund.

​Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes. Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen. Die Finanzdelegation übt ihre Tätigkeit im Rahmen von rund 12 bis 15 Sitzungen pro Jahr aus, allenfalls ergänzt durch Informationsbesuche vor Ort. Ihre Diskussionen und Entscheide basieren auf Unterlagen der EFK oder der Verwaltung sowie auf regelmässigen Aussprachen mit Departements- und Amtsvertretern. Daraus resultieren gegebenenfalls Empfehlungen an die beaufsichtigten Stellen. Die Finanzdelegation orientiert die Finanzkommissionen laufend über ihre Tätigkeit und verfasst jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht über die Schwerpunkte ihrer Arbeiten.

Zu betonen ist, dass die Finanzdelegation ihre Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidg. Gerichte und die anderen Träger von Bundesaufgaben selektiv wahrnimmt und Schwerpunkte setzt. Die Verantwortung für die umfassende Aufsicht über die Verwaltung und für seine Entscheide und Weisungen liegt ausschliesslich beim Bundesrat. Er trägt damit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die operative Führungsverantwortung.

Der Tätigkeitsbericht 2016 steht auf der Internetseite der Finanzdelegation zur Verfügung (https://www.parlament.ch/de/organe/delegationen/finanzdelegation/berichte).

Auf die wichtigsten Geschäfte wird zusammenfassend kurz hingewiesen:

Informatikstrategie des Bundes: Im Februar 2016 nahm die Finanzdelegation die IKT-Strategie 2016-2019 zur Kenntnis. Diese ist allerdings sehr allgemein gehalten; wesentliche Aspekte sollten gemäss Bundesrat im Masterplan konkretisiert werden. Dieser wurde Ende Juni 2016 verabschiedet und legt verschiedene Schwerpunkte bezüglich Geschäftsausrichtung, Steuerung und Führung der IKT sowie der Erbringung der IKT-Leistungen fest. Aus Sicht der Finanzdelegation ist der Masterplan in erster Linie eine Auflistung von Projekten. Es fehlen jedoch wesentliche Elemente für einen umfassenden Gesamtüberblick. Die Delegation anerkennt die mit der Informatikstrategie und dem Masterplan erreichten Verbesserungen in der IKT. Trotzdem ist sie der Ansicht, dass noch weitere Schritte nötig sind. Vor allem fehlen nach wie vor ein umfassendes Portfoliomanagement auf Stufe Bund sowie eine Gesamtarchitektur, was auch die mittelfristige Planung von IKT-Projekten erschwert.

IKT-Schlüsselprojekte: Im Juli 2016 empfahl die EFK dem ISB, die inhaltliche Plausibilisierung der von den Departementen gelieferten Berichte zu verstärken. Das ISB stellte in Aussicht, mit den Projektverantwortlichen den Kontakt zu suchen, damit seine Vorgaben und insbesondere auch die Leistungswertanalyse effizient und wirksam umgesetzt werden. Eine stärkere inhaltliche Verifizierung der Berichterstattung lehnt das ISB hingegen ab, vor allem mangels Ressourcen und zwecks Vermeidung von Doppelspurigkeiten. Bezüglich der Qualität der Statusberichte stellt die Finanzdelegation in den letzten zwei Jahren erhebliche Verbesserungen fest. Einzelne Angaben sind aber noch zu wenig aussagekräftig und deren Detaillierungsgrad nicht überall adressatengerecht. Die Finanzdelegation ist zudem nach wie vor der Meinung, der Bundesrat solle die Statusberichte nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern genehmigen und dadurch klar signalisieren, dass er alle erforderlichen Vorkehrungen für eine realitätsnahe Berichterstattung getroffen hat. Der Bundesrat ist demgegenüber der Ansicht, mit seiner Genehmigung würden die Verantwortlichkeiten verwischt.

Projekt POLYCOM: Damit dieses Sicherheitsfunknetz bis mindestens 2030 genutzt werden kann, muss es technologisch überholt werden. Für den Umbau auf die neue Technologie muss ein systemtechnischer Übergang (Gateway) entwickelt werden. Dieser erlaubt den Parallelbetrieb von alter und neuer Technologie und eine mehrere Jahre dauernde Migration mit vollständigem Funktionserhalt. Ende Mai 2016 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft für einen Gesamtkredit zum Werterhalt von POLYCOM. Zu diesem Geschäft richtete die FK-N einen Mitbericht an die zuständige SiK-N und erachtete den vom Bundesrat geltend gemachten Finanzbedarf als ausgewiesen. Allerdings verwies die FK-N auch auf die Bedeutung der Projektführung. Ihrer Ansicht nach kommt einem wirkungsvollen Controlling grosse Bedeutung zu. Für die Finanzdelegation ist wichtig, dass aus früheren Fehlern beim POLYCOM die nötigen Lehren gezogen werden. Insbesondere fordert sie, bei diesem komplexen Projekt auch die Kantone frühzeitig einzubeziehen und in die Pflicht zu nehmen, damit diese ihre Vorbereitungsarbeiten für die Migration rechtzeitig abschliessen.

Fiscal-IT: Mitte August 2016 wies die EFK auf ernsthafte Probleme in den Bereichen Betrieb und Entwicklung sowie auf Lieferverzögerungen hin. Diese führten zur Verschiebung des für November 2016 geplanten grossen Releases, wodurch sich auch die Ablösung wichtiger Kernsysteme verzögert. Die Finanzdelegation verlangte daraufhin vom EFD einen aktualisierten Statusbericht und diskutierte gestützt darauf den Projektstand Ende November 2016 mit dem Vorsteher des EFD. Sie nahm dabei zur Kenntnis, dass der finanzielle Mehrbedarf nicht mehr alleine mit den Reserven aufgefangen werden kann und ein Nachtragskredit notwendig ist. Die Finanzdelegation beurteilt die Termin-, Kosten- und Kreditsituation von Fiscal-IT als sehr kritisch und erachtet insbesondere die Datenmigration als eine der grössten Herausforderungen des Projektes. Am 15. Februar 2017 beschloss der Bundesrat für das Budget 2017 einen Nachtragskredit von 18 Millionen Franken. Davon beantragte er der Finanzdelegation 3 Millionen Franken als Vorschuss. Gestützt auf die erhaltenen Informationen stimmte die Finanzdelegation dem dringenden Nachtragskredit von 3 Millionen Franken zu. Sie verlangte jedoch, dass der gesamte Betrag bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtrags I/2017 durch das Parlament Mitte Juni 2017 verwaltungsintern kompensiert wird.

Beschaffungswesen, Revision der Rechtsgrundlagen: Zur derzeit laufenden Revision des Beschaffungsrechts des Bundes formulierte die Finanzdelegation 2015 drei Empfehlungen, welche der Bundesrat weitgehend in die Vernehmlassungsvorlage aufnahm. So empfahl sie erstens, im Rahmen des departementsübergreifenden Beschaffungscontrollings ein geeignetes Instrument zu schaffen, um Lieferanten, die mehrfach ungenügende Leistungen erbringen, zu identifizieren (Liste "schwarze Schafe"). Zweitens empfahl sie, das Instrument der simap-Publikation auch auf Verträge mit Vergabevolumina unterhalb der festgelegten Schwellenwerte auszudehnen. Und drittens empfahl sie, das Einsichtsrecht für alle Vergaben in Monopolsituationen festzuschreiben, und dies ohne den heute geltenden Vorbehalt einer vertraglichen Vereinbarung. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des BöB Mitte Februar 2017 verabschiedet. Die Finanzdelegation wird prüfen, wieweit ihre seinerzeitigen Empfehlungen umgesetzt wurden und ein spezielles Augenmerk darauf richten, ob die neuen Bestimmungen zu einer Beschleunigung der Beschaffungen führen.

Rolle und Stellung der Querschnittsämter: In den letzten Jahren befasste sich die Finanzdelegation insbesondere in den Bereichen Informatik und Beschaffungen eingehend mit der Frage, ob die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klar definiert sind, wie die Kontrolle über die Umsetzung und Einhaltung der Weisungen durch die Linie erfolgt und welche Rolle dabei den Querschnittsämtern des Bundes in den jeweiligen Bereichen zukommt. Aufgrund ihrer Feststellungen ortete sie Handlungsbedarf und beauftragte 2014 die EFK mit einer Prüfung bei den Querschnittsämtern BBL, EPA, EFV und ISB. Diese kommt zum Schluss, dass deren Rolle gestärkt und ihnen in Bereichen mit grossen Risiken zusätzliche Aufsichtspflichten und –kompetenzen zugewiesen werden sollten. Der Bundesrat seinerseits erachtet die heute vorhandenen Instrumente und rechtlichen Grundlagen als ausreichend, um die Aufgaben der angesprochenen Querschnittsämter vollumfänglich gewährleisten zu können. Demgegenüber würde eine Durchsetzung von Aufsichts- und Kontrollaufgaben durch die Querschnittsämter nach Ansicht des Bundesrates zu einer unerwünschten Verlagerung respektive Verwischung im Aufgaben- und Kompetenzgefüge führen. Indessen hat der Bundesrat der Generalsekretärenkonferenz (GSK) zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Diese soll Bundesratsgeschäfte vorberaten und dadurch den Bundesrat zeitlich entlasten. Für die Finanzdelegation von besonderem Interesse ist, wie die GSK ihre neue Rolle in den Querschnittsbereichen Finanzen, Personal, Bauwesen und Informatik wahrnimmt und wie die Querschnittsämter ihre Anliegen einbringen können.

Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe: Der Bund gewährt seit 1959 im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes Bürgschaften an Reedereien in der Hochsee-Schifffahrt. Die Bürgschaften belaufen sich zurzeit auf rund 800 Millionen Franken. Die globale Hochseeschifffahrt befindet sich seit 2008 in einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, welche auch Schweizer Reedereien erfasst hat. Die Risiken der mit Bundesbürgschaften ausgestatteten Schiffe sind deshalb hoch; das potenzielle Verlustrisiko des Bundes liegt nach heutiger Beurteilung im unteren dreistelligen Millionenbereich. Das WBF hat von den betroffenen Reedereien Massnahmen zur Sicherung der Liquidität und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit verlangt, um die Ziehung von Bürgschaften zu verhindern und finanziellen Schaden vom Bund abzuwenden. Angesichts der hohen finanziellen Risiken bei den bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen begrüsst die Finanzdelegation zudem den Entscheid des Bundesrates, die Mitte 2017 auslaufenden Rahmenkredit von 1,1 Milliarden Franken dem Parlament nicht zur Erneuerung zu unterbreiten. Die letzten Bürgschaften laufen im Jahr 2031 aus.