Die Finanzkommission des Ständerates spricht sich einstimmig dafür aus, die NEAT-Aufsichtsdelegation auf Ende 2019 aufzulösen: Sie hat einen Antrag angenommen, der die Ausarbeitung einer entsprechenden Kommissionsinitiative verlangt. Ausserdem ist sie auf den Voranschlag 2018 und den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 des Bundes eingetreten und beantragt ihrem Rat einstimmig, den Beschlüssen des Nationalrates zur Immobilienbotschaft des EFD zu folgen.

Auflösung der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD)

Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat einen Antrag auf Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative angenommen, mit welcher das Alpentransit-Gesetz (AtraG; SR 742.104) dahingehend angepasst werden soll, dass die NEAT-Aufsichtsdelegation aufgelöst werden kann. Im Vorlauf dazu fand am 19. September 2017 eine Koordinationssitzung mit den Präsidentinnen und Präsidenten jener Kommissionen, aus denen die Mitglieder besagter Delegation stammen, und mit den Präsidenten der Finanzdelegation und der NAD statt. An dieser Sitzung wurde beschlossen, dass die FK-S für die parlamentarischen Arbeiten zur Auflösung der NAD zuständig sein soll.

Die NAD setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, die den Finanzkommissionen, den Geschäftsprüfungskommissionen und den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte entstammen. Sie überwacht seit dem 1. Januar 1999 als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Die NAD hielt im Frühjahr 2017 fest, dass es an der Zeit sei, ihre Auflösung auf das Ende der aktuellen Legislatur hin zu erwägen. Dieses Vorhaben wurde in der Folge jeder der Stammkommissionen sowie der Finanzdelegation unterbreitet und stiess dabei auf keinerlei Widerstand. Da die beiden grössten Projekte (Lötschberg und Gotthard) realisiert sind, diese Linien in Betrieb genommen wurden und auch die Ausbrucharbeiten am Ceneri abgeschlossen sind, scheinen die finanziellen Risiken nunmehr sehr gering. Eine Auflösung auf Ende 2019, das heisst auf das Ende der aktuellen Legislatur, ist somit aus finanzieller und organisatorischer Sicht der beste Kompromiss zwischen einerseits einer möglichst umfassenden Beaufsichtigung und Begleitung der Projekte und andererseits der Pflicht der parlamentarischen Organe zu Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Festhalten an einer spezifischen Delegation, um die Oberaufsicht bis zum Vorliegen der Schlussabrechnungen im Jahr 2026 weiterzuführen, wäre angesichts des geringen verbleibenden Kostenrisikos unverhältnismässig.

Die Finanzkommission des Nationalrates wird sich am 15. November 2017 mit dem Antrag auf Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative befassen.

Voranschlag 2018 des Bundes (17.041sn) und Nachtrag II zum Voranschlag 2017 (17.042sn)

Die Finanzkommission hat ihre Arbeiten zum Voranschlag 2018 des Bundes aufgenommen. Den Erläuterungen des Vorstehers des Finanzdepartements zufolge sieht der am 23. August 2017 vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag, einschliesslich der Nachmeldungen vom 22. und 29. September 2017, Einnahmen von 71,322 Milliarden Franken und Ausgaben von 71,219 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein positiver Saldo von 103 Millionen Franken, mit dem die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. Im Nachtrag II zum Voranschlag 2017 beantragt der Bundesrat neun Kredite über insgesamt rund 107 Millionen Franken.

Diskutiert wurden vor allem die Massnahmen, mit denen die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes durch PUBLICA abgefedert werden sollen, und die Verwendung der Mittel, die infolge der Ablehnung der Altersreform 2020 durch Volk und Stände frei geworden sind.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Kommission auf die beiden Geschäfte eingetreten. Die Subkommissionen, die mit der Detailberatung des Voranschlags der einzelnen Departemente betraut sind, werden bis Ende Oktober tagen und ihre Schlussfolgerungen zuhanden der Plenarkommission an deren Sitzung vom 6. und 7. November 2017 präsentieren.

Immobilienbotschaft des EFD (17.037n)

Die Kommission befasste sich zudem mit der vom Nationalrat in der Herbstsession behandelten Immobilienbotschaft des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Diese sieht zwei Gesamtkredite vor, einen in Höhe von 238,3 Millionen Franken für die Bundesasylzentren und einen über 208 Millionen Franken für verschiedene zivile Bauten. Ferner ist ein Verpflichtungskredit in Höhe von 196 Millionen Franken für die Zumiete der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf enthalten. Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Nachdem die FK-S von der Verwaltung über die Vorlage orientiert worden war und von den Schlussfolgerungen ihrer zuständigen Subkommission Kenntnis genommen hatte, beschloss sie einstimmig, ihrem Rat zu beantragen, dem Entscheid des Nationalrates zu folgen. Der Ständerat wird die Immobilienbotschaft in der Wintersession behandeln.

Die Kommission hat am 9. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Ueli Maurer, sowie von Mitarbeitenden des EFD und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in Bern getagt.