Die Kommission unterstützt den vom Bundesrat beantragten Nachtrag Ib für 2022 im Umfang von 2,7 Milliarden Franken. Mit dem Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung von 2,1 Milliarden sowie der Beschaffung von Impfstoffen über 314 Millionen Franken sind die grössten Nachtragskredite weiterhin für die Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehen.

Voranschlag 2022. Nachtrag Ib (22.007 ns)

Mit 14 zu 7 Stimmen beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 anzunehmen. Nach ausführlichen Diskussionen inklusive Vorberatung der Kredite in ihren Subkommissionen folgte die FK-N dabei in allen Punkten dem Antrag des Bundesrates.

Kontrovers diskutiert wurde insbesondere der Nachtragskredit für die Reservation und Beschaffung zusätzlicher Impfdosen für die Jahre 2022 und 2023. Mit 12 zu 10 Stimmen stimmte die Kommission den entsprechenden Nachtrags- und Verpflichtungskrediten über 314 respektive 780 Millionen Franken schlussendlich zu. Eine Minderheit der Kommission hält die Anzahl Impfdosen, die gekauft werden sollen, für zu hoch und möchte die Finanzierung der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen durch den Bund per Ende des laufenden Jahres beenden. Sie beantragt, die Kredite entsprechend zu kürzen.

Ebenfalls bestritten wurde der erneute Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung von 2,1 Milliarden Franken. Damit sollen aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids notwendig gewordene Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung finanziert werden. Eine mit 7 zu 18 Stimmen unterlegene Minderheit der FK-N möchte die Auszahlung dieser Nachzahlungen deutlich restriktiver handhaben und beantragt, den Nachtragskredit auf 100 Millionen Franken zu kürzen.

Weitere Minderheiten beantragen unter anderem die Streichung der zusätzlichen Ressourcen für das BAG, der höheren Beiträge für den Gesundheitsschutz und die Prävention, des Verpflichtungskredits für die Auslandkompensation der Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung sowie die Kompensation eines Teils der Ausgaben für die Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

Der Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 ist in der Sommersession im National- und Ständerat traktandiert.

Staatsrechnung 2021 (22.003 ns)

Analog zum vorjährigen Rechnungsabschluss ist auch die Staatsrechnung 2021 von den ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt (Defizit von 12,2 Milliarden Franken). Ohne Gegenstimme beantragt die FK-N ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2021 und der Sonderrechnungen NAF und BIF. Damit folgt die Finanzkommission einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche sich in ihrer Funktion als Revisionsstelle und trotz zweier Einschränkungen für eine Genehmigung der Bundesrechnungen ausgesprochen hatte.

Diskutiert wurden in der Kommission insbesondere die Einschränkungen der EFK, welche die finanzierungswirksame Verbuchung von Verpflichtungen im Bereich der Covid-Härtefallmassnahmen und die Rückstellung für künftige Rückforderungen der Verrechnungssteuer betreffen. Die Subkommissionen der FK hatten die Rechnung der einzelnen Departemente und Verwaltungseinheiten eingehend vorgeprüft. Sie erstatteten der FK-N Bericht über die wesentlichsten Erkenntnisse. Sie stellen keine Probleme fest, welche eine vertiefte Auseinandersetzung erfordern würden.

Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung 2021. Evaluationsbericht (21.071 n)

Nachdem ihre Subkommissionen im April und Mai 2022 Detailfragen im Beisein der einzelnen Departemente vertieft diskutiert hatten, hat die FK-N die Vorberatung des Berichts des Bundesrates vom 24. November 2021 zur Umsetzung und Wirksamkeit des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) nun abgeschlossen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass sich die NFB-Instrumente insgesamt bewährt haben und diese einen Fortschritt gegenüber dem alten System darstellen. Verbesserungspotential erkennt die Kommission an einzelnen Stellen. Die Beratung des Evaluationsberichts im Nationalrat ist in der Sommersession 2022 vorgesehen.

Geschäfte der Finanzoberaufsicht

Die FK-N hat den Bericht des Bundesrates vom 3. Dezember 2021 in Erfüllung des Postulats 19.4093 beraten. Mit diesem hatte der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie die zuständigen Parlamentskommissionen bei grösseren IT-Projektvorhaben und anderen Organisationsprojekten der Bundesverwaltung frühzeitig einbezogen werden können. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach das Informationsbedürfnis des Parlamentes im Rahmen der bereits bestehenden Informationsgefässe grundsätzlich erfüllt werden kann.

Im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht über die Bundesinformatik haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission Bericht erstattet über ihre Erkenntnisse zur Steuerung und Aufsicht der Informatik der Departemente. Die Subkommission 1 informierte über die Ergebnisse ihrer Sitzung zu den Nutzen- und Synergiepotentialen des Informatikprogramms «SUPERB».

Zudem haben die Subkommissionen der Plenarkommission über die Überprüfung der vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ausgerichteten Subventionen und über die aktuellen Entwicklungen beim Immobilienpark des internationalen Genf Bericht erstattet.

Schliesslich hat die Kommission den Jahresbericht 2021 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) beraten. Diskutiert wurden unter anderem die Untersuchungen im Zusammenhang mit den Covid-Massnahmen und die Bedeutung der sogenannten «Whistleblowing-Stelle» der EFK. Die Finanzkommission hebt die Relevanz der Prüfungen vor Ort hervor und dankt allen Mitarbeitenden der EFK für die gute und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wichtige Arbeit.

Die Kommission hat in einer separaten Medienmitteilung bereits über ihre Beschlüsse zum Abbau der coronabedingten Verschuldung (22.020 n) informiert.

Die Kommission hat am 16. und 17. Mai 2022 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), in Bern getagt, teilweise im Beisein der Vorsteher des EFD, des EDI und des WBF sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI, des VBS, des WBF und der EFK.