Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) durch das Stimmvolk hat der Bundesrat mit der Steuervorlage 17 (SV17; 18.031 s) dem Parlament eine neue Vorlage unterbreitet. Die Kommission begrüsst die Vorlage des Bundesrates. Sie erachtet die Reform als guter Kompromiss, hinter dem Bund, Kantone sowie die Verbände von Städten und Gemeinden stehen.

​Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens liess sich die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) die Botschaft über die SV17 vorstellen. Die FK-S betrachtete diese vor allem aus einem finanzpolitischen Gesichtspunkt und diskutierte die finanziellen Auswirkungen auf den Bund, da die politischen und inhaltlichen Aspekte der Vorlage in die Kompetenz der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) fallen. Sie wird deshalb ihre Schlussfolgerungen der WAK des Ständerates zukommen lassen.

In der FK-S herrscht der Konsens, dass die SV17 notwendig ist und zeitnah verabschiedet werden soll. Die Reform muss die international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften abschaffen und Instrumente bereitstellen, damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt. Auch sind im Bundeshaushalt die entsprechenden finanziellen Reserven vorhanden, dass diese Reform ohne generelle Sparmassnahmen und Ausgabenverzichte umgesetzt werden kann. Auch sind die statischen finanziellen Auswirkungen bereits als Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes im Finanzplan berücksichtigt. Die FK-S hält dabei klar fest, dass sie sich gegen zusätzliche Massnahmen ausspricht, welche über den Vorschlag des Bundesrates hinausgehen und zu Mindereinnahmen führen würden. Mit Blick auf eine allfällige Volksabstimmung dürfe die Reform nicht überladen und aus der Balance gebracht werden. So haben die Kantone zwischenzeitlich den Wunsch geäussert, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer als freiwillige Massnahme auf Kantonsebene wieder in die Vorlage aufgenommen werde. Die FK-S steht diesem Antrag aufgrund der oben genannten Gründen sehr kritisch gegenüber. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat prüfen will, diesen Wunsch der Kantone in die anstehende Verrechnungssteuerreform aufzunehmen.

Die FK-S hat am 6. April 2018 unter dem Vorsitz von Hannes Germann (SVP, SH) und in Anwesenheit des Vorstehers des Eidg. Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Ueli Maurer, dem Direktor der Eidg. Steuerverwaltung sowie weiteren Mitarbeitenden des EFD in Bern getagt.