Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 15.3494 der Finanzkommission des Ständerates
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) reichte am 12. Mai 2015 eine Motion ein mit dem Ziel, den Bestand des Bundespersonals auf dem Stand des Voranschlags 2015 zu plafonieren. Die Motion wurde am 23. September 2015 im Ständerat und am 7. Dezember 2015 im Nationalrat angenommen. Seit Annahme der Motion gehen innerhalb der Finanzkommissionen die Meinungen auseinander, wie der Wortlaut der Motion auszulegen sei (siehe dazu die Aussagen im bundesrätlichen Bericht). Während das Umsetzungskonzept des Bundesrates in der FK-S von Beginn an auf breite Akzeptanz stiess, empfand ein Teil der Mitglieder der nationalrätlichen Finanzkommission (FK-N) es als Umgehung der Motion. Die vergangenen Budgetberatungen waren denn auch stark geprägt von Diskussionen über die Lesart der Motion. Vor diesem Hintergrund verständigten sich der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements (EFD) und die FK-N im November 2017 darauf, einen Bericht auf Abschreibung der Motion im Sinne einer Diskussionsgrundlage über die Auslegung der Motion erstellen zu lassen. Am 16. März 2018 verabschiedete der Bundesrat den besagten Bericht, den der Vorsteher des EFD der FK-N am 22. März 2018 vorstellte. Für die FK-N ist es wichtig, die Frage der Personalsteuerung vor der nächsten Budgetberatung zu klären, weshalb sie den Bericht sofort behandelte.
Eine knappe Mehrheit der Kommission (13 zu 12 Stimmen) will die Motion nicht abschreiben, während der Bundesrat und eine starke Minderheit der Kommission die Ziele der Motion nach Lesart der FK-S als erfüllt betrachten und die Motion abschreiben wollen. Die Mehrheit ist nach wie vor der Auffassung, dass das Bundespersonal sowohl über Kosten als auch über Köpfe gesteuert werden soll. Nur so könne ein notwendiger Bürokratieabbau vorankommen und ein überproportionales Wachstum des Bundespersonals vermieden werden. Für die Minderheit steht die Stellensteuerung im Widerspruch zur Haushaltssteuerung im Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB). Zudem stehe diese nicht im Einklang mit den Kernaufgaben des Parlaments, welches sich im Rahmen der Ausübung ihrer Budgethoheit auf strategische Entscheidungen beschränken soll (Beschluss über Kosten), während der Bundesrat für deren Umsetzung im Sinne einer operativen Aufgabe zuständig sei.
Die FK-S als Urheberin der Motion wird sich an ihrer Sitzung vom 26. März 2018 mit einer allfälligen Abschreibung der Motion befassen.
Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz (18.020)
Im parlamentarischen Mitberichtsverfahrens befasste sich die FK mit dem Entwurf des Bundesrats zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die FK der federführenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), die in der Vorlage vorgeschlagene Beschränkung des Beteiligungsabzugs auf systemrelevante Banken zu streichen und den Beteiligungsabzug für sämtliche Konzernobergesellschaften zuzulassen. Für die Mehrheit ist diese Beschränkung auf systemrelevante Banken wettbewerbsverzerrend, weil das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer die ganze Unternehmenswelt betreffe. Die Minderheit wollte dem Bundesrat folgen und die Ausweitung auf die systemrelevanten Banken beschränken. Sie hält es nicht für opportun, im Rahmen dieser für die systemrelevanten Banken vorgesehenen Vorlage den Beteiligungsabzug auf alle Gesellschaften auszuweiten. Gemäss Verwaltung können die finanziellen Auswirkungen des Mehrheitsantrags mangels genügender Daten nicht geschätzt werden. Die Minderheit der Subkommission wollte zudem im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DGB) und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) festschreiben, dass die aufgrund des Gesetzes vermiedene zusätzliche Gewinnsteuerbelastung zum Aufbau von Eigenmitteln eingesetzt werden muss. Die Kommission lehnte diese Ergänzung mit 18 zu 7 Stimmen ab.
Tätigkeitsbericht 2017 der Finanzdelegation und Umsetzung Empfehlungen «Insieme»
Der Vizepräsident der Finanzdelegation erläuterte die wesentlichsten Elemente des Tätigkeitsberichts 2017 der Finanzdelegation. Diskutiert wurden in Anwesenheit des Direktors der Eidg. Finanzkontrolle insbesondere Fragen betreffend die Informatik des Bundes (unter anderem die Projekte GENOVA, Fiscal-IT und DaziT sowie die Informatik des VBS). Ausgelöst durch den Spezialfall der Bundesbürgschaften im Bereich der Hochseeschiffe wurden auch die Risiken aus Bürgschaften und Garantien länger besprochen. Problematisch ist aus Sicht der Finanzkommission insbesondere das Instrument der sog. Solidarbürgschaften und die Tatsache, dass die Bürgschaftsdeckung teilweise zu hoch sein könnte.
Die Kommission befasste sich mit der Umsetzung der Empfehlungen, welche die FK und GPK im «Bericht Insieme» abgegeben haben. Die Subkommissionen werden sich im Rahmen der Staatsrechnungssitzungen im April mit der Umsetzung in den einzelnen Departementen befassen.
Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 22. März 2018 unter der Leitung ihres Präsidenten, Markus Hausammann (SVP/TG), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, sowie die Direktoren der Eidg. Finanzverwaltung und der Eidg. Finanzkontrolle.