Voranschlag 2025. Nachtrag I (25.007 sn)
Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die FK-N ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025 anzunehmen. Nach ausführlichen Diskussionen inklusive Vorberatung der Kredite in ihren Subkommissionen folgte die FK-N in allen Punkten dem Antrag des Bundesrates.
Kontrovers diskutiert wurde der Nachtragskredit von 666 Millionen Franken für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen (u.a. Horizon Europe). Moniert wird seitens der Finanzkommission der Zeitpunkt des Kreditantrags, der dem Parlament anlässlich der ordentlichen Budgetberatung in der vergangenen Wintersession nicht vorlag. Zum Horizon-Paket beantragte der Bundesrat damals nur die zur Finanzierung der Übergangsmassnahmen (Direktfinanzierung an die Forschenden) notwendigen Mittel in Höhe von 481 Millionen Franken.
In der Gesamtabwägung stimmte die Kommission dem entsprechenden Nachtragskredit schliesslich mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Für die Mehrheit hat der Bundesrat in der Vergangenheit transparent kommuniziert, dass die Mittel für die Pflichtbeiträge zur gegebenen Zeit mit dem ordentlichen Voranschlag oder nötigenfalls mittels Nachtragskredit beantragt werden. Zudem anerkennt die Mehrheit, dass der gesamte Pflichtbeitrag geschuldet wird, sobald die Verhandlungen zum EU-Programmabkommen abgeschlossen sind. Eine Sistierung der Kreditgenehmigung bis auf die Wintersession 2025 (Nachtrag II) ist für die Mehrheit zeitlich zu riskant. Eine Minderheit der Kommission stellt die Assoziierung an Horizon Europe grundsätzlich in Frage und spricht sich für die Fortsetzung der bewährten Übergangslösung aus.
Die weiteren vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite werden von der Kommission nicht bestritten. Das Geschäft ist in der Sommersession im National- und Ständerat traktandiert.
Staatsrechnung 2024 (25.003 sn)
Das Ergebnis der Staatsrechnung 2024 hatte die FK-N bereits Ende Februar zur Kenntnis genommen: Statt dem budgetierten Finanzierungsdefizit von 2,6 Milliarden Franken resultierte Ende 2024 ein Defizit von 80 Millionen Franken. Zum ersten Mal seit der Covid-Krise hat der Bund ein Rechnungsjahr mit einem ordentlichen Überschuss (817 Millionen Franken) abgeschlossen. Aufgrund der Unterauslastung der Wirtschaft hätte die Schuldenbremse sogar ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 504 Millionen Franken zugelassen. Aus der Differenz ergibt sich ein struktureller Überschuss von 1,3 Milliarden Franken. Dank diesem konnten die coronabedingten Schulden letztes Jahr um rund 400 Millionen Franken abgebaut werden.
An seiner Sitzung vom 19. und 20. Mai 2025 führte die Kommission die Detailberatung der Staatsrechnung 2024 durch. Sie liess sich dabei von ihren Subkommissionen über ihre Erkenntnisse orientieren, welche sie Ende April und Anfang Mai 2025 anlässlich der Detailanalyse der Rechnungen der Bundesstellen gewonnen haben.
Mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen beantragt die FK-N ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2024. Die Sonderrechnungen für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und den Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden einstimmig zur Annahme beantragt. Damit folgt die Finanzkommission einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche sich in ihrer Funktion als Revisionsstelle für eine Genehmigung der Bundesrechnungen, der Kreditüberschreitung im Umfang von 1,6 Milliarden Franken und der Bildung neuer Reserven in Höhe von 227 Millionen Franken ausgesprochen hatte.
Aussprache mit dem Vorsteher des VBS
Im Rahmen einer halbtägigen Aussprache mit dem neuen Vorsteher des VBS befasste sich die FK-N zuerst mit den Top- und Schlüsselprojekten des VBS. Am 23. Januar 2025 hatte die Kommission die Finanzdelegation (FinDel) und die EFK in dieser Sache angehört. Es folgt am 19. Februar 2025 eine Anhörung der früheren Vorsteherin des VBS. Daraufhin beauftragte die FK-N ihre für die Geschäfte des VBS zuständige Subkommission, diesem Themenkomplex einen besonderen Schwerpunkt zu widmen. Die Subkommission hat sich mit vier ressourcenintensiven Topprojekten (Telekommunikation der Armee, Aufklärungsdrohnensystem 15, sicheres Datenverbundnetz plus und Rechenzentrum KASTRO II) vertieft auseinandergesetzt und der Plenarkommission ihre Erkenntnisse präsentiert. Die Kommission hält fest, dass es in den Topprojekten grosse Herausforderungen gibt und eine besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist. Aus Sicht der Kommission hat das VBS die kritische Situation erkannt. Das Departement arbeitet aktiv an der Ausarbeitung von Lösungen und ist bereit, dafür einschneidende Entscheide zu treffen. Die FK-N begrüsst, dass der effiziente Mitteleinsatz sowie die Stärkung von Transparenz, Glaubwürdigkeit und Vertrauen gegenüber Parlament und Öffentlichkeit im VBS höchste Priorität geniessen soll. Nach einer ausführlichen Diskussion sieht die FK-N ihren Auftrag an ihre Subkommission zum jetzigen Zeitpunkt als erfüllt an und begrüsst gleichzeitig, dass die FinDel die kritischen Topprojekte des VBS weiterhin eng begleiten wird. Bei einer kritischen Projektentwicklung kann die FinDel die FK-N jederzeit über ihre Erkenntnisse zu den Risiken in Kenntnis setzen.
Weiter hat die zuständige Subkommission die FK-N über ihre Beratungen betreffend die Erreichung der strategischen Ziele von RUAG MRO und RUAG International informiert. In Bezug auf RUAG MRO blickt das VBS auf ein durchzogenes Jahr zurück. Die FK-N teilt die Kritik der EFK, wonach die Erreichung der strategischen Ziele seitens des Bundesrates womöglich zu optimistisch beurteilt wurde. Nicht nachvollziehbar wäre, wenn der Bund für Liquiditätsengpässe einspringen müsste. Umso mehr begrüsst die FK-N, dass das zuständige Departement die Empfehlungen der EFK aus ihren durchgeführten Prüfungen sehr ernst nehmen will.
Die Armeebotschaft 2025 (25.025 s) war auch Gegenstand der Aussprache mit dem Vorsteher des VBS. Nachdem sich die FK-N bereits Anfang April mit der Vorlage des Bundesrates befasst hatte, hat sie die finanzpolitisch weitreichenden Konsequenzen des Antrags der Sicherheitspolitischen Kommission ihres Rates auf einen zusätzlichen Verpflichtungskredit für Munition für die Systeme BODLUV im Umfang von 1 Milliarde Franken analysiert. Für die FK-N steht das VBS vor grossen Herausforderungen, wenn die Beschlüsse des Parlaments zu den mehrjährigen Verpflichtungskrediten einerseits und den tatsächlich gesprochenen Mitteln im Rahmen des jährlich stattfindenden Budgetprozesses andererseits nicht übereinstimmen. Diese Situation kann zu Planungsüberhängen führen (es werden mehr finanziellen Verpflichtungen für Rüstungskäufe eingegangen als im Rahmen der künftigen Voranschläge bezahlt werden können). Diese Situation erkannte die Kommission bereits im Frühjahr 2024. Im Falle des zusätzlich beantragten Verpflichtungskredits ist es für die FK-N absehbar, dass der Planungsüberhang deutlich zunehmen wird. Aus finanzpolitischen Gründen sieht die FK-N oppositionslos davon ab, dem Rat eine zusätzliche Milliarde Franken für Munition zu beantragen. Sie hält an ihrem ursprünglichen Antrag fest, das Rüstungsprogramm 2025 gemäss Entwurf des Bundesrates zu bewilligen.
Schliesslich befasste sich die FK-N mit der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz. Ihre zuständige Subkommission, welche die Finanzoberaufsicht über das Projekt in Auftrag der FK-N übernommen hat, hörte im Frühling die Projektverantwortlichen vor Ort an. Sie erstattete der Plenarkommission über ihre Erkenntnisse Bericht. Die FK-N ist der Auffassung, dass die Räumungsmassnahmen verhältnismässig sein müssen. Neue Erkenntnisse, welche im Laufe der Räumung zu Tage treten, sollen unbedingt in die jährliche Beurteilung einfliessen. Bis zur nächsten Berichterstattung durch die Subkommission fordert die FK-N allerdings keine zusätzlichen Abklärungen.
Umfang der Steuervergünstigungen beim Bund
Anfang 2025 beauftragte die FK-N die Verwaltung, den aktuellen Umfang der Steuervergünstigungen beim Bund abzuschätzen und damit die Erkenntnisse aus einer Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2011 zu aktualisieren. Die Finanzkommission bemängelt, dass Steuervergünstigungen in der Bundesrechnung nicht abgebildet werden und deren Preisschild – im Gegensatz zu anderen Finanzhilfen – nicht transparent ausgewiesen werden kann.
Die FK-N hörte eine Vertretung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, des Bundesamtes für Statistik und der EFK an. Die Kommission begrüsst, dass der Bundesrat nach wie vor Transparenz über die finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen schaffen und die Datenlage im Bereich der direkten Steuern verbessern will. Letzteres stösst allerdings im Parlament und bei den Kantonsregierungen auf Widerstand. Gerade die jüngsten Beschlüsse des Nationalrates zur Steuerdatenerhebung (Mo. 25.3024) laufen dem Transparenzziel der Finanzkommission zuwider.
Im Hinblick auf den derzeit angespannten Bundeshaushalt und das sich in Arbeit befindende Entlastungspaket 2027 sind zuverlässige Steuerstatistiken wichtiger und dringlicher geworden. Aus diesem Grund reicht die FK-N ein Kommissionspostulat ein, mit welchem der Bundesrat beauftragt wird, eine Studie in Auftrag zu geben, um den Umfang und den Nutzen der Steuersubventionen abschätzen zu können (25.3531 n).
Finanzpolitische Bedeutung einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer
Seit August 2024 befasst sich die FK-N mit den finanzpolitischen Aspekten einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer. Gestützt auf den Bericht, den der Bundesrat im Herbst 2024 in Erfüllung des Postulats Rieder 21.3440 verabschiedet hatte, setzte die Kommission ihre Diskussion in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD fort. Dabei wägte die FK-N die Vor- und Nachteile der Einführung einer weiteren Finanzmarkttransaktionssteuer neben den bestehenden Emissions- und Umsatzabgabe in einer kontroversen Diskussion ab. Um sich einen umfassenden Überblick über das Instrument der Finanzmarkttransaktionssteuer zur Finanzierung der AHV zu verschaffen, hat die Kommission beschlossen, in einer ihrer nächsten Sitzungen Vertretende aus Wissenschaft und Wirtschaft anzuhören.
Finanzaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle
Der Aufsichtsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen, welche von parlamentarischen Vorstössen und Initiativen angestossen werden. Aktuell unterstehen die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) nicht der Finanzaufsicht durch die EFK. In Erfüllung des Postulats Feller 15.4112 prüfte der Bundesrat, nach welchen Kriterien Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung der Finanzaufsicht der EFK und damit der Finanzoberaufsicht der Bundesversammlung zu unterstellen sind. Die FK-N nahm vom Bericht des Bundesrates von Dezember 2024 Kenntnis. Auch sie sieht keinen Anlass zur Aufnahme weiterer Unterstellungskriterien, welche zwangsläufig den Finanzaufsichtsbereich der EFK und der Bundesversammlung schmälern würden.
Weiter beriet die FK-N den am 20. Mai 2025 publizierten Jahresbericht 2024 der EFK mit dessen Direktor. Anlass zur Diskussion führten die Ergebnisse der EFK in diversen Bereichen und ihre Rolle im Zusammenhang mit der Transparenz in der Politikfinanzierung. Unisono dankte die Kommission den Mitarbeitenden der EFK für die hohe Qualität ihrer Arbeit und ihren Einsatz im Sinne des Gemeinwohls.
Weitere Oberaufsichtsgeschäfte
Im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht über die Bundesinformatik haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission über ihre Erkenntnisse zur Steuerung und Aufsicht der Informatik der Departemente Bericht erstattet. Gegenstand der Diskussionen war erneut das Informatikprogramm «SUPERB», das von der zuständigen Subkommission eng begleitet wird. Zum Aufbau und langfristigen Betrieb der Swiss Government Cloud (SGC) fordert die FK-N einen gemeinschaftlichen und öffentlichen Ansatz. Mit der Einreichung einer Kommissionsmotion will die Kommission den Bundesrat beauftragen, den Quellcode von Softwarelösungen und Konzepte, welche im Rahmen oder ausserhalb des SGC-Programms entwickelt werden, in geeigneter Form zu veröffentlichen (25.3532 n). Die SGC bildet eine zentrale Infrastruktur für die digitale Verwaltung. Gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2024 soll dabei, wo immer möglich, auf Open-Source-Lösungen und Schweizer Unternehmen gesetzt werden. Ziel ist, von privaten, kommerziellen Geschäftsinteressen unabhängiger zu werden und die Verwaltung digital souveräner zu machen.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit den 33 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ausgerichteten Subventionen mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Franken, welche im Rahmen der Staatsrechnung 2024 überprüft wurden.
Die Kommission tagte am 19. und 20. Mai 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern. Teilweise anwesend waren die Bundespräsidentin, der Vorsteher des VBS, der Vorsteher des WBF, der Direktor der EFK, der Chef der Armee, der Rüstungschef, die Direktorinnen des BABS und der EFV sowie weitere Vertretende von verschiedenen Departementen (EFD, EDI, VBS und WBF).