Die Finanzkommission des Nationalrates befasste sich an ihrer letzten Sitzung intensiv mit der derzeitigen finanzpolitischen Ausgangslage, welche sich aufgrund der Coronakrise entscheidend verändert hat. Vor diesem Hintergrund beriet sie im Mitberichtsverfahren die Legislaturplanung sowie die vom Bundesrat beantragten mehrjährigen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in den Bereichen Internationale Zusammenarbeit und Kultur.

1. Finanzpolitische Ausgangslage und Mitbericht zur Legislaturplanung 2019-2023 (19.078)

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) begann mit der Beratung eines Mitberichts an die Legislaturplanungskommission des Nationalrats (LPK-N). Bundesrat Ueli Maurer stellte die Legislaturplanung 2019 – 2023 aus finanzpolitischer Sicht vor. Der Kommission lagen zahlreiche Anträge vor. Intensiv diskutiert wurde die finanzpolitische Ausgangslage nach der Coronakrise und das weitere Vorgehen beim Verfassen des Mitberichts. Für die Finanzkommission ist es derzeit nicht möglich, einen Mitbericht zu verfassen, weil die finanzpolitische Ausgangslage aufgrund der Krise offen ist. Weder ist bekannt, wie viele ausserordentliche Ausgaben in den nächsten Monaten von den Räten noch beschlossen werden (müssen), noch kennt man die Auswirkungen der Krise auf die Steuereinnahmen des Bundes. Eine erste Einschätzung und ein angedachtes Vorgehen vonseiten des Bundesrats – z.B. in Bezug auf den Umgang mit der Schuldenbremse – ist deshalb für die Behandlung der Anträge wichtig. Die Kommission setzte deshalb die Behandlung der Anträge aus und beschloss einstimmig, einen Brief an den Bundesrat zu richten. Die FK verlangt darin vom Bundesrat eine Aussage, wie er die derzeitige finanzpolitische Ausgangslage beurteilt und wie er das weitere Vorgehen sieht. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements wies darauf hin, dass der Bundesrat daran sei, eine erste Standortbestimmung vorzunehmen. Die FK wird das Geschäft an einer künftigen Sitzung wieder aufnehmen. Der Ständerat befasst sich in der Sommersession mit der Legislaturplanung. 

Sobald als möglich will die Kommission eine fundierte finanzpolitische Diskussion führen können. Der Bundesrat wird spätestens Ende August 2020 die Botschaft für den Voranschlag 2021 und den Finanzplan 2022-2024 beschliessen. Anders als in früheren Jahren wird die FK die Grundzüge des neuen Finanzplans bereits im September 2020 intensiv diskutieren und nicht die Subkommissionssitzungen und die Detailberatung des Voranschlags im Oktober 2020 abwarten. Die Detailberatung des Finanzplans erfolgt dann im November 2020.

2. Mitberichte zu wiederkehrenden Finanzbeschlüssen von erheblicher Tragweite

Im ersten Jahr einer Legislatur behandelt die Bundesversammlung jeweils die wiederkehrenden Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite (vgl. Art. 5 Abs. 5 der Finanzhaushaltverordnung; FHV, [SR 611.01]). Mit diesen Finanzbeschlüssen werden die Mittel für wichtige Aufgabengebiete des Bundes für die anstehende Legislatur beschlossen. Dazu beantragt der Bundesrat dem Parlament entsprechende Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Bewilligen die Räte die Verpflichtungskredite, dürfen Bundesrat und Verwaltung die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen eingehen und zum Beispiel Beschaffungsverträge abschliessen. Mit einem Zahlungsrahmen legt die Bundesversammlung für mehrere Jahre den Höchstbetrag für bestimmte Ausgaben fest (vgl. Art. 20 des Finanzhaushaltgesetzes; FHG, [SR 611.0]). Für die Steuerung des Bundeshaushalts sind diese Vorlagen von entscheidender Bedeutung, da sie die Höchstausgaben festlegen, welche für die Legislatur gelten sollen. Es handelt sich aber nicht um Ausgabenbewilligungen. Ausgaben müssen stets mit dem Budget bewilligt werden. Je nach finanzpolitischer Lage können Bundesrat und Parlament diese Höchstbeträge im Rahmen von Sparprogrammen oder bei der jährlichen Budgetbewilligung kürzen. Die Finanzkommission befasste sich an der Sitzung mit zwei solcher Vorlagen.

Bei diesen Vorlagen verfasst die FK einen Mitbericht nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, bei dem sie ihre Anträge direkt im Rat vertreten kann.

Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (20.030 n)

Die Kommission hat sich mit den finanziellen Aspekten der Vorlage zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 befasst. Diese Vorlage sieht für die Kulturpolitik des Bundes im besagten Zeitraum finanzielle Mittel in der Höhe von 934,5 Millionen Franken vor. Die Kommissionsmehrheit beantragt der federführenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) und dem Nationalrat, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Sie hat zwei Anträge für eine Erhöhung des Zahlungsrahmens abgelehnt. Keine Mehrheiten fanden zusätzliche Mittel für den Buchhandel für seine Aufgaben im Bereich der Kulturvermittlung und -förderung (+ 1,5 Millionen Franken) und zusätzliche Mittel für die Förderung von Sprachaufenthalten in der Schweiz während der schulischen Ausbildung (+ 10 Millionen Franken). Gleichzeitig hat sich die Kommission gegen zwei Anträge ausgesprochen, die eine Mittelkürzung verlangten: Mit 14 zu 11 Stimmen lehnte es die Kommissionsmehrheit ab, auf ein reales Ausgabenwachstum gegenüber 2020 zu verzichten, und mit 18 zu 7 Stimmen wurde verworfen, ein Drittel der A-Fonds-perdu-Beiträge zuhanden des Kulturbereichs, die zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gesprochen wurden, den für die Kultur vorgesehenen Mitteln für die Jahre 2021–2024 anzurechnen.

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 (20.033 n)

In einem Mitbericht an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) äussert sich die FK zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten stellte der Finanzkommission die Anträge des Bundesrats vor. Diese umfassen Kredite in der Höhe von insgesamt 11 252 Millionen Franken. Die FK beantragt dem Nationalrat und der APK-N, dem Bundesrat zu folgen. Sie lehnte dabei einen Aufstockungs- und zwei Kürzungsanträge ab. Mit 14 zu 11 Stimmen lehnte sie eine progressive Erhöhung der APD-Quote ab 2021 ab. Der Antrag sah vor, dass per 2024 eine APD-Quote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erreicht werden sollte, was eine Aufstockung der Kredite auf insgesamt 15 406 Millionen Franken zur Folge hätte. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Schweiz international mehrfach zugesichert habe, ihren Beitrag an die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit sukzessive zu erhöhen und auf ein mit anderen hochindustrialisierten Ländern vergleichbares Niveau zu heben. Die Kommission verwarf jedoch mit 18 zu 7 Stimmen auch einen Antrag auf eine Senkung der APD-Quote auf 0,45 Prozent des BNE ab dem Jahre 2021, was eine Reduktion der Kredite auf insgesamt 10 136 Millionen bedeuten würde. Ebenfalls mit 18 zu 7 Stimmen lehnte sie den Antrag auf Halbierung der Rahmenkredite – ausser demjenigen zur humanitären Hilfe – ab; dies hätte eine Reduktion der Kredite auf Total 6 698,5 Millionen Franken bedeutet. Die Kürzungsanträge wurden damit begründet, dass für das laufende Jahr in der Bundeskasse aufgrund von massiven Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise ohnehin mit einem hohen Defizit zu rechnen sei. Die eingesparten Gelder seien zugunsten der Pandemie- und Krisenbewältigung in der Schweiz umzuwidmen.

Darüber hinaus lehnte die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen auch einen neuen Artikel 2bis im Bundesbeschluss über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in den Jahren 2021­­- 2024 ab. Der Antrag wollte, dass die im Rahmen der Schweizer Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank eingegangenen Verpflichtungen im Rahmenkredit der Entwicklungszusammenarbeit kompensiert werden. Alle unterlegenen Anträge werden als Minderheitsanträge in den Nationalrat weitergezogen. Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Sommersession.

3. Geschäfte der Finanzoberaufsicht

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 22 zu 2 Stimmen die Ablehnung der vom Ständerat am 19. Dezember 2019 angenommenen Motion Ettlin Erich 19.4371 Keine Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle bei teilprivatisierten Unternehmen des Bundes. Der Motionär vertrat sein Anliegen in der Kommission. In einem Brief an die FK hat sich die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) für die Ablehnung der Motion ausgesprochen. Für die Mehrheit der Kommission ist zentral, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) überall dort, wo Steuergelder eingesetzt sind und öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden, eine Kontrolle durchführen kann. Zudem ist der Oberaufsichtsbereich des Parlaments gekoppelt an den Aufsichtsbereich der EFK (vgl. Art. 26 Abs. 2 ParlG i.V.m. Art. 8 FKG).

Der Vizepräsident der FinDel stellte deren Tätigkeitsbericht 2019 vor. Der Bericht wurde am 14. Mai 2020 veröffentlicht (siehe Medienmitteilung der FinDel). Die Kommission diskutierte vor allem die Prüfaktivitäten der EFK und die Rolle der FinDel im Zusammenhang mit den Kreditanträgen des Bundesrats zur Coronakrise sowie die Gewinnmarge und Weiterentwicklung der RUAG.

Die Finanzkommission tagte am 14. Mai 2020 unter der Leitung ihres Vizepräsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren unter anderem der Vorsteher des EFD, der Vorsteher des EDA, die Direktorin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, die Direktorin des Bundesamtes für Kultur sowie der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle.