Die Finanzdelegation hat sich im Rahmen ihrer mitschreitenden Finanzoberaufsicht mit dem Thema befasst. Sie diskutierte ausschliesslich die für sie relevante Frage der Übernahme der Anwaltskosten des Bundesanwalts, unabhängig von Abklärungen anderer parlamentarischer Kommissionen oder laufenden Gerichtsverfahren.
Der Bundesanwalt hat gestützt auf die Aussprache gegenüber der Finanzdelegation bestätigt, dass er den bereits erhaltenen Kostenvorschuss umgehend zurückzahlen werde.
Gemäss Ziffer 7.4 der Handlungsgrundsätze der Finanzdelegation ist ausschliesslich der Präsident für die Kommunikation zuständig.