Die Berichterstattung der FinDel und der EFK haben verdeutlicht, inwiefern sich der Zustand der Schlüssel- und Top-Projekte des VBS verschlechtert hat. Bei einem Gesamtvolumen von rund 19 Milliarden Franken sind die zunehmenden Verzögerungen, steigenden Risiken und allfälligen Mehrkosten in den Augen der Kommission beunruhigend. Wie die FinDel ist auch die FK-N der Ansicht, dass es für das Departement höchste Priorität sein muss, eine effektive und wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Finanzkommission wird ihrerseits die Aufsicht gemäss ihren Kompetenzen intensivieren und die neue Departementsspitze des VBS zu dieser Thematik im Rahmen der Rechnung 2024 sowohl auf Stufe der zuständigen Subkommission wie auch in der Plenarkommission anhören.
Tilgung der COVID-Staatsschulden
Gestützt auf einen Antrag auf ein Kommissionspostulat hat sich die FK-N mit dem Stand des COVID-Schuldenabbaus befasst. Die Kommission stellt fest, dass die Tilgung der während der Pandemie angehäuften Staatsschulden schleppend vorankommt und der geplante Abbau (gemäss Art. 17e Finanzhaushaltsgesetz bis 2035 resp. maximal 2039) aufgrund der aktuell angespannten Finanzlage des Bundes immer schwieriger wird. Die Kommission hat beschlossen, sich kommenden Sommer im Rahmen einer gemeinsamen Klausur mit der ständerätlichen Finanzkommission vertieft mit dieser Frage zu befassen.
24.460 n Pa. Iv. Schaffner. Alternativen für neue steuerliche Vergünstigungen
Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die FK-N dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Schaffner keine Folge zu geben. Die Urheberin schlägt vor, das Subventionsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass eine steuerliche Vergünstigung nur dann eingeführt werden darf, wenn sie das effizienteste Instrument zum Erreichen des angestrebten Ziels darstellt. Die FK-N hörte neben der Initiantin auch die EFK und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) an. Es ist festzuhalten, dass Steuervergünstigungen in der Bundesrechnung nicht abgebildet werden und deren Preisschild deshalb nicht transparent ausgewiesen werden kann. Zudem liegen dem Bund nicht ausreichend Daten aus den Kantonen über den genauen Umfang der Steuervergünstigungen vor.
Für die Mehrheit der Kommission genügt die bestehende Rechtsgrundlage, wonach «auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet wird» (Art. 7 Bst. g Subventionsgesetz). Aus Sicht der Minderheit ist der Initiative Folge zu geben und deren Anliegen einfach umsetzbar.
Vor dem Hintergrund fehlender Steuerdaten beauftragte die Kommission die Verwaltung, den aktuellen Umfang der Steuervergünstigungen beim Bund abzuschätzen und damit die Erkenntnisse aus einem Bericht der ESTV aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren.
Mitberichte der Finanzkommission zu finanzpolitisch relevanten Vorlagen
- Vorlagen zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (24.058 s und 21.403 n)
Im Mitberichtsverfahren wägte die FK-N die finanziellen Konsequenzen der Kita-Initiative (24.058 s) und verschiedene Modelle zur parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403 n) gegeneinander ab.
Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-N, die Kita-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Es seien bereits parlamentarische Arbeiten am Laufen und die von der Verwaltung auf rund 2,3 Milliarden geschätzten Mehrausgaben für den Bundeshaushalt wären nicht finanzierbar. Die Kommission betont jedoch die Wichtigkeit eines ausgebauten Angebots an Betreuungsplätzen und spricht sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, die Erlassentwürfe zur Initiative 21.403 als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative zu präsentieren. Durch die Integration beider Elternteile in den Arbeitsmarkt könne dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die FK-N verspricht sich auch positive volkswirtschaftliche Effekte durch die gesteigerte Produktivität, beispielsweise auf die Steuereinnahmen oder das Bruttoinlandprodukt. In den Augen einer Kommissionsminderheit fällt die Kinderbetreuung in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden und sei deshalb keine Bundesaufgabe.
Aus finanzpolitischer Sicht sei das Modell des Ständerates gegenüber demjenigen des Nationalrates zu bevorzugen (Resultat: 17 zu 8 Stimmen). Die Kommission erachtet es jedoch als notwendig, die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen voranzutreiben. Sie beantragt deshalb der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) mit 13 zu 12 Stimmen, die Programmvereinbarungen gemäss dem Entwurf der WBK-S unter Art. 13 Abs. 1 UKibeG wiederaufzunehmen. Angesicht des volkswirtschaftlichen Nutzens erachtet die Kommissionsmehrheit einen Verpflichtungskredit über 100 Millionen Franken für die ersten vier Jahre als finanziell tragbar.
- 24.091 n Erstreckung der Verlustverrechnungen
Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die FK-N der WAK-N auf das Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung nicht einzutreten. Mit der Erstreckung der Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre sollen Verluste aus den Jahren der Covid-19-Pandemie ab 2028 verrechenbar bleiben. Aus Sicht der Kommission ist es problematisch und bedauerlich, dass die dadurch entstehenden Mindereinnahmen aufgrund fehlender Daten seitens der Kantone nicht quantifizierbar sind. Es liegen vage Schätzungen vor, die in Ausnahmejahren von möglichen Steuerausfällen in Höhe von 100 Millionen Franken ausgehen.
Analog des Bundesrates sieht auch die Mehrheit der FK-N keine Dringlichkeit dieses Geschäfts. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Bundes soll das Parlament davon absehen, eine Gesetzesänderung zu beschliessen, welcher politisch keine Priorität beigemessen wird und deren finanzielle Auswirkungen nicht präzise geschätzt werden können.
- 24.075 s Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Genehmigung
In einem Mitbericht an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) unterstützt die FK-N einstimmig die vom Bundesrat beantragte Genehmigung des Abkommens über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Auch einstimmig beantragt sie Zustimmung zu den beantragten Verpflichtungskrediten, welche zur Umsetzung des Abkommens erforderlich sind.
Die Kommission begrüsst das Vorhaben des Bundesrates auf eine haushaltsneutrale Umsetzung des Abkommens durch die Umwälzung allfälliger Kosten auf die Gaspreise. Finanzielle Risiken erkennt die FK-N nicht.
Die Kommission hat am 23. Januar 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie Vertretende verschiedener Departemente (EFD, EDI und WBF).