Die Finanzkommission des Nationalrats beantragt ihrem Rat Zustimmung zu weiteren Corona-Krediten (siehe Ratsfahne in der Beilage). Zudem unterstützt sie zwei Kommissionsmotionen ihrer Schwesterkommission. Ferner präsentierte die Direktion der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) der Kommission ihren Jahresbericht 2019.

Bisherige Kreditbeschlüsse der Bundesversammlung und Sonderbotschaft des Bundesrats vom 20. Mai 2020

Die Bundesversammlung bewilligte anlässlich der ausserordentlichen Session vom 4. bis 6. Mai 2020 im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) die ersten Kredite zur Bewältigung der Coronakrise (siehe dazu das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung).

Am 20. Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat eine Sonderbotschaft zum Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020, mit welcher er weitere 11 Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden Franken, zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von 307,5 Millionen Franken sowie einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 7 Millionen Franken beantragt (20.042 ns, siehe auch die Liste der Massnahmen des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie). Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) beriet die Kreditbegehren in Anwesenheit der Vorsteher des EFD, des EDA, des WBF und der Vorsteherin des UVEK am 28. Mai 2020.

Die FK-N folgt weitgehend den Anträgen des Bundesrates. Sie beantragt lediglich zwei Änderungen. Nachfolgend werden die Nachtragskredite erläutert, bei denen Anträge vorlagen.

Nachtragskredite aus dem EDA und dem EFD

Die FK-N folgt bei allen Nachtragskrediten aus dem EDA und EFD dem Bundesrat. Es lagen beim EDA zahlreiche Anträge vor, darunter auch Minderheitsanträge aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N), welche sich zu dieser Vorlage mit einem zustimmenden Mitbericht an die FK äusserte.

Darlehen von 200 Millionen Franken an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

Die Kommission lehnte mit 18 zu 6 Stimmen einen Antrag ab, welcher verlangte, das Darlehen jährlich dem Zinsumfeld und entsprechend den effektiven Kosten der Geldaufnahme anzupassen. Mit gleichen Stimmverhältnissen lehnte sie eine Kompensation des Darlehens im Budget der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) sowie die Streichung des Darlehens ab.

Nachtragskredite von 50,5 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe und 57 Millionen Franken für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Die Kommission lehnte mit je 18 zu 6 Stimmen einen Antrag auf eine Umwandlung der Nachtragskredite in Darlehen sowie die Anrechnung der Nachtragskredite an das Budget der IZA ab. Ferner lehnte sie beim Kredit für die humanitäre Hilfe mit 15 zu 9 Stimmen einen Aufstockungsantrag um 49,5 Millionen Franken ab sowie mit 18 zu 6 Stimmen einen Kürzungsantrag um 30,5 Millionen Franken. Ein Antrag auf Streichung des Kredits für die multilaterale Zusammenarbeit wurde mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Beitrag Schweiz an IWF CCRT von 25 Millionen Franken

Ein Antrag auf Streichung des Nachtragskredits unterlag mit 16 zu 8 Stimmen.

Nachtragskredite aus dem EDI, VBS und UVEK

In einem Mitbericht beantragte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK‑N) einen Nachtragskredit für die Kulturvereine im Laienbereich (306/A290.0111) in der Höhe von 10 Millionen Franken. Der Betrag soll im Kredit 306/A290.0107 «Soforthilfe für Kulturunternehmen» kompensiert werden, sodass die Ausgaben des Bundes nicht ansteigen. Die FK-N folgt dem Antrag der WBK-N mit 18 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen).

Zu einer Diskussion Anlass gab beim VBS das Covid-Darlehen an die Fussball- und Eishockeyligen (504/A290.0123). Mit 18 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission eine Rahmenbedingung der Kreditverwendung. Klubs, welche einen Darlehensanteil in Anspruch nehmen, müssen sicherstellen, dass die damit verlangte Senkung des durchschnittlichen Einkommens der Spieler um 20 Prozent [Artikel 41a Absatz 4 Buchstabe b Ziffer 4 Sportförderungsverordnung SPoFöV; SR 415.01] durch eine mit zunehmendem Einkommen progressive Senkung der einzelnen Einkommen erreicht wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Spieler mit einem hohen Einkommen eine höhere Senkung des Einkommens tragen müssen als Spieler mit einem tieferen Einkommen. Bei diesem Nachtragskredit lehnte die Kommission die Umwandlung des Voranschlagskredits in einen Verpflichtungskredit mit 19 zu 4 Stimmen ab. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 16 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen) eine Kürzung des Kredits um 50 Millionen Franken.

Abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) wurde die Streichung des Nachtragskredits zum Ausbau der indirekten Presseförderung. Der Kredit erfolgt in Umsetzung der in der ausserordentlichen Session angenommenen Motionen 20.3145 s und 20.3154 n.

Nachtragskredite aus dem WBF

Gemäss aktuellen Prognosen des Bundesrats dürfte der Fonds für die Arbeitslosenversicherung (ALV-Fonds) per Ende 2020 einen Schuldenstand von über 16 Milliarden Franken aufweisen. Der Bundesrat beantragt deshalb, dem ALV-Fonds weitere 14,2 Milliarden Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu überweisen. Der Bundesrat wird dem Parlament eine Vorlage zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für diesen neuen Kredit unterbreiten (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 27. Mai 2020). Die SGK-N beantragt der FK-N in einem Mitbericht einstimmig Zustimmung zum Nachtragskredit. Ebenfalls einstimmig beantragt die FK-N dem Nationalrat, den Nachtragskredit zu bewilligen.

Unterstützung fand in der Kommission mit 12 zu 5 Stimmen (6 Enthaltungen) der Nachtragskredit «Beihilfen Pflanzenbau» in der Höhe von 8,5 Millionen Franken. Kontrovers diskutiert wurde die Frage, weshalb die Weinbranche Staatshilfe erhält, nicht aber andere Bereiche wie etwa die Brauereien.

Die Kommission liess sich vom WBF über die Kontrolle der Covid-Bürgschaften informieren. Das SECO erläuterte detailliert sein Prüf- und Kontrollkonzept. Die FK-N wird diese Thematik weiterverfolgen.

Gesamtabstimmung und Beratung der Nachtragkredite IIa in den Räten

Die Kommission stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 20 Stimmen (4 Enthaltungen) zu. Der Nationalrat berät den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 am Mittwoch, 3. Juni 2020, der Ständerat am Donnerstag, 4. Juni 2020. Sollte es zu Differenzen zwischen den beiden Räten kommen, werden diese bis Ende der Sommersession bereinigt.

Kommissionsvorstösse in Zusammenhang mit der Coronakrise

Der Ständerat wird in der Sommersession die von der Finanzkommission des Ständerats eingereichten Motionen 20.3170 Gezielte Unternehmenssanierungen statt Konkurswelle und 20.3171 Anpassung der Solidarbürgschaftsverordnung zur Ermöglichung eines zweiten Kreditbegehrens behandeln. Damit die Motionen von beiden Räten in der Sommersession behandelt werden können, befasste sich die Kommission bereits jetzt mit den Vorstössen. Die Annahme durch den Ständerat vorausgesetzt, beantragt die FK-N mit 20 zu 4 Stimmen die Annahme der Motion 20.3170. Zu einer längeren Diskussion führte die Motion 20.3171, weil die Verwaltung ausführte, dass dies zu einem erheblichen Mehraufwand führt sowie die nachträgliche Anpassung privatrechtlicher Vertragsverhältnisse und zusätzliche Kontrollmechanismen erfordern würde. Die Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) die Annahme der Motion.

Die Kommission befasste sich mit zwei Vorstössen zu den finanzpolitischen Auswirkungen der Coronakrise. Mit 19 zu 5 Stimmen beschloss sie eine Kommissionsmotion (20.3470 n), mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse zu buchen. Die Annahme der Motion durch die Räte würde bedeuten, dass die durch diese Ausgaben verursachten zusätzlichen Schulden nicht – wie im Finanzhaushaltsgesetz heute vorgesehen – innerhalb von sechs Jahren durch die Senkung der ordentlichen Ausgaben abgebaut werden müssen [vgl. Finanzhaushaltsgesetz (FHG) Art. 17b Abs. 1]. In eine gegenteilige Richtung geht die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beschlossene Motion 20.3450 n Bundesanteil der «Ausschüttung» der Schweizerischen Nationalbank für den Abbau der Corona-Schulden einsetzen. Die Finanzkommission beschloss mit 16 zu 8 Stimmen, im Nationalrat einen Einzelantrag auf Ablehnung der Motion einzureichen. Für die Mehrheit schränkt die Motion den finanzpolitischen Spielraum und die weiteren von Bundesrat und Parlament noch zu diskutierenden Möglichkeiten im Bereich Schuldenabbau und für eine allfällige Unterstützung der Wirtschaft – z.B. durch ein Konjunkturstützungsprogramm – zu stark ein. Eine Minderheit aus der Kommission unterstützt das Anliegen der WAK.

Weitere Geschäfte

Die Direktion der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) präsentierte deren Jahresbericht 2019. Die Finanzkommission dankt allen Mitarbeitenden der EFK für die gute und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wichtige Arbeit. Die Kommission diskutierte verschiedene im Bericht angeführte Prüfungen wie die Untersuchungen zur Post, zur Milchprüfung oder der geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen. Die Direktion der EFK informierte auch über die bereits von der EFK durchgeführten Kontrollen zur Verwendung der diversen Covid-Kredite.

Schliesslich informierte der Präsident der Subkommission 2 (EDA/WBF) der FK-N über die wichtigsten Erkenntnisse eines Informationsbesuches im Internationalen Genf.

 

Hinweis: Die Medienmitteilung der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) wird am Freitag, 29. Mai, am späteren Nachmittag veröffentlicht. Die FK-S tagt am Freitagmorgen.

Die Finanzkommission tagte am 28. Mai 2020 unter der Leitung ihres Vizepräsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren die Vorsteher des EFD, EDA, WBF sowie die Vorsteherin des UVEK, eine Vertretung des EDI sowie die Direktion der Eidgenössischen Finanzkontrolle.