Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt ihrem Rat, das gesamte neue Covid-19-Nachtragskreditpaket (siehe beiliegende Fahne) zu bewilligen. Die Kommission hat zudem ihre Arbeiten zum Voranschlag 2021 und zum Finanzplan 2022–2024 aufgenommen. Ferner hat die Kommission beschlossen, der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates zu empfehlen, die finanziellen Massnahmen zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Coronakrise auch für den lokalen Schienenverkehr vorzusehen.

1. Voranschlag 2020. Nachtrag IIb (20.042 ns)

Zur Milderung der Folgen der Covid-19-Krise beantragt der Bundesrat 13 neue Nachtragskredite im Gesamtumfang von rund 770 Millionen Franken (siehe Botschaft des Bundesrates). Diese Kredite betreffen schwergewichtig die Kosten für Coronatests (288,5 Millionen Franken), eine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (221,3 Millionen Franken) und die Rekapitalisierung von Skyguide (150 Millionen Franken). Ein Grossteil der Kredite (476 Millionen Franken) wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Knapp 50 Prozent der Nachträge werden in bereits bewilligten Krediten kompensiert.

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt ihrem Rat – vorwiegend einstimmig –, alle Kredite zu bewilligen. In der Gesamtabstimmung wurden die beiden Bundesbeschlüsse mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen (BB IIa) bzw. mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Folgende Nachtragskredite wurden rege debattiert:

  • 150 Millionen Franken zur Rekapitalisierung von Skyguide: Die vom Bundesrat beantragte Kredithöhe wird nicht infrage gestellt. Diskutiert wurde in der Kommission vor allem darüber, ob es sinnvoll ist, Rahmenbedingungen für die Kreditverwendung festzulegen. Zwei Anträge, die in gegensätzliche Richtungen gingen, haben keine Mehrheit gefunden: Einer verlangte, dass der Kredit an den Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Bundesrat und Skyguide zur Reduzierung der Kostenstruktur von Skyguide geknüpft wird. Gemäss dem anderen Antrag sollte die finanzielle Unterstützung dazu dienen, dass die vor der Covid-19-Krise bei Skyguide geltenden Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
  • 34 Millionen Franken zur finanziellen Unterstützung der Kulturunternehmen mithilfe von Leistungsvereinbarungen, die zwischen dem Bundesamt für Kultur und einem oder mehreren Kantonen abgeschlossen werden: Ein Antrag auf Streichung dieses Kredits wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat zudem lange darüber diskutiert, ob es zweckmässig ist, den Bundesrat damit zu beauftragen, ein Massnahmenpaket zur Unterstützung des Schaustellergewerbes zu erarbeiten, welches besonders stark unter der Covid-19-Krise leidet. Aus Gründen der Gleichbehandlung der einzelnen Branchen hat die Kommission letztlich mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, auf die Einreichung einer entsprechenden Kommissionsmotion im Nationalrat zu verzichten.

Die Nachtragskredite IIb werden von den Räten in der Herbstsession 2020 beraten.

2. Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben und Finanzplan 2022-2024 (20.041 ns)

Mit der traditionellen Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) startete die Kommission die Beratungen zum Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024. Diskutiert wurden mit dem Präsidenten diverse Themen wie die Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz und weltweit im Voranschlagsjahr 2021 und die Einschätzung der SNB zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die Finanz- und Devisenmärkte, auf den Immobilien- und Hypothekarmarkt und die Geldpolitik der SNB. Angesprochen wurden auch die Wirksamkeit der Überbrückungskredite und der anderen vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der Coronakrise sowie die Gewinnausschüttung der SNB.

Weiter präsentierte Bundesrat Ueli Maurer die Hochrechnung per 30.06.2020 über das voraussichtliche Jahresergebnis 2020 (siehe zu den Details die Medienmitteilung des Bundesrats vom 12.08.2020). Diese erste Hochrechnung für das Jahr 2020 zeigt, dass die Corona-Pandemie zu einem deutlich schlechteren Ergebnis führt. Für das laufende Jahr rechnet der Bund mit einem Finanzierungsdefizit von 20,9 Milliarden Franken. Im ordentlichen Haushalt wird mit einem Defizit von 3,1 Milliarden Franken gerechnet. Budgetiert war ein Überschuss von 0,3 Milliarden Franken. Zu beachten ist, dass Hochrechnungen auf Ende Juni eines Jahres stets mit grossen Unsicherheiten behaftet sind. Dies gilt für das «Coronajahr 2020», in welchem die wirtschaftliche Entwicklung nur schwer vorherzusagen ist, ganz besonders.

Schliesslich stellte der Finanzminister die Eckwerte des Voranschlags 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 vor. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Voranschlag mit einem Defizit in der ordentlichen Finanzierungsrechnung von 1,1 Milliarden Franken (siehe zu den Details die Medienmitteilung des Bundesrats vom 01.07.2020). Bei der Allgemeinen Aussprache (entspricht der Eintretensdebatte) wurden insbesondere die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Coronakrise auf die Kredite und die Möglichkeiten, die Konjunktur über das Bundesbudget zu stimulieren, diskutiert.

Die Subkommissionen werden die Detailberatung im Oktober durchführen und der FK-N an deren Sitzung vom 11. bis 13. November 2020 Antrag stellen.

3. Mitbericht der FK-N zum dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise (20.055 sn)

In ihrem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hält die FK-N fest, dass das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise, das in der Herbstsession 2020 von den eidgenössischen Räten behandelt wird, so ausgestaltet werden sollte, dass auch der lokale Schienenverkehr neben den finanziellen Mitteln der Kantone und Gemeinden Unterstützung des Bundes erhält. Die FK-N hat mit 20 zu 4 Stimmen einen entsprechenden Antrag angenommen. Der lokale Schienenverkehr sei nämlich insbesondere in städtischen Agglomerationen für Bevölkerung und Wirtschaft von grosser Bedeutung.

4. Oberaufsichtsgeschäfte der Finanzkommissionen

Die FK-N hat mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über das Lohnsystem der Bundesverwaltung und den vom Bundesrat in Erfüllung des Postulats 15.3704 von Nationalrätin Gössi erstellten Bericht «Einführung einer Personalbremse analog der Ausgabenbremse» diskutiert. Als politisch Verantwortlicher für die Personalsteuerung des Bundes hat der Vorsteher des EFD dem Bundespersonal für dessen hervorragende Arbeit und dessen Effizienz gedankt. Die allermeisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden sich uneingeschränkt für das Wohl der Schweiz einsetzen.

Im Weiteren hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) der Kommission ihren umfassenden Bericht über die Prüfung der Bundesrechnung 2019 präsentiert. Die zuständigen Subkommissionen werden sich in diesem Herbst mit einigen von der EFK thematisierten Punkten befassen.

Zu guter Letzt hat die für das EFD zuständige Subkommission der FK-N die Kommission über ihren jüngsten Informationsbesuch bei der Eidgenössischen Zollverwaltung informiert.

Die Kommission hat am 3. und 4. September unter der Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD), in Bern getagt. An der Sitzung teilweise anwesend waren der EFD-Vorsteher und der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank sowie jeweils eine Vertretung aus dem EDI, dem EFD, dem WBK, dem UVEK und der EFK.